Fahrleitungsbau Ehinger Tor
Umbau der Haltestelle Ehinger Tor in Ulm zur Kapazitätserweiterung für längere Straßenbahnzüge und Herstellung der Barrierefreiheit. Die Maßnahme umfasst ökologische Aufwertungen durch Baumpflanzungen und Dachbegrünungen. Der Fahrleitungsbau erfolgt als vorbereitende Maßnahme ab Juli 2026, gefolgt vom Rückbau des Dache...
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Umbau der Haltestelle Ehinger Tor in Ulm zur Kapazitätserweiterung für längere Straßenbahnzüge und Herstellung der Barrierefreiheit. Die Maßnahme umfasst ökologische Aufwertungen durch Baumpflanzungen und Dachbegrünungen. Der Fahrleitungsbau erfolgt als vorbereitende Maßnahme ab Juli 2026, gefolgt vom Rückbau des Daches ab August 2026....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: SWU Stadtwerke Ulm/Neu Ulm GmbH
- Veröffentlicht: 24. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
- Thema: Abbruch
Ausschreibungsbeschreibung
Umbau der Haltestelle Ehinger Tor in Ulm zur Kapazitätserweiterung für längere Straßenbahnzüge und Herstellung der Barrierefreiheit. Die Maßnahme umfasst ökologische Aufwertungen durch Baumpflanzungen und Dachbegrünungen. Der Fahrleitungsbau erfolgt als vorbereitende Maßnahme ab Juli 2026, gefolgt vom Rückbau des Daches ab August 2026. Der Projektabschluss ist für Ende 2027 geplant.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung der beiden Auftraggeberinnen Braunschweiger Verkehrs-GmbH (80%) und Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr (20%) - Details s. Datei D.0_Vertragsentwurf als Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im August 2024 eingeleitet und läuft aktuell. Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen soll im Sommer 2025 beginnen. Für die Freianlagen soll die Ausführungsplanung unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Planungsbereich umfasst eine ca. 1,4 km lange Verlängerung von der heutigen Haltestelle „Moorhüttenweg“ bis zum zukünftigen Endpunkt am nördlichen Ende des Stadtteils Volkmarode. Mit dem Ausbau sollen im Stadtteil Volkmarode die Verkehrsverhältnisse für den ÖPNV verbessert werden. Durch die Verlängerung der Stadtbahnstrecke soll eine durchgehende Fahrbeziehung ohne Umsteigen ermöglicht und Busleistungen reduziert werden. Es werden an der neuen Endhaltestelle neue Umsteigebeziehungen in die weiterführenden, innerstädtischen Buslinien ermöglicht sowie ein erweiterter Erschließungsradius realisiert. Auch zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages kann ggf. noch nicht feststehen, ob das Vorhaben tatsächlich und in welchem Umfang realisiert wird. Insofern können durch den AG zunächst die Leistungen nur phasenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers (im nachfolgenden AN) auf die Beauftragung mit weiteren bzw. nachfolgenden Leistungen besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlagen als auch die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung sind bereits beauftragt und befinden sich in der finalen Entwurfsplanung. Parallel läuft das Planfeststellungserfahren. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird ab Anfang 2026 gerechnet. Weiterhin sind bereits diverse Fachgutachter (z. B. Schallschutz, Erschütterungsschutz, Baugrund) gebunden. Durch den AN sind die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (Leistungsbild Freianlagen Lph 5-9) unter Berücksichtigung des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags weiterzuentwickeln. Im Zuge der Planungen zu den Verkehrsanlagen durch den betreffenden Hauptplaner sind die weiteren erforderlichen Freianlagenplanungen in enger Abstimmung mit dem AG und dessen Fachabteilungen durchzuführen. Die Schnittstelle zum Hauptplaner der Verkehrsanlagen ist wahrzunehmen. Hier sind enge Abstimmungen mit dem Ziel einer vollständigen und ganzheitlichen Planung vorzunehmen. Die Planung ist eng mit den beteiligten Fachplanern, dem Energieversorger und dem Behindertenbeirat abzustimmen. Zu erbringende Leistungen: • Umsetzung LBP in Freianlagenplanung (ab LPH 5) • Begleitung vorgezogener Leistungen wie Grünrückschnitt und die CEF / FCS - Maßnahmen • Ökologischen Baubegleitung gemäß LBP • Bodenkundlichen Baubegleitung gemäß LBP • Überwachung der Entwicklungspflege Unmittelbar nach Auftragserteilung sind durch den AN die Abstimmungen zur Gestaltung mit dem AG und dessen Fachabteilungen zu initiieren.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist SWU Stadtwerke Ulm/Neu Ulm GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.