Electric sweeping machine
Beschaffung einer elektrischen Kehrmaschine für den kommunalen Betrieb und die Instandhaltung öffentlicher Flächen. Das Gerät ist für die Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen und Außenanlagen vorgesehen und dient als Ersatz für die bestehende Ausrüstung mit fossilem Antrieb.
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung einer elektrischen Kehrmaschine für den kommunalen Betrieb und die Instandhaltung öffentlicher Flächen. Das Gerät ist für die Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen und Außenanlagen vorgesehen und dient als Ersatz für die bestehende Ausrüstung mit fossilem Antrieb.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: GKI Grenlandskommunenes Innkjøpsenhet
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
- Thema: Baumaschinen
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung einer elektrischen Kehrmaschine für den kommunalen Betrieb und die Instandhaltung öffentlicher Flächen. Das Gerät ist für die Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen und Außenanlagen vorgesehen und dient als Ersatz für die bestehende Ausrüstung mit fossilem Antrieb.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Workstations und Industrierechnern im 19-Zoll-Format für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
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- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergFrist: 30. Apr.
Gartenpflege_RIM_ Kiel
Gartenpflege RIM Kiel Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Kiel betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume, Zwischen- und Randbepflanzung von Parkplatzanlagen), gepflasterten Flächen sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe. Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind. Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen. Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN). Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich. Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden. Soweit möglich stellt das RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich. Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen. Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden. Die Belange der Dienststellen vor Ort haben Vorrang. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen AG und AN einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im en und Lage vergleichbaren Liegenschaft.
- LH München - Abfallwirtschaftsbetrieb München, vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft GmbHMünchenFrist: 13. Mai
Heizung
Neubau Betriebshof Behältermanagement: Für den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird im Stadtteil Riem am De-Gasperi-Bogen ein neuer Betriebshof errichtet. Der neue Standort ergänzt den bestehenden Hauptstützpunkt in der Truderinger Straße und dient dem zentralen Behältermanagement des AWM. Der Neubau bündelt alle logistischen und administrativen Prozesse rund um Abfallbehälter (Mülltonnen und Container), insbesondere Anlieferung, Lagerung, Reinigung, Reparatur und Verteilung der Behälter sowie die zugehörige Verwaltungs- und Personalfunktionen. Das Baugrundstück liegt am östlichen Rand der Messestadt Riem, an der Ostseite des De-Gasperi-Bogens, angrenzend an den Landschaftspark. Die neu zu errichtende Einfahrt erfolgt gegenüber dem Sigmund-Riefler-Bogen. Die bebaubare Fläche (inkl. Böschungen/Wällen) beträgt ca. 11.560 m², mit weiteren 6.280 m² an Ausgleichsflächen, was einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 15.700 m² entspricht. Die Hochbaumaßnahme gliedert sich in zwei parallel verlaufende Hauptbaumaßnahmen: die Errichtung des Betriebsgebäudes mit Carport sowie die Errichtung des Verwaltungsgebäudes. Eckdaten zum Neubau: BGF Betriebsgebäude: 1340 m², BGF Verwaltungsgebäude: 350 m ², Carportfläche: 883 m ², Logistikfläche: 335 m ², Tragkonstruktion: Stahl und Beton, Dachform: Flachdach, Dachneigungen: 2%, Fassade: vorgehängte, hinterlüftete Fassade aus Faserzementplatten. Gegenstand dieses Auftrags ist die Heizungsinstallation. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.
