Erstellung eines Brandschutzgutachtens bzgl. des Ausbaus Klärwerk Düsseldorf Nord auf 13 mg
Im Zuge der Entwurfsplanung (LP3) wird ein Brandschutzgutachten benötigt, welches einen großen Einfluss auf die weitere Planung hat und zudem für die Baugenehmigung erforderlich ist. Erstellung eines Brandschutzgutachtens
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Zuge der Entwurfsplanung (LP3) wird ein Brandschutzgutachten benötigt, welches einen großen Einfluss auf die weitere Planung hat und zudem für die Baugenehmigung erforderlich ist. Erstellung eines Brandschutzgutachtens
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Zuge der Entwurfsplanung (LP3) wird ein Brandschutzgutachten benötigt, welches einen großen Einfluss auf die weitere Planung hat und zudem für die Baugenehmigung erforderlich ist. Erstellung eines Brandschutzgutachtens
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25277472
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- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2)
Im Rahmen des Auftrags ist ein hydrologisches Gutachten für den hydrologischen Bezugsraum, der für die Bereiche Cheiner Torfmoor, Buchhorst und Seebenauer Holz als wesentliche Gebietsteile der o. g. Natura 2000-Gebiete maßgeblich ist, zu erstellen. Eine zentrale Zielstellung ist die Fragestellung, inwieweit bzw. unter welchen Bedingungen eine mittels hydrologischer Maßnahmen herbeizuführende stärkere Vernässung des Teilbereichs Cheiner Torfmoor ohne negativen hydrologischen Einfluss auf die großflächigen Erlenbruchbestände in der Buchhorst umsetzbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Cheiner Torfmoor durch eine Wasserscheide in zwei unterschiedliche Richtungen entwässert, zum größeren Teil nach Osten über den Jungmannschen Graben, im Nordwestteil dagegen entlang des Buchhorst-Westrandes nach Norden. Hier sind daher konkrete Aussagen erforderlich, welche geplanten sowie (an den beiden Hauptvorflutern) vorhandenen Wasserrückhaltemaßnahmen welche Auswirkungen auf welche Flächen des Cheiner Torfmoores und auf die jeweiligen Teilflächen der Buchhorst haben. Zwei grundsätzliche Ziele sind die Erfüllung der Schutz- und Erhaltungsziele, soweit sie für den Teilbereich des FFH-Gebietes bzw. des SPA einschlägig sind, sowie die Sicherung der Moorkörper möglichst in der derzeit noch vorhandenen Dimensionierung. Zum Aspekt Schutz- und Erhaltungsziele der N2000-Gebiete gehören die Vorkommen der grundwasserabhängigen Wald-LRT, insbesondere der LRT 91E0* (Erlen-Eschen-Wälder an Fließgewässern) und 9160 (Eichen-Hainbuchen-Wälder) sowie des zwar bisher nicht im Standard-Datenbogen oder in der Natura 2000-Landesverordnung genannten, aber dennoch wohl vorhandenen LRT 6410 (Pfeifengraswiesen) im Cheiner Torfmoor und des dortigen Vorkommens der Schmalen Windelschnecke. Vor allem im Seebenauer Holz und im Ostteil sowie im Norden der Buchhorst beruht die Einstufung der dortigen Wald-LRT-Bestände als „C“ mindestens teilweise auf einer zu starken Entwässerung. Weiteres naturschutzfachliches Ziel ist die Erhaltung oder auch die qualitative Verbesserung großflächiger Bestände geschützter Biotope, insbesondere der großflächigen Erlen-Bruchwälder in der Buchhorst (vermutlich eine der bundesweit größten Bestände von Wasserfeder-Erlenbruch) und der großflächigen Nasswiesen im Cheiner Torfmoor. Deren für eine langfristige Sicherung hinreichend feuchte bzw. nasse Standortbedingungen ist wiederum Voraussetzung für die Erfüllung der Schutz- und Erhaltungsziele des SPA, z. B. hinsichtlich der Sicherung der für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume für Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe, Bruchwasserläufer, Schwarzstorch, Seeadler, Wachtelkönig, Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz. Zum Aspekt Moorbodenschutz richtet sich die Zielstellung an den aktuell noch vorhandenen Moorkörpern aus. Detaillierte Angaben sind der Anlage 02b Leistungsbeschreibung Hydrologisches Gutachten zu entnehmen
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A5/A66/A648 Westkreuz Frankfurt-Nordwestkreuz Frankfurt, VKEC38.1 Ausbau Westkreuz Frankfurt (A5/A648)u VKEC38.2 (teilw.) Ausbau A5 Nordwestkreuz Frankfurt-Westkreuz Frankfurt - UVS,LBP,ASB,Boden,GIS
