Ergänzung der Verfahrensgrenze im Bodenordnungsverfahren Schönermark (300407)
Im Landkreis Uckermark auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Schwedt/Oder im Bereich der Ortslagen Frauenhagen und Schönermark sind Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze des Bodenordnungsverfahrens Schönermark (Verf.-Nr. 300407) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem ...
Angebotsfrist:16. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Landkreis Uckermark auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Schwedt/Oder im Bereich der Ortslagen Frauenhagen und Schönermark sind Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze des Bodenordnungsverfahrens Schönermark (Verf.-Nr. 300407) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestel...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 16. Juni 2026
- Thema: Vermessung
Ausschreibungsbeschreibung
Im Landkreis Uckermark auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Schwedt/Oder im Bereich der Ortslagen Frauenhagen und Schönermark sind Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze des Bodenordnungsverfahrens Schönermark (Verf.-Nr. 300407) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin durch die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens und den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung beantragt werden. Die gebührenrelevante Gesamtlänge beträgt ca. 0,3 km. Die Vermessungsleistung ist in 2 Abschnitte unterteilt. In den Vergabeunterlagen ist der zu vermessene Grenzverlauf dargestellt. Im Rahmen der Messungen ist das Flurstück 391, Flur 1, Gemarkung Schönermark zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen). Bei der Bildung der Zerlegungsgrenze sind die Koordinaten (R 33437727,861 m / H 5884618,139 m) des Neupunktes auf der Grenze zwischen den Flurstücken 171 und 391, Flur 1, Gemarkung Schönermark anzuhalten. Die Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze umfasst im erforderlichen Umfang die Feststellung bzw. Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücksgrenzen, die Errichtung fester Grenzzeichen (Abmarkung) und die Aufnahme der Anerkennungserklärungen der Beteiligten. Die Beseitigung von Abmarkungsmängeln im Bereich festgestellter oder als festgestellt geltender Grenzen ist nicht Gegenstand des Antrages. Die Vermessung erfolgt nach den Vorschriften der Kataster- und Vermessungsverwaltung im Land Brandenburg, insbesondere nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) in Verbindung mit der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Hieraus ergibt sich eine Grenzbetrachtung und -vermessung von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Die Anwendung von Nr. 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (VVBo) ist ausgeschlossen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9YRNHKJ6.zip
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.