- Große Kreisstadt Bad MergentheimFrist: 05. Mai
TNW_FA_Stadt Bad Mergentheim_Urbanes Quartier Herrenwiesen Süd in Bad Mergentheim
Das "Urbane Quartier Herrenwiesen Süd" ist ein brachliegendes, bislang gewerblich genutzter Standort, der zu einem innovativen Modellvorhaben der Stadt Bad Mergentheim entwickelt werden soll. Ein zukunftsweisendes, urbanes Quartier soll entwickelt werden. Eine umfassende Aufgabenbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vorliegend soll die landschaftsplanerische Gestaltung im Vordergrund stehen. Neben der Gestaltung der Grün- und Freiräume liegt ein besonderes Augenmerk auf einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Mobilität. Das Quartier ist dabei bewusst als autoarmes Gebiet konzipiert, in dem insbesondere der Fuß- und Radverkehr sowie eine gute Vernetzung innerhalb des Quartiers und mit der Gesamtstadt gestärkt werden. Zugleich wird angestrebt, das Fließgewässer stärker erlebbar zu machen und neue Verbindungen zwischen Stadt und Landschaft zu schaffen. Die Auftraggeberin wünscht sich innovative und funktionale Planungsvorschläge für die beschriebenen Nutzungen. Von dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro wird eine Konzeption erwartet, die unter Berücksichtigung maßgeblicher Umweltbelange, des Klimaschutzes, des Heilquellenschutzes, der Mobilität etc. eine möglichst hohe Gestaltungsqualität sowie Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Gebrauchstauglichkeit erzielt. Dabei sind sowohl die Herstellungskosten als auch die im späteren Betrieb anfallenden Unterhalts- und Instandhaltungskosten zu berücksichtigen, um eine Optimierung der Lebenszykluskosten zu gewährleisten. Die Summe der Flächen, welche der Auftrag umfasst, beträgt zum jetzigen Zeitpunkt und vorbehaltlich von Änderungen circa 11.216 m². Sie verteilen sich wie folgt: - Summe aller öffentlichen Grünflächen: 3.431 m² - Summe Wasserflächen: 574 m² - Summe Straßenverkehrsflächen: 1.722 m² - Summe Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: 5.489 m² An den Auftragnehmer werden folgende Planungsleistungen vergeben: - Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 2 § 38 - § 40, Leistungsphasen 1-9 für alle öffentlichen Flächen im Bearbeitungsgebiet einschließlich deren Erd-, Unter- und Oberbau (Verkehrsanlagen). - Leistungen der Verkehrsanlagenplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4 § 45 - § 48, Leistungsphasen 1-9. Eine gesonderte Vergütung von KFZ-befahrenen Teilbereichen und Unterbauten von Fuß- und Radwegen nach dem Leistungsbild der Verkehrsanlagen erfolgt nicht, diese Leistungen werden im Leistungsbild der Freianlagen vergütet. - Leistungen der Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, § 41 - § 44, Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für den im Bereich der öffentlichen Flächen befindlichen Steg über das Eidechsenhabitat entlang der Bahnlinie östlich der Wachbach sowie OPTIONAL: für die im Bereich der öffentlichen Flächen befindlichen Bauwerke der Regenwasser-Rückhaltung sowie OPTIONAL: für die im Bereich der öffentlichen Flächen vorgesehene Wachbach-Terrassierung - Leistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 - § 56, Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für alle öffentlichen Flächen im Bearbeitungsgebiet beidseits der Wachbach befindlichen Beleuchtungsanlagen als Lichtplanung; nicht beinhaltet ist die Planung und Dimensionierung der elektrischen Zuleitungen Als Besondere Leistungen werden beauftragt: - OPTIONAL: Überflutungsnachweis/Regenwasserkonzeption - Bereich westlich der Wachbach (bis zu 3 Varianten, als Eingangswert für Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft und für die Fachplanung Techn. Ausrüstung u. Ingenieurbauwerke) - Fachbau-Überwachung (FBÜ) Flora und Fauna / Umweltbaubegleitung (nicht notwendig zum speziellen Schutz der Bestandsbäume und der zu erhaltenden Strauchvegetation; notwendig für Gewässerschutz und zum speziellen Schutz der Arten (vor allem Eidechsen)) - Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops, pro Termin - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen, pro Termin - Örtliche Bauüberwachung bzgl. der beauftragten Ingenieurbauwerke - Gestalterische Oberleitung zu den gesondert zu beauftragenden Fachplanungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für Brückenbauwerk und Renaturierung des Wachbach-Abschnitts im Bereich des Quartiers
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist GKI Grenlandskommunenes Innkjøpsenhet.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.