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Die vorliegende Planungsaufgabe umfasst die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Westkreuzes Frankfurt und der sich anschließenden Autobahnabschnitte der A 5 und A 648 sowie erforderliche Anpassungen im nachgeordneten Netz. Im Zuge dieser Planungsebenen ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: I. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) s. separates Leistungsbild (UVS) II. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) s. separates Leistungsbild (II) III. Besondere Leistungen zur UVS und LBP s. separates Leistungsbild (III) IV. Artenschutzbeitrag (ASB) s. separates Leistungsbild (IV) V. Bodenbewertung s. separates Leistungsbild (V) VI. Erstellung eines planungsbegleitenden GIS-Projektes s. separates Leistungsbild (VI) Aufgrund der geringen Raumbedeutsamkeit bzw. Abweichungen zur Bestandstrasse des Ausbauvorhabens ist davon auszugehen, dass weder ein Raumverträglichkeitsprüfung noch ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen sein wird. Abschließend muss dies jedoch noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Für den o.g. Untersuchungsraum liegen bereits faunistische Kartierungen vor (PGNU 2021), welche auf Grundlage einer faun. Planungsraumanalyse (EGL, 2020) durchgeführt wurden. Aufgrund ihres Alters müssen diese ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde plausibilisiert bzw. aktualisiert werden. Des Weiteren liegt seit Ende 2021 die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zu den Ausbauvarianten des Westkreuzes vor. Die darauf aufbauende Objektplanung zu 'Strecke und Bauwerken (Lph 2 bis 4) ist derzeit im Vergabeverfahren und wird planmäßig im 2.Quartal 2025 vergeben
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A5/A66/A648 Westkreuz Frankfurt-Nordwestkreuz Frankfurt, VKEC38.1 Ausbau Westkreuz Frankfurt (A5/A648)u VKEC38.2 (teilw.) Ausbau A5 Nordwestkreuz Frankfurt-Westkreuz Frankfurt - UVS,LBP,ASB,Boden,GIS
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Die vorliegende Planungsaufgabe umfasst die Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung des Westkreuzes Frankfurt und der sich anschließenden Autobahnabschnitte der A 5 und A 648 sowie erforderliche Anpassungen im nachgeordneten Netz. Im Zuge dieser Planungsebenen ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: I. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) s. separates Leistungsbild (UVS) II. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) s. separates Leistungsbild (II) III. Besondere Leistungen zur UVS und LBP s. separates Leistungsbild (III) IV. Artenschutzbeitrag (ASB) s. separates Leistungsbild (IV) V. Bodenbewertung s. separates Leistungsbild (V) VI. Erstellung eines planungsbegleitenden GIS-Projektes s. separates Leistungsbild (VI) Aufgrund der geringen Raumbedeutsamkeit bzw. Abweichungen zur Bestandstrasse des Ausbauvorhabens ist davon auszugehen, dass weder ein Raumverträglichkeitsprüfung noch ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen sein wird. Abschließend muss dies jedoch noch mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Für den o.g. Untersuchungsraum liegen bereits faunistische Kartierungen vor (PGNU 2021), welche auf Grundlage einer faun. Planungsraumanalyse (EGL, 2020) durchgeführt wurden. Aufgrund ihres Alters müssen diese ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde plausibilisiert bzw. aktualisiert werden. Des Weiteren liegt seit Ende 2021 die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zu den Ausbauvarianten des Westkreuzes vor. Die darauf aufbauende Objektplanung zu 'Strecke und Bauwerken (Lph 2 bis 4) ist derzeit im Vergabeverfahren und wird planmäßig im 2.Quartal 2025 vergeben
- Stadt Rastatt vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
- Sprinkenhof GmbH
Sanierung und Modernisierung des Strafjustizgebäudes Sievekingplatz
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt, die Kanalsanierung bzw. den teilweisen Umbau der Kanalisation zum Trennsystem in dem gesamten Gerichtsgebäude in der Straße Sievekingplatz 3 durchzuführen. Hierzu sind in den vergangenen Jahren bereits Kanaluntersuchungen durchgeführt worden und auch schon partielle Umbau- und Sanierungsarbeiten ausgeführt worden. Diese Maßnahmen sind Teil der Modernisierung und größeren Umbaumaßnahmen an dem Strafjustizgebäude. Das denkmalgeschützte Strafjustizgebäude ist das zentrale Strafgericht Hamburgs und verfügt über Hochsicherheitsbereiche. Eine komplette Einstellung des Betriebs während der Bauphase ist nicht möglich. Ein störungsfreier Teilbetrieb ist während der Bauphase aufrecht zu erhalten und sicher mit den Abläufen des Gerichtsbetriebs abzustimmen. Die notwendigen Vorbereitungen und Arbeiten können aufgrund ihrer Einschränkung für den ansonsten laufenden Betrieb und der Nutzerin nur in den abgestimmten Zeitfenstern stattfinden. Eine besondere Herausforderung an die Planung und an die bauliche Umsetzung besteht zum einen durch die hohen Sicherheitsanforderungen, sowie die beengten räumlichen Verhältnisse der