Erneuerung EWHA Wilhelmsburg: KTB
Erneuerung der Weichenheizanlage am S-Bahnhof Hamburg-Wilhelmsburg. Die Versorgung der 5 zu beheizenden Weichen wird von der Oberleitung auf die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) umgestellt. Gegenstand der Vergabe ist der im Projekt anfallende Anteil des Gewerks KTB.
Angebotsfrist:31. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Erneuerung der Weichenheizanlage am S-Bahnhof Hamburg-Wilhelmsburg. Die Versorgung der 5 zu beheizenden Weichen wird von der Oberleitung auf die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) umgestellt. Gegenstand der Vergabe ist der im Projekt anfallende Anteil des Gewerks KTB.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Veröffentlicht: 11. März 2026
- Frist: 31. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Erneuerung der Weichenheizanlage am S-Bahnhof Hamburg-Wilhelmsburg. Die Versorgung der 5 zu beheizenden Weichen wird von der Oberleitung auf die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) umgestellt. Gegenstand der Vergabe ist der im Projekt anfallende Anteil des Gewerks KTB.
Weiterführende Details
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Kabeltiefbau für Erneuerung EWHA Wilhelmsburg
Kabeltiefbau: Am S-Bahnhof Hamburg Wilhelmsburg soll die Weichenheizanlage erneuert werden und die Versorgung durch die Oberleitung durch die NSHV ersetzt werden. Es sollen 5 Weichen beheizt werden. Diese Vergabe bezieht sich auf den im Projekt anfallenden Anteil des KTB Gewerks.
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
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Bei der Maßnahme handelt es sich um die Erneuerung der Ausrüstungsgewerke in dem Tunnelbereich der S-Bahn-Stammstrecke München (Strecken 5540/5550) zwischen Bahnhof München-Hackerbrücke und München Ostbahnhof. Als Grundlage für die Tätigkeiten der Projektsteuerung werden folgenden Gewerke berücksichtigt: Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, Fahrbahn (Verkehrsanlagen), Konstruktiver Ingenieurbau, 50 Hertz, Telekommunikation, Kabeltiefbau und Teile von Personenbahnhöfen.
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Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA-Planung ELT LPH 1-9 in stufenweiser Beauftra- gung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3 Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8 Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.