Entsiegelung Garagenkomplex Dornaer Weg
Bauvorhaben am Dornaer Weg, Gemarkung Grimma, Flurstück 1864/2.
Angebotsfrist:23. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Bauvorhaben am Dornaer Weg, Gemarkung Grimma, Flurstück 1864/2.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Grimma
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 23. März 2026
- Thema: Erdarbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Bauvorhaben am Dornaer Weg, Gemarkung Grimma, Flurstück 1864/2.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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- Stadt Kaarst - Der BürgermeisterFrist: 08. Mai
Bewerberverfahren / Tiny-House-Siedlung "Im Blütenfeld"
HINWEIS: Bei diesem Investorenauswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des EU-Primärrechts. Es handelt sich NICHT um ein Verfahren nach vergaberechtlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der EU VOB/A, der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der VOB/A, da kein öffentlicher Auftrag vergeben wird. Die vollständigen Vorgaben und Informationen mit allen Anlagen zum Bewerberverfahren finden Sie unter der Internet-Adresse: https://www.kaarst.de/planen-bauen-mobilitaet-und-umwelt/bauen-und-wohnen/grundstuecke/tinyhouses Aus diesen Angaben und Informationen hier ein Auszug: 1 Einführung Die Stadt Kaarst beabsichtigt die Flurstücke 1123, 1124, 1125, Flur 8, Gemarkung Büttgen, sowie in Teilen die Flurstücke 2076 und 1122, Flur 8, Gemarkung Büttgen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.515 m², zur Errichtung von sechs innovativen Tiny-Houses, an einen noch zu bestimmenden Investor zu verkaufen oder alternativ ein Erbbaurecht zu begründen. Aufgrund der gesteigerten Nachfrage von Wohnraum ist eine alternative Form der Nachverdichtung an dieser Stelle möglich. Das wesentliche Ziel der Stadt Kaarst ist es eine innovative Siedlung in einem grünen Umfeld zu erschaffen. Ob die Verbindung zwischen Jung und Alt oder ein anderweitiger Gemeinschaftsgedanke in den Vordergrund gestellt wird, soll dem Investor obliegen. Die Stadt Kaarst gibt in diesem Interessenbekundungsverfahren kein über den B-Plan übergeordnetes festes Planungs- und Baukonzept vor, sondern ermittelt das innovativste Gesamtkonzept im Wettbewerb. Bei der Auswahl des Investors wird insbesondere auf die Funktionalität und Nachhaltigkeit, sowie auf eine hohe Qualität von Architektur, Gestaltung und Bauausführung Wert gelegt und ein modernes Konzept angestrebt. 2 Der Standort Lage Kaarst ist eine wirtschaftsstarke Stadt mit hoher Lebensqualität, zählt ca. 43.000 Einwohner und ist zentral im Rhein-Kreis-Neuss, in direkter Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Düsseldorf, gelegen. Kaarst verfügt zudem über eine ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur. Mit einem dichten Netz von Autobahnen ist Kaarst sehr gut über den Individualverkehr erreichbar. Zwei unabhängige S-Bahnlinien mit insgesamt fünf Haltepunkten sorgen unter anderem für eine kurze Anbindung zu den nicht weit entfernten Großstädten Neuss, Mönchengladbach und Düsseldorf. Den nahegelegenen Flughafen Düsseldorf erreicht man bequem per Bus, Bahn oder PKW in nur jeweils wenigen Fahrminuten. Erschließungszustand Das Grundstück ist über die Straße Im Blütenfeld erschlossen. Der Investor wird verpflichtet die gemäß Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Fuß- und Radwegverbindung als Ersatz für die derzeit bestehende Fuß- und Radwegeverbindung sowie die vorgelagerten Stellplätze auf eigene Kosten herzustellen. Das Eigentum