Erweiterung OGS Blecher, Plattformlift
Art der Leistung Im Rahmen der Erweiterung der OGS ist zur Sicherstellung der Barrierefreiheit gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften ein Senkrechtaufzug zu liefern. Umfang der Leistung 1. Werk- und Montageplanung: Erstellen der vollständigen Werk- und Montageplanung für den Senkrechtaufzug einschließlich aller ...
Angebotsfrist:03. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Im Rahmen der Erweiterung der OGS ist zur Sicherstellung der Barrierefreiheit gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften ein Senkrechtaufzug zu liefern. Umfang der Leistung 1. Werk- und Montageplanung: Erstellen der vollständigen Werk- und Montageplanung für den Senkrechtaufzug einschließlich aller für Herstellung, ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Odenthal
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 03. Juni 2026
- Thema: Aufzüge
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Im Rahmen der Erweiterung der OGS ist zur Sicherstellung der Barrierefreiheit gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften ein Senkrechtaufzug zu liefern. Umfang der Leistung 1. Werk- und Montageplanung: Erstellen der vollständigen Werk- und Montageplanung für den Senkrechtaufzug einschließlich aller für Herstellung, Lieferung und Montage erforderlichen Unterlagen. 2. Statische Angaben / Lastangaben für Bauwerk: Erstellen und Bereitstellen der erforderlichen statischen Angaben und Lastdaten für die Aufzugsanlage zur Abstimmung mit der Tragwerksplanung. 3. Montage- und Terminplanung: Erstellen eines Montageablaufplanes einschließlich Terminplanung und Abstimmung mit der Bauleitung. 4. Senkrechtaufzug, Plattformlift zur barrierefreien Personenbeförderung: Liefern, montieren, einstellen und betriebsbereit übergeben eines Senkrechtaufzugs (Plattformlift) zur barrierefreien Personenbeförderung innerhalb eines Gebäudes. 5. Revisions- und Bestandsunterlagen: Erstellen und übergeben der vollständigen Revisions- und Bestandsunterlagen nach Fertigstellung der Anlage.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXW2YYDYT8PMANN9.zip
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KNK AWT Übergangbereich H30/H50
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Elektrodenheizkessel Reick - Los 1.2. Anlagentechnik Balance of Plant
Im Los 1.2 „Balance of Plant“ wird die anlagentechnische Anbindung der neu zu errichtenden EHK an das Zentrale Fernheiznetz realisiert. Für Rohrleitungen ≥ DN50 erfolgt die Planung massenbasiert auf Grundlage der durch den Auftraggeber bereitgestellten Mengengerüste und Spezifikationen. Der Loslieferant hat die Werkstatt- und Montageplanung auf Basis dieser Vorgaben zu erstellen. Weiterhin erstellt und übergibt der Loslieferant für seinen Gesamtumfang eine CE-/Konformitäts-Erklärung und ist der Inverkehrbringer nach DGRL für diesen Umfang. Durch den Auftraggeber bereitgestellte Planungsunterlagen: • Verfahrensfließbilder (P&ID) • Aufstellungs- und Layoutpläne • 3D-Modell im nwd-Format • Schnittstellenlisten • Vorgaben zur Werkstoffauswahl und maximal zulässige Oberflächentemperaturen bzw. maximal zulässigem Wärmeverlust • Isometrien für Rohrleitungen ≥ DN50 • Vorgaben für PS und TS • Armaturenlisten und Vorgaben zu mitzuliefernden verfahrens- und anlagentechnischen Komponenten. Notwendige Wärmedämmungen sind eigenständig durch den Loslieferanten zu ermitteln und Bestandteil des Leistungsumfangs. Soweit erforderlich betrifft dies gleichermaßen Schalldämmungen. Der Sekundärstahlbau des Losnehmers wird an bauseitig erstelltem Primärstahlbau des Gebäudes angeschlossen. Zum Umfang des Sekundärstahlbaus gehören auch Podeste mit Aufstiegstreppen oder -leitern, soweit diese ergänzend zu den bauseitigen Hauptebenen notwendig sind. Stahlbau zur Montage der Halterungen (z. B. Rohrleitungslager) sind Bestandteil des Leistungsumfangs, inkl. zugehöriger Konstruktion und bei Notwendigkeit Erstellung sowie Übergabe der statischen Nachweise. Der AG liefert Stahlbauübersichtszeichnungen als Vorgabe. Weitere Bestandteile des Auftragsgegenstands sind: • Pumpen mit Direktanlauf • Pumpen mit Frequenzumrichter /Sanftstarter • Ultraschalldurchflussmessungen und zugehörige Auswerteeinheiten • analoge und digitale Messungen Hinweis: Das System des sogenannten Primärkreislaufs je Kessel wird vom Losnehmer 1.1 geplant und errichtet. Der Losnehmer 1.2 passt seine Umfänge an den Schnittstellen darauf an. Für Kleinleitungen < DN50 übernimmt der Loslieferant die vollständige Ausführungs-, Werks- und Montageplanung für alle Rohrleitungssysteme, sowie Wärmedämmungen entsprechend Notwendigkeit. Der Loslieferant übernimmt die vollständige Werks- und Montageplanung für seinen Losumfang. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: • Routing und Trassenplanung und Dimensionierung entsprechend Verlegekonzept • Erstellung von Rohrleitungsisometrien • Festlegung von Halterungs- und Befestigungssystemen • Werkstoff- und Komponentenlisten, sowie Auswahl • Fertigungszeichnungen und Montageunterlagen • Kollisionsprüfung und Einbindung in das Gesamtmodell • Wärme und Schalldämmungen entsprechend Notwendigkeit
