Einrichtung und Betreibung eines Wertstoffhofes im SB Loschwitz/OS Schönfeld-Weißig
Betreiberentgelt für 84 Monate; Prognosemengen für 7 Jahre (84 Monate): Transport von 3.150 t Sperrmüll, Transport von 1.890 t Altholz (A III), Transport von 959 t Elektroaltgeräte (SG 1, 2, 4, 5) Transport von 371 t Kunststoffabfall
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Betreiberentgelt für 84 Monate; Prognosemengen für 7 Jahre (84 Monate): Transport von 3.150 t Sperrmüll, Transport von 1.890 t Altholz (A III), Transport von 959 t Elektroaltgeräte (SG 1, 2, 4, 5) Transport von 371 t Kunststoffabfall
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Dresden, GB Umwelt und Klima, Recht und Ordnung, Amt f. Stadtgrün u. Abfallwirtschaft
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Betreiberentgelt für 84 Monate; Prognosemengen für 7 Jahre (84 Monate): Transport von 3.150 t Sperrmüll, Transport von 1.890 t Altholz (A III), Transport von 959 t Elektroaltgeräte (SG 1, 2, 4, 5) Transport von 371 t Kunststoffabfall
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Göttinger Entsorgungsbetriebe
Übernahme und Verwertung von Altholz
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I-III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei Kategorie A I-III bei rund 3.500 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I-III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 14 Mg pro Werktag sicherzustellen. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen
- Kreiswerke Cham
Los 3
1. Betroffene EAG bei Los 3 und Metallschrott: Die bei Los 3 betroffenen Altgeräte stammen aus der Sammelgruppe 4 - ohne Nachtspeicherheizgeräte und - ohne Leuchten, Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Telekommunikations- und Bürotechnik, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt und einen hohen Kunststoffanteil aufweisen. Die Untergruppe batteriebetriebene EAG aus Gruppe 4 wird an den Wertstoffhöfen grds. gesondert erfasst und dem Auftragnehmer optional auch gesondert übergeben, sollten solche EAG überhaupt anfallen – bislang ist dies nicht der Fall. Der vom Los 3 überdies betroffene Metallschrott wird an den WSH bislang aufgrund von Platzengpässen und wegen der anschließenden Eigenverwertung in denselben Containern mit den vorgenannten EAG der Sammelgruppe 4 - ohne Untergruppe - erfasst. Er weist unterschiedliche Qualitäten auf, eine bestimmte Zusammensetzung kann von den Kreiswerken nicht zugesagt werden. Die insgesamt in den Letzten Jahren von den WSH abzuholenden Gesamtmasse an EAG und Metallschrott nach diesem Los betrug in 2025: 1.258,66 t, in 2024: 1.245,57 t in 2023: 1.139, 15 t. Der Anteil EAG an der erfassten Gesamtmenge machte dabei insgesamt rund 25% aus, 75% der Gesamtmasse betrafen Metallschrott. Zuzüglich wurde knapp 1 t zusätzlich pro Monat aus Direktannahmen der EAG an der EBA erzielt. Der grds. von Los 2 umfasste Anteil der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil, welcher nur bei Aufhebung des Loses 2 auch vom hiesigen Auftragnehmer für Los 3 zu übernehmen ist, wird auf rund 12 t pro Jahr geschätzt. 4.3.2 Zu erbringende Leistungen in Los 3: Der Auftragnehmer des Loses 3 hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen: - Gestellung von Sammelcontainern an den Wertstoffhöfen wie folgt: o je mindestens einen Absetzcontainer für 38 Wertstoffhöfe mit einem Volumen von mindestens 10m³ (ca. 50 Stück), o einen Abrollcontainer (36m³) für den Wertstoffhof Cham o optional bei Bedarf sind auf gesonderte Anforderung der Kreiswerke an einzelnen Wertstoffhöfen (bis zu 39 Stück insgesamt) Gitterboxen zur Getrennterfassung etwaiger batteriebetriebener EAG der Gruppe 4 zu stellen, hierfür werden daher gesonderte Preise abgefragt. - Abholung der Sammelcontainer/Gitterboxen auf Abruf und innerhalb von 3 Werktagen nach Vollmeldung. Die Erfassung und der Transport haben so zu erfolgen, dass die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden. - Transport der Container zur Erstbehandlungsanlage und dortige eichrechtlich konforme Verwiegung der von den WSH insgesamt übernommenen Masse je Abholung (z.B. Differenzverwiegung der Anlieferung mit den Vorgaben aus Los 2), - Annahme von direkten Altgeräte-Anlieferungen der Gruppe 4 aus privaten Haushalten an einer Sammelstelle im Umkreis von 25 km zum Verwaltungssitz der Kreiswerke Cham, Mittelweg 15, 93413 Cham, einschließlich eichrechtlich konformer Verwiegung bei deren Anlieferung und – falls nicht mit dem Standort der Erstbehandlungsanlage identisch - Transport zur Erstbehandlungsanlage. Die Masse der auf diese Weise separat erfassten EAG ist gesondert auszuweisen und in der Statistik aufzunehmen. - Erstbehandlung der EAG von den WSH sowie aus der Direktannahme im Namen der Kreiswerke nach Maßgabe des ElektroG, der EAG-BehandV und Berücksichtigung der einschlägigen LAGA-Merkblätter; soweit eine Vorbereitung zur Wiederverwendung ausscheidet, mindestens Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung - Folgebehandlung der EAG einschl. Verwertung bzw. (soweit nicht möglich) Beseitigung - die Masse der erfassten EAG (sowie optional auch der Untergruppe batteriebetriebene Geräte) einschließlich der weiteren Angaben nach ElektroG über die Art der Verwertung, etwaige Beseitigung sowie überdies die Masse des erfassten Metallschrotts ist für Zwecke der Abfallstatistik und bei EAG auch der Mengenmeldungen an die stiftung ear vom Auftragnehