Experte für berufliche Vorsorge
Der Experte für berufliche Vorsorge ist gemäss Art. 52a und 52e BVG sowie Art. 40, 41, 41a BVV2 zuständig für die versicherungstechnischen Fragestellungen der Vorsorgeeinrichtung. Er ist hierfür der zentrale Ansprechpartner für den Vorstand sowie der Ausschüsse und der Geschäftsleitung der APK. Der Experte für beruflic...
Typ:Ausschreibung