Innenhöfe. In der Anlage ist ein Plan mit dem zu bearbeitenden Bereich beigefügt. Vor der Einsichtnahme ist die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 5) zu unterzeichnen. Die Maßnahme soll in einem Zuge geplant, ausgeschrieben und bauleitend betreut werden. Zusätzlich sind die Umlegungen und Neuordnungen im Zuge des Umbaus zum Trennsystem mit dem TGA-Planer abzustimmen. Diese sind verantwortlich für alle Leitungen in dem Gebäude und unter der Sohle. Die Übergabe der Zuständigkeit beginnt ab 1,00 m vom Rand der Gebäudehülle. Geplant ist die Beauftragung der Dienstleistung: Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 bis 44 HOAI 2021. Das Leistungsbild umfasst die Leistungsphasen 1-9 und ist der Honorarzone III, Mittelsatz zuzuordnen. Die anrechenbaren Kosten werden nach einer ersten groben Schätzung auf netto 850.000 € geschätzt. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: -Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) -Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) -Stufe 3: Leistungsphase 8 – 9 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbHFrist: 11. Mai
Generalunternehmerleistungen für den Erweiterungsbau des Leibniz-Montessori-Gymnasiums in Düsseldorf
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für den rweiterungsbau des Leibniz-Montessori-Gymnasiums an der Scharnhorststraße 8 in 40477 Düsseldorf zu vergeben. Östlich wird der bestehende Schulhof derzeit durch eine kleine Gymnastikhalle begrenzt. Diese ist - nur mit Duldung der Nachbarschaft - grenzständig errichtet worden und diese kann aufgrund der direkten Grenznähe (Grenzabstand, Abstandsflächen) nicht aufgestockt werden, so dass eine Erweiterung des Bestandes oberhalb der Gymnastikhalle nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird der Neubau im Bereich der Bestandsparkplätze verortet. Die Parkplätze werden an den Standort der dann abgängigen Bestandsgymnastikhalle verschoben. Durch diesen Flächentausch hat der Erweiterungsbau ausreichend Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung und kann alle erforderlichen Flächen aufnehmen. Der Baukörper ist in einen Funktionskubus und eine dienende Schiene gegliedert. In der dienenden Schiene befinden sich Flure, Treppenhaus, Aufzug, Toiletten, Technikräume und Putzmittelräume. Im Untergeschoss befinden sich, unterhalb des späteren Parkplatzes, die Umkleideräume und der Geräteraum des Gymnastikraumes. Zudem sind hier die Technikräume verortet. Die NTW-Fachräume inkl. Sammlungsräume korrespondieren hinsichtlich Kubatur und Statik mit dem Gymnastikraum und bilden den Funktionskubus. Für den zweiten baulichen Rettungsweg wird eine Brückenkonstruktion zum Bestand an der Jülicher Straße errichtet, um hier den fehlenden zweiten Rettungsweg synergetisch herstellen zu können. Die kostenintensive Miettreppe am Bestand kann dann entfallen. Nachfolgend die BGF-Werte: Neubau BGF (R): ca. 1.855m² Neubau BGF (S): ca. 236 m² Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m² Der Neubau wird in Massivbauweise errichtet. Der Funktionskubus aus Gymnastikraum und NTW-Fachräumen ist ohne Stützen im Innenbereich konzipiert, die Tragwerklogik des Gymnastikraumes wird konsequent auf alle Geschosse angewendet. Dadurch entsteht eine große Nutzungsflexibilität - etwaige, spätere Änderungen können ohne aufwendige Eingriffe in das Tragwerk umgesetzt werden. Dies ist durch die einhergehende Flexibilität und damit langfristige Nutzungsperspektive sehr nachhaltig. Die Fassade wird als Verblendfassade (Klinkerriemchen) geplant. Die Fassade erhält ein Relief, damit die Fassadenflächen strukturiert werden. Teilflächen sind zurückgesetzt, so dass durch den leichten Schattenwurf ein plastischer Eindruck entsteht. Die Entwässerung für das Regenwasser ist außenliegend geplant, das Wasser wird über eine Gefälledämmung zu den jeweiligen Ablaufpunkten geleitet. Die Fallrohre liegen in Aussparungen in der Fassade (hinterlegt mit einem dünnen, entsprechend leistungsfähigen Dämmstreifen). So sind diese geschützt, aber dennoch zugänglich, das Wasser wird aus dem Gebäude herausgehalten. Das Dach wird extensiv begrünt, weiterhin sind technische Aufbauten wie RLT-Gerät und PV-Anlage vorgesehen. Für die Fachräume und innenliegenden WC-s/Umkleiden ist eine mechanische Lüftung obligatorisch. Die Fassade ist hochwirksam gedämmt. Für den Erweiterungsbau ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt. Der Gymnastikraum steht auch außerschulischen Nutzungen (Sportvereinen) zur Verfügung. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden und die Herstellung der Außenanlagen sowie weitere Bestandssanierungsmaßnahmen erfolgen bauseits.
