Ersatzneubau Streugutlagerhalle - Los 9 - Zimmerer-/ Dachdecker-/ Dachklempnerarbeiten
Ersatzneubau einer zweischiffigen Streugutlagerhalle auf dem Bauhof Eberswalde. Die Leistungen umfassen Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten. Die Halle wird als reine Holzkonstruktion mit Leimholz-Binderrahmen auf einer Flachgründung mit Stahlbeton-Sockelaufkantung ausgeführt.
Angebotsfrist:07. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ersatzneubau einer zweischiffigen Streugutlagerhalle auf dem Bauhof Eberswalde. Die Leistungen umfassen Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten. Die Halle wird als reine Holzkonstruktion mit Leimholz-Binderrahmen auf einer Flachgründung mit Stahlbeton-Sockelaufkantung ausgeführt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Eberswalde
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: 07. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Ersatzneubau einer zweischiffigen Streugutlagerhalle auf dem Bauhof Eberswalde. Die Leistungen umfassen Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten. Die Halle wird als reine Holzkonstruktion mit Leimholz-Binderrahmen auf einer Flachgründung mit Stahlbeton-Sockelaufkantung ausgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
- Gemeinde AuerbachFrist: 08. Mai
Ersatzneubau BW 3a, Brücke Anton- Günther- Straße über den Auerbauer Dorfbach
Es handelt sich bei der Bauleistung um den Ersatzneubau des Bauwerks BW 3a, Brücke Anton-Gnther-Straße über den Auerbacher Dorfbach in Auerbach im Erzgebirge (Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt L/H/B ca. 2,48 x 1,79 m, Querschnittsfläche ca. 3,47 m², Umfang ca. 6,72 m, Blechstärke ca. 3,50 mm). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, die Herstellung des neuen Brückenbauwerks mit Wellstahlrohr, selbsttragenden Stirnwänden aus Stahlbeton (Breite 0,50 m, Höhe Einlauf 2,79 m / Auslauf 2,96 m, Länge 2,53 m) und Flügelwänden (Wandschaft ca. 0,95 m, Breite am Wandfuß ca, 1,35 m, Längen ca. 1,02–6,21 m, Höhe ab OK Bachsohle ca. 1,55 m bis 1,80 m), die hydraulische und naturnahe Gestaltung der Gewässersohle sowie die erforderlichen Erd-, Wasserhaltungs-, Straßenbau- und Landschaftsbauarbeiten. Das neue Bauwerk wird als Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt ausgeführt, welches den Auerbacher Dorfbach im Winkel von ca. 78 gon kreuzt. Die Ein- und Ausläufe des Wellstahlrohres schließen jeweils rechtwinklig an. Ober- und unterstrom sind Flügelwände und Stirnwände vorgesehen. Die unterstromigen Flügelwände erhalten, wie auch die Strinwände, eine ca. 30 cm starke. Die oberstromigen Flügelwände erhalten keine Natursteinverblendung. Der Querschnitt der Sohle wird muldenförmig ausgebildet. Auf den Boden des Wellstahlrohres werden Wasserbausteine in Frischbeton gesetzt. Ober- und unterstrom der Brücke wird eine Anschlusssteinschüttung ohne Beton in die Baugrube eingebracht, welche der Form und Struktur wie im Bereich der Brücke entspricht. Einzelne Spitzen der Steine werde dabei bis zur geplanten Gewässersohlhöhe reichen. Die Steinschüttung erfolgt auf einer Fläche von ca. 24 m² . Zwischen den gesetzten Steinen im Brückenbereich und den verfüllten Anschlussbereichen der ehem. Baugrube wird Flusssediment eingetragen. Diese wird ausschließlich vom Auerbacher Dorfbach verwenden. Das Flusssediment ist so einzubauen und ggf. durch größere Steine zu ergänzen, wie oberstrom und unterstrom charakteristisch erkennbar. Der Ein- und Auslaufbereich wird durch Kolkschutzriegel aus großformatigen und ortsüblichen Natursteinen begrenzt. Die Anton- Günther- Straße wird vom Kreuzungsbereich bis kurz hinter das Brückenbauwerk auf einer Fläche von ca. 130 m² neu asphaltiert. Während der Bauzeit ist die Zuwegung zu zwei Flurstücken nur über eine bauzeitliche Behelfsstraße möglich. Die ca. 260 m² große Fläche der Behelfsstraße besteht aus einer Schottertragschicht, die auf einem Geotextil verlegt wird. Zusätzlich wird in einem Kurvenbereich auf einer Fläche von ca. 75 m² Wirtschaftsewegepflaster verlegt, um ein Abrutschen bzw. Ausspülen des Schotters zu verhindern.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Eberswalde.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.