der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sowie der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung verbleibt bei der Stadt Kaarst. Der Investor hat den Ausbau der vorgenannten Flächen in enger Abstimmung mit dem Bereich 66 - Tiefbau - vorzunehmen, um Qualität und Güte zu gewährleisten. Bodengutachten Ein Bodengutachten liegt vor. Altlasten und andere faktische Lasten Altlasten oder Kontaminierungen sind dem Grundstückseigentümer nicht bekannt und werden ebenso nicht vermutet. Eine Altlastenauskunft hat am 23.10.2023 stattgefunden. Grundbuch und Baulasten Das Grundstück ist frei von sonstigen Eintragungen in Abteilungen II und III des Grundbuches sowie von Baulasten. Erdbeben Das Grundstück befindet sich in der Erdbebenzone 1 und hat die Untergrundklasse T, Baugrundverhältis B - T. Miet- oder Pachtverhältnisse Bindungen in Form von Miet- oder Pachtverhältnissen bestehen nicht. Bauplanungsrechtliche Situation Das unbebaute Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 14, Blatt 3 "Holzbüttgen-Mitte", 3. Änderung, welcher als Anlage 1 beigefügt ist. Bis zum 14.04.2024 fand die Offenlage des Bebauungsplans statt. Bis dahin hatten die Bürger und betroffene Stellen die Möglichkeit den Bebauungsplan-Entwurf einzusehen, sich dazu zu äußern und Einwände zu erheben. Nach der Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Es erfolgt eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Belange. Dabei können noch Änderungen am Bebauungsplan-Entwurf vorgenommen werden. Auf Basis der Abwägungen und etwaiger Änderungen ist der Bebauungsplan finalisiert und der Satzungsbeschluss wurde am 23.08.2024 gefasst. Den aktuellen Entwurf der textlichen Festsetzungen finden Sie als Anlage 2. Ein Baubeginn ist voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 möglich, da bis Ende 2026 das Entwidmungsverfahren für die aktuelle Wegeverbindung erfolgen wird
- Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte
Planung der Grubenbauverwahrung im Bereich Hohneujahr Tageschacht in 08349 Johanngeorgenstadt
Am Standort Johanngeorgenstadt wurde von 1946 bis 1958 durch die SAG/SDAG Wismut (nachfolgend Wismut genannt) ein intensiver Uranerzbergbau betrieben. Dabei wurden die bereits bestehenden Grubengebäude des historischen Altbergbaus genutzt und durch neue Auffahrungen, Schachtanlagen und Grubenfelder erheblich erweitert. Im Rahmen der Planung zur übertägigen Komplexsanierung der Halden 32, 60 und 119 (Projekt 2182.10) wurde eine Grundlagenermittlung zur Altbergbausituation durchgeführt. Für zwei Schadstellen im Umfeld der Halde 119 ergibt sich Handlungsbedarf: - Schadstellennummer 14/17/9/298, Hohneujahr Tageschacht. Abgesperrter Tagebruch von 1982, Pinge mit 8-9 m Durchmesser und 6 m Tiefe (2024). Lage südöstlich der Halde 119 in einem Fichtenforst auf städtischer Flur. Für die drei kleineren Halden (GRS 6166 – 6169) im Umfeld dieses Tageschachtes besteht aus radiologischer Sicht Handlungsbedarf, die erforderliche übertägige Sanierung setzt eine Verwahrung des Tageschachtes voraus. - Schadstellennummer 14/17/9/519, kleinere Einsenkung auf der nachgesackten Füllsäule über dem Verwahrhorizont eines Untersuchungsgesenks, welches 2006 als 33 m tiefer Erkundungsschacht zum Aufschluss der Gangstrecken 309 und 323 geteuft wurde. Nach einer Bohrerkundung der Schadstelle wurde diese 2015 abgesperrt. Durch die Lage der Schadstelle im Zufahrtsbereich zum „Biathlon-Einschnitt“ in der Halde 119 ist vor Beginn der übertägigen Sanierung eine abschließende Bewertung der bergschadenkundlichen Situation der Schadstelle erforderlich. Die