ELT Grundstruktur ukb - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Die vorhandenen elektrotechnischen Infrastrukturanlagen, damit sind 10 kV- und 0,4 KV Schaltanlagen und eine 10 kV Notstromversorgungsanlage gemeint, stammen aus der Zeit der Gebäudeerrichtung. Nach annähernd 30 Jahren Betrieb sind die Anlagen verschlissen und die erforderliche Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich zune...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die vorhandenen elektrotechnischen Infrastrukturanlagen, damit sind 10 kV- und 0,4 KV Schaltanlagen und eine 10 kV Notstromversorgungsanlage gemeint, stammen aus der Zeit der Gebäudeerrichtung. Nach annähernd 30 Jahren Betrieb sind die Anlagen verschlissen und die erforderliche Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich zunehmend schwierig. ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
- Veröffentlicht: 14. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Die vorhandenen elektrotechnischen Infrastrukturanlagen, damit sind 10 kV- und 0,4 KV Schaltanlagen und eine 10 kV Notstromversorgungsanlage gemeint, stammen aus der Zeit der Gebäudeerrichtung. Nach annähernd 30 Jahren Betrieb sind die Anlagen verschlissen und die erforderliche Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich zunehmend schwierig. Zum Teil ist diese auch nicht mehr möglich. Es besteht damit die Notwendigkeit der Erneuerung. Daneben besteht auch die Notwendigkeit, die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, räumliche Abtrennungen nach MLAR und MEltBauV umzusetzen und die Anlagenverfügbarkeit und den Arbeitsschutz wesentlich zu erhöhen. Bezüglich der Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit und des Arbeitsschutz ist vorgesehen, in den 0,4 KV Schaltanlagen aktive Störlichtbogenschutzsysteme vorzusehen. Im Rahmen der Baumaßnahme sind auch infrastrukturelle Erweiterungen des Bestandes mit einer Trafostation inkl. NEA-Technik vorzusehen. Weiterhin sind die elektrotechnischen Voraussetzungen für die Implementierung vorhandener und zukünftiger regenerativer Erzeugeranlagen des ukb zu planen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Klinikbetrieb. Nach Festlegung des erforderlichen Umfangs durch die Fachplanung Elektro werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gesondert ausgeschrieben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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4- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
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In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
- Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4-6
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll.
- Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3, 7 u. 8
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH.
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