Ersatzneubau Bw74 OV-HL-A07187-00203
Beschreibung: Ersatzneubau Bw74
Angebotsfrist:22. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschreibung: Ersatzneubau Bw74
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: oben genannte Kontaktstelle
- Veröffentlicht: 09. Mai 2026
- Frist: 22. Juni 2026
- Thema: Ingenieurbauwerke
- Bauobjekt: Straßenbrücke
Bauobjekt-Klassifikation
- StraßenbrückeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung: Ersatzneubau Bw74
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. Die Liegenschaft wird durch das Fernwärmenetz MHKW Neustadt der ZVO Entsorgung GmbH versorgt. Ein Abstimmungstermin mit dem Bauherrn, im Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien, steht im Rahmen des weiteren Planungsprozesses noch aus. Im Bundesbau besteht die Vorgabe geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen und mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Soziokulturelle Qualität Akustischer Komfort Zur Sicherstellung einer geeigneten raumakustischen Qualität entsprechend der Nutzung der Taucherübungshalle als Ausbildungshalle steht die Sprachverständlichkeit im Vordergrund. Entscheidendes Kriterium ist die frequenzabhängige Nachhallzeit T. Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für Tageslicht- und Kunstlichtbeleuchtung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung im Ausbildungsbereich bei gleichzeitiger Blendfreiheit. Technische Qualität Steckbrief 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Durch die gezielte, planmäßige Reinigung und Instandhaltung sollen die eingesetzten Materialien und Bauteile maximal mögliche Austauschzyklen erreichen können. Reinigung und Instandhaltung sollen einfach durchzuführen sein, und die dafür aufzuwendenden Mittel sollen möglichst gering sein. Ziel ist die Reduzierung der laufenden Kosten während der Nutzungsphase und die Minimierung der Umweltwirkung (Wasserverbrauch). Es gibt keine Vorgabe eines Gesamterfüllungsgrades und keine Zertifizierung. Das Gebäude ist nach den Grundsätzen für Infrastrukturanforderungen und Hinweisen für die Planung von Baumaßnahmen, gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6201 barrierefrei auszuführen. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist als verbindliche gesetzliche Vorgabe konsequent zu berücksichtigen. Aufgrund des Eingriffs in den Boden und evtl. in den Grundwasserspiegel, ist ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung in Auftrag zu geben. Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung.
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In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. Die Liegenschaft wird durch das Fernwärmenetz MHKW Neustadt der ZVO Entsorgung GmbH versorgt. Ein Abstimmungstermin mit dem Bauherrn, im Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien, steht im Rahmen des weiteren Planungsprozesses noch aus. Im Bundesbau besteht die Vorgabe geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen und mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Soziokulturelle Qualität Akustischer Komfort Zur Sicherstellung einer geeigneten raumakustischen Qualität entsprechend der Nutzung der Taucherübungshalle als Ausbildungshalle steht die Sprachverständlichkeit im Vordergrund. Entscheidendes Kriterium ist die frequenzabhängige Nachhallzeit T. Steckbrief 3.1.5 Visueller Komfort Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für Tageslicht- und Kunstlichtbeleuchtung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung im Ausbildungsbereich bei gleichzeitiger Blendfreiheit. Technische Qualität Steckbrief 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Durch die gezielte, planmäßige Reinigung und Instandhaltung sollen die eingesetzten Materialien und Bauteile maximal mögliche Austauschzyklen erreichen können. Reinigung und Instandhaltung sollen einfach durchzuführen sein, und die dafür aufzuwendenden Mittel sollen möglichst gering sein. Ziel ist die Reduzierung der laufenden Kosten während der Nutzungsphase und die Minimierung der Umweltwirkung (Wasserverbrauch). Es gibt keine Vorgabe eines Gesamterfüllungsgrades und keine Zertifizierung. Das Gebäude ist nach den Grundsätzen für Infrastrukturanforderungen und Hinweisen für die Planung von Baumaßnahmen, gem. Bereichsvorschrift C1-1810/0-6201 barrierefrei auszuführen. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist als verbindliche gesetzliche Vorgabe konsequent zu berücksichtigen. Aufgrund des Eingriffs in den Boden und evtl. in den Grundwasserspiegel, ist ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung in Auftrag zu geben. Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung
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In der Schwimmhalle ist eine Krananlage mit einer Hebelast von 1.800 kg zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsreserven für Ausbildungsgerät (das Ein- und Ausbringen der Rettungsinsel mit Rettungsausstattung und Eigengewicht von 360 kg und das Ein- und Ausbringen von „Festrumpfschlauchboote Dummy“ mit einem Eigengewicht von 1.800 kg) über die gesamte Länge des Wasserbeckens einzubringen. Die Krananlage muss für den Personentransport (Ausbildungsszenario Rettungsschwimmer und Verunfallter = 180 kg) zugelassen sein. Weiterhin sind technische Einrichtungen zur Wellensimulation mit 1.50 m Wellenhöhe sowie zur Simulation von Starkwind, Lärm und Nebel einzubringen. Für die Taucherübungshalle wird abweichend von Schwimmbädern oder Rettungsübungshallen durchgängig eine Wassertemperatur von 32° C gefordert. Das Becken soll eine Abmessung von 25 m x ca. 13,50 m aufweisen. Der Ersatzneubau ist mit einer neuen Straße an das Verkehrs- und Wegenetz anzubinden. Vor dem Gebäude sind 5 Kfz-Stellplätze für Besucher 10 Fahrradständer zu planen. Beschreibung qualitativer Bedarf Grundsätzlich sind die Forderungen der KOK-Richtlinien für den Bäderbau in Ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Es ist durch energieeffiziente Techniken und umweltschonende Baustoffe ein nachhaltiges Gebäude zu schaffen. Der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Planung zu berücksichtigen. Es sind Sonnenschutzmaßnahmen in der Planung zu entwickeln und Sonnenschutzverglasungen zu vermeiden. Beschreibung spezifische Anforderungen Schaffung der infrastrukturellen Erfordernisse für die Etablierung des Capsize-Training Wellen-, Starkwind-, Lärm- und Nebelsimulation. Eine notwendige Wassertiefe von 5.80 m. Rettungsmittelplattform inkl. Befestigung Kletterrettungsnetz und Abwurfmöglichkeit der Rettungsinsel. Ein Sprungturm mit 1, 3 m und 5 m Podest. Für die Ausbildung wird eine Sauerstofffüllanlage benötigt. 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Die Außenanlagen sind nach ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Arten- und Biodiversität sind bei der Auswahl von standortgerechten Bäumen und bei der Pflanzung von Gehölzen zu fördern. Für das Becken soll vorab ein Gutachten beauftragt werden, in dem die Eigenschaften von Edelstahl und Fliesen für das geplante Bauwerk bzw. die geplante Nutzung geprüft werden sollen. Der Infrastrukturbedarf orientiert sich grundsätzlich am Bau von Rettungsübungshallen der Marine wie sie in Wilhelmshafen, Bremerhaven und Plön gebaut bzw. im Bau befindlich sind, ergänzt um die baulichen Besonderheiten der Taucherausbildung
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
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