Einsenkung liegt auf einer als Grünland genutzten Fläche (Privateigentum). Der tonnlägige Hohneujahr Tageschacht (14/17/9/298) besitzt eine seigere Teufe von knapp 44 Lachter bei einer flachen Teufe von gut 47 Lachter. Aus historischen Unterlagen geht hervor, dass der Hohneujahr Tageschacht Streckenanschlüsse in vier altbergbaulichen Sohlenniveaus aufweist. Für den Hohneujahr Tageschacht ist eine direkte bergbauliche Nachnutzung des eigentlichen Schachtes durch die SAG/SDAG Wismut (beispielsweise für Förderung, Gewinnung, Erkundung etc.) nicht bekannt, im Gegensatz zum benachbarten Adolphus Tageschacht, der unter der Schachtnummer 119 betrieben wurde. Dagegen sind im unmittelbaren Umfeld des Hohneujahr Tageschachtes aus dem Grubenbild durchaus intensive bergmännische Erkundungs- und ggf. auch Gewinnungsarbeiten in Form von Auffahrungen der Wismut auf der zweiten Sohle des benachbarten Schachts 119 vermerkt. Die Gangstrecke 313-1 mit Überhaun, sowie Gangstrecke 332-2 mit Überhaun und einem vorbereiteten (und mögicherweise auch abgebauten) Block 1 greifen dabei Lage, Streichrichtung sowie Höhenniveau der am Hohneujahr Tageschacht angeschlagenen 28-Lachter-Strecke auf den Hohneujahr Morgengang auf. Unter räumlichen Gesichtspunkten war ein Durchschlag der Wismut-Auffahrungen zu den bestehenden altbergbaulichen Strecken auch in unmittelbarer Schachtnähe nicht zu vermeiden - mit denkbaren Folgen für die berg- und geotechnische Situation der altbergbaulichen Schachtröhre. Zielstellung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung der langzeitsicheren Verwahrung zur Beseitigung bzw. zur Verringerung der von den beiden Schadstellen ausgehenden Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit. Im Weiteren sind baubegleitende Ingenieurleistungen im Rahmen der Ausführung zur langzeitsicheren Verwahrung zu erbringen. Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3, sowie optional in der Leistungsphase 8: LPH 2 und 3: 1 Pauschale Beschaffung Unterlagen; 1 Pauschale Archivrecherche; 1 Pauschale Bergschadenkundliche Bewertung; 1 Pauschale Grundlagenvermessung; 1 Pauschale Befahrung der Schadstellen; 1 Pauschale Beschaffung Zustimmung der Eigentümer; 1 Pauschale Mitwirkung Genehmigungsanträge. Jeweils optional in LPH 8: Voraussichtlich 5 Monate Örtliche Bauüberwachung; 1 Stück Prüfen von Nachträgen; 1 Stück Ingenieurgeologische Begleitung; 1 Pauschale Baubegleitende Vermessung; 1 Stück Abschlussdokumentation; 54 Stunden Gleitende Projektierung. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 8 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelnen Referenzen: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Leistungen: Bergschadenkundliche Bewertung sowie Planung und Baubegleitung (Bauoberleitung und / oder Örtliche Bauüberwachung) von Grubenbauverwahrungen des untertägigen Gangerzbergbaus auf Erze und Spate; Baukosten bei abgeschlossenen Referenzprojekten bzw. die anrechenbaren Kosten bei noch laufenden Referenzprojekten müssen mindestens 390.000 € betragen; bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzobjekten ist der derzeitige Leistungsstand zu benennen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte der jeweiligen Leistungsphasen müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jeder geforderten Leistungsphase sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: 08349 Johanngeorgenstadt, Flurstück-Nr./Gemarkung: 725 und 729/2, Gemarkung Johanngeorgenstadt
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Grimma.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.