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH
Generalunternehmerleistungen für den Erweiterungsbau des Leibniz-Montessori-Gymnasiums in Düsseldorf
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für den rweiterungsbau des Leibniz-Montessori-Gymnasiums an der Scharnhorststraße 8 in 40477 Düsseldorf zu vergeben. Östlich wird der bestehende Schulhof derzeit durch eine kleine Gymnastikhalle begrenzt. Diese ist - nur mit Duldung der Nachbarschaft - grenzständig errichtet worden und diese kann aufgrund der direkten Grenznähe (Grenzabstand, Abstandsflächen) nicht aufgestockt werden, so dass eine Erweiterung des Bestandes oberhalb der Gymnastikhalle nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird der Neubau im Bereich der Bestandsparkplätze verortet. Die Parkplätze werden an den Standort der dann abgängigen Bestandsgymnastikhalle verschoben. Durch diesen Flächentausch hat der Erweiterungsbau ausreichend Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung und kann alle erforderlichen Flächen aufnehmen. Der Baukörper ist in einen Funktionskubus und eine dienende Schiene gegliedert. In der dienenden Schiene befinden sich Flure, Treppenhaus, Aufzug, Toiletten, Technikräume und Putzmittelräume. Im Untergeschoss befinden sich, unterhalb des späteren Parkplatzes, die Umkleideräume und der Geräteraum des Gymnastikraumes. Zudem sind hier die Technikräume verortet. Die NTW-Fachräume inkl. Sammlungsräume korrespondieren hinsichtlich Kubatur und Statik mit dem Gymnastikraum und bilden den Funktionskubus. Für den zweiten baulichen Rettungsweg wird eine Brückenkonstruktion zum Bestand an der Jülicher Straße errichtet, um hier den fehlenden zweiten Rettungsweg synergetisch herstellen zu können. Die kostenintensive Miettreppe am Bestand kann dann entfallen. Nachfolgend die BGF-Werte: Neubau BGF (R): ca. 1.855m² Neubau BGF (S): ca. 236 m² Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m² Der Neubau wird in Massivbauweise errichtet. Der Funktionskubus aus Gymnastikraum und NTW-Fachräumen ist ohne Stützen im Innenbereich konzipiert, die Tragwerklogik des Gymnastikraumes wird konsequent auf alle Geschosse angewendet. Dadurch entsteht eine große Nutzungsflexibilität - etwaige, spätere Änderungen können ohne aufwendige Eingriffe in das Tragwerk umgesetzt werden. Dies ist durch die einhergehende Flexibilität und damit langfristige Nutzungsperspektive sehr nachhaltig. Die Fassade wird als Verblendfassade (Klinkerriemchen) geplant. Die Fassade erhält ein Relief, damit die Fassadenflächen strukturiert werden. Teilflächen sind zurückgesetzt, so dass durch den leichten Schattenwurf ein plastischer Eindruck entsteht. Die Entwässerung für das Regenwasser ist außenliegend geplant, das Wasser wird über eine Gefälledämmung zu den jeweiligen Ablaufpunkten geleitet. Die Fallrohre liegen in Aussparungen in der Fassade (hinterlegt mit einem dünnen, entsprechend leistungsfähigen Dämmstreifen). So sind diese geschützt, aber dennoch zugänglich, das Wasser wird aus dem Gebäude herausgehalten. Das Dach wird extensiv begrünt, weiterhin sind technische Aufbauten wie RLT-Gerät und PV-Anlage vorgesehen. Für die Fachräume und innenliegenden WC-s/Umkleiden ist eine mechanische Lüftung obligatorisch. Die Fassade ist hochwirksam gedämmt. Für den Erweiterungsbau ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt. Der Gymnastikraum steht auch außerschulischen Nutzungen (Sportvereinen) zur Verfügung. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden und die Herstellung der Außenanlagen sowie weitere Bestandssanierungsmaßnahmen erfolgen bauseits.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.