Entsorgung Haufwerke Straßenkehricht und Kanalspülreste
Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Bruchsal
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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SV-EME-260113-002 - Entsorgung JS 2026 Tram Münchner Norden
Folgende Mengen sind für das Projekt "Tram Münchner Norden" im Jahr 2026 voraussichtlich zu entsorgen: Boden Z 0 mit Fremdbestandteilen mit der AVV-Nr 17 05 04: 250 t Boden Z 1.1 mit der AVV-Nr 17 05 04: 3.500 t Boden Z 1.2 mit der AVV-Nr 17 05 04: 4.000 t Boden Z 2 mit der AVV-Nr 17 05 04: 2.000 t Boden DK 0 mit der AVV-Nr 17 05 04: 1.500 t Boden DK I mit der AVV-Nr 17 05 04: 1.500 t Boden DK II mit der AVV-Nr 17 05 04 (nicht gefährlicher Abfall) und 17 05 03 (gefährlicher Abfall): 700 t Boden DK III mit der AVV-Nr 17 05 04 (nicht gefährlicher Abfall) und 17 05 03 (gefährlicher Abfall): 200 t Beton Z 0 mit der AVV-Nr 17 01 01: 50 t Beton Z 1.1 mit der AVV-Nr 17 01 01: 100 t Beton Z 1.2 mit der AVV-Nr 17 01 01: 200 t Beton Z 2 mit der AVV-Nr 17 01 01: 300 t Bauschutt Z 0 mit der AVV-Nr 17 01 07: 50 t Bauschutt Z 1.1 mit der AVV-Nr 17 01 07: 100 t Bauschutt Z 1.2 mit der AVV-Nr 17 01 07: 200 t Bauschutt Z 2 mit der AVV-Nr 17 01 07: 300 t Beton und Bauschutt DK 0 mit der AVV-Nr 17 01 01 (Beton) und 17 01 07 (Bauschuttgemisch): 200 t Beton und Bauschutt DK I mit der AVV-Nr 17 01 01 (Beton) und 17 01 07 (Bauschuttgemisch): 100 Beton und Bauschutt DK II mit der AVV-Nr 17 01 01 (Beton), 17 01 07 (Bauschuttgemisch) und 17 01 06 (gefährlicher Abfall): 100 t Unrat mit der AVV-Nr 20 03 01: 10 t Entsorgung von Oberboden 6500 t Holzschwellen: 800 t Gleisschotter bis GS-0: 200 t Gleisschotter bis GS-1: 300 t Gleisschotter bis GS-2: 200 t Gleisschotter bis GS-3: 100t Gleisschotter der gefährliche Stoffe enthält mit der AVV-Nr.17 05 07*: 100 t
- Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal
Transport & Verwertung/Entsorgung von Reststoffen aus Kläranlagen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Sieb- und Rechenrückstände, Sandfangrückstände sowie Abfällen aus der Kanalreinigung der verbandseigenen Kläranlagen. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die folgenden Jahresrichtmengen: - ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) vom KW Gera- ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 250 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) vom KW Gera- ca. 50 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 200 t Abfälle aus der Kanalreinigung (AVV-Code: 200306) vom KW Geraaus insgesamt 20 Kläranlagen und dem Klärwerk Gera.Die angegebenen Mengen sind Schätzwerte, die auf dem Reststoffanfall der Vorjahre basieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine jährliche Mindest- oder Maximalmenge lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 665.000 € erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
- Stadtverwaltung ApoldaApoldaFrist: 11. Mai
Stadt Apolda - Instandsetzung der Brücke Nr. 6 Schötener Grund in Apolda
Baustellengemeinkosten: 1 psch Baustelle einrichten; 50 m Bauzaun; 1 psch Baustelle räumen; 1 St Beprobung Aushub und Abbruch; 1 psch Absperrung, Beschilderung; Technische Bearbeitung: 1 psch Zustandsfeststellung; 1 psch Werkstattplanung; 1psch Bestandsunterlagen liefern; 1 psch Bestandsvermessung; 100 Stk Lichtbilder; 1 psch Abfallliste; 1 psch Verkehrssicherung (VS) aufbauen; 90 d VS vorhalten; 1 psch VS abbauen; 90 d Kontrolle VS 1 psch Baubehelfe Kranmontage Gewichte Stahlträger bzw. Fertigteile bis 28 t; Abbruch: 1 psch Abbruch und Entsorgung Fläche abräumen; 10,5 m Brückengeländer abbauen; 6 m3 Bauliche Anlage abbrechen; 1,6 t Stahlkonstruktion abbrechen; 31 m2 Betonpflaster aufnehen; 16 m Bordsteine aufnehmen; 2,7 t Abfall entsorgen Holz AS-Nr. 170201; 2 t Abfall entsorgen Stahl AS-Nr. 170405; 6 t Abfall entsorgen Betonbordsteine AS-Nr. 170101; Erdbau: 31 m² Schotter d15-20cm aufnehmen, verwerten AVV 170504; 20 m2 Schotter d20-30 cm aufnehmen, verwerten AVV 170504; 5m³ Oberboden abtragen, verwerten; 15 m3 Bodenabfall abtragen, entsorgen AVV 170504; 26 m Bankett herstellen; Unterbauten: 2 St Unterlage reinigen; 3 m3 Ausgleichsschicht aus Beton herst.; 18 m2 Betonunterlage vorbereiten; Beton- und Stahlbetonarbeiten: 7 m3 Betonfertigteile herstellen und einbauen; 1,5 t Betonstahl im Betonfertigteil einbauen; Abdichtung und Belag: 15 m2 Betonunterlage vorbereiten; versiegeln; Schutzlage; 10 m Dichtung verwahren; 0,15 t Betonstahl; 15 m2 Schutz- und Verlegebeton; 15 m2 Großsteinpflasterdecke Naturstein herstellen; 10 m Pflasterrinne aus Naturstein herstellen; 6 m Überbauabschluss Winkelprofil; 6 m Fugeenfüllung herstellen; Geländer und Ausstattung: 11 m Stahlgeländer einbauen Brücke; 6 St Geländerverankerung einbauen Brücke; 1 St Jahreszahlmatrize liefern, einbauen, ausbauen und übergeben; Gewässersohle, Böschungen: 20 m3 Anlandungen u. Schlammablagerungen beseitigen; 30 m2 Gewässersohle profilieren; 45 m3 Oberboden abtragen und profilgerecht wieder andecken; 10 m3 Baustoff liefern und einbauen; Straßenbau: 45 m2 Planum herstellen; 45 m2 Schottertragschicht d25 cm herstellen, 45 m2 Pflasterdecke Großsteinpflaster Natur Granit herstellen; 61 m Bordstein Natur Granit herstellen; 19 m Rinne Pflaster 5-zeilig aus Naturstein Granit herstellen
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bruchsal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.