EX-POST_Finsing_Gigabit-RL 2.0_WiLüM
Titel: Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gi-gabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Finsing Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entspre...
Angebotsfrist:09. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Titel: Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gi-gabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Finsing Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Finsing
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 09. Mai 2026
- Thema: Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Titel: Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gi-gabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Finsing Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. 1, 10 Abs. 1 UVgO (zweistufige Verhandlungsvergabe) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunika-tionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) so-wie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markter-kundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netz-bezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzes-sion für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lü-ckenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmet-risch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose 1 und 2 ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Übersichtskarte zum Ausbaugebiete (B1.0, B1.1, B1.2) und der Adresslisten (B2.0, B2.1, B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entspre-chend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimen-sionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
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Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb zur Bestimmung eines Netzbetreibers für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Marktgemeinde Hohenwart. Durchführung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Lückenschluss-Programm) für förderfähige unterversorgte Adressen. Ziel ist ein technologieneutrales Netz mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Bandbreite für alle Endnutzer, wobei Up- und Downloadraten sich mindestens verdoppeln müssen. Grundlage sind die Gigabit-Richtlinie 2.0, die Rahmenregelung 2.0 und EU-Beihilferichtlinien.
- Gemeinde Haibach
Los 2: [WEST]
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
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