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- Stadt Bad FallingbostelBad Fallingbostel
Stadt Bad Fallingbostel - Erweiterung des Gewerbegebiets "An der Autobahn"
Die Stadt Bad Fallingbostel ist eine entwicklungsstarke Kreisstadt mit rund 12.900 Einwohnern im verkehrsgünstig gelegenen Dreieck Hannover-Hamburg-Bremen. Als potenzielle Flächen zur Entwicklung weiterer Gewerbeflächen wurden von Rat und Verwaltung mit Priorität die Erweiterung des Gewerbegebietes "An der Autobahn" in den Fokus genommen. Aufgrund der Komplexität des Projektes und der Vielzahl an Planungsaufgaben, die bereits im Vorfeld der Gewerbegebietsentwicklung zu leisten sind, sollen der Erwerb, die Baureifmachung und der Verkauf der betreffenden Grundstücke als städtebauliche Maßnahme an ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden. Das Unternehmen sollte daher in der Lage sein, die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Planungsleistungen - Leistungen der Bauleitplanung Leistungen der Bauleitplanung umfassen die Vorbereitung der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie die Mitwirkung beim Verfahren und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Landschaftsplanung Landschaftsplanerische Leistungen umfassen das Vorbereiten und das Erstellen der für die nachfolgend benannten Pläne erforderlichen Ausarbeitungen und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Objektplanung Leistungen der Objektplanung umfassen die Grundlagenermittlung, die Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung (Bauüberwachung und Bauoberleitung) sowie die Objektbetreuung und werden vom AN erbracht. - Leistungen der Tragwerksplanung Leistungen der Tragwerksplanung sind die statische Fachplanung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und umfassen die Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Tragwerksplanung werden vom AN erbracht. 2. Erschließungsmaßnahmen - die Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Nebenanlagen für Straßenentwässerung, -beleuchtung und -begrünung, - die Herstellung der für den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation erforderlichen Anlagen, - die Herstellung von Anlagen zur Rückhaltung, Ableitung und Versickerung von Regenwasser, - die Herstellung von Lärmschutzanlagen und Kompensationsmaßnahmen nach Bedarf, - die Bauüberwachung und Objektbetreuung für alle Baumaßnahmen, die zur Erschließung der Flächen sowie zum Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz erforderlich sind. 3. Erwerb und Finanzierung - die Vorbereitung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, Dienstbarkeiten, Gestattungen und sonstigen Grundstücksrechten inkl. der Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern (Vertragsmanagement), - die Vorfinanzierung von Grunderwerb einschließlich der Entschädigungen inkl. Lasten und Abgaben für erworbene Flächen (Finanzmanagement) und Refinanzierung durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen, - die Vorfinanzierung der Herstellung der Erschließungsanlagen, - die Verwaltung der erworbenen Grundstücksflächen, Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen, Regelungen zu Pacht/ Pachtaufhebungen, etc. (Flächenmanagement) 4. Grundstücksvermarktung Die Vermarktung der neuen Gewerbeflächen und die Betreuung von Interessenten wird im Rahmen der bestehenden Standortmarketingaktivitäten durch die Wirtschaftsförderung Del-taland wahrgenommen. Die Grundlage hierfür ist der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag des Trägervereins Deltaland mit der Deltaland GmbH. Das Dienstleistungsunternehmen - unterstützt bei der Grundstücksvermarktung und tauscht sich dazu regelmäßig mit der Deltaland GmbH aus. - übernimmt die Erfassung der Daten für die Ansiedlung von Unternehmen sowie Verwaltung der Interessentenlisten, - unterstützt die Stadt und die Wirtschaftsförderung bei der Beratung und Betreuung von Unternehmen in allen Ansiedlungsphasen vom Erstgespräch bis zur Beurkundung, - bereitet die Vorschläge für die städt. Gremien zur Entscheidung über die Vergabe von Bauplätzen vor, - bereitet die Kaufverträge vor, übernimmt die Koordination mit dem Notariat und betreut die weitere Abwicklung der Kaufverträge. 5. Projektsteuerung (1) Projektvorbereitung (2) Planung (3) Ausführungsvorbereitung (4) Ausführung (5) Projektabschluss Im Ergebnis dieses EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens wird ein Dienstleister beauftragt, der den gegebenenfalls notwendigen Ankauf weiterer Flächen, die Verwaltung der benötigten Grundstücke, die Bauleitplanung, Erschließung sowie Finanzierung der Gesamtmaßnahme einschließlich des Finanzmanagements im Einvernehmen mit der Stadt Bad Falingbostel durchführt. Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Nach Vertragsschluss sollen die Honorarzonen einvernehmlcih festgelegt werden.
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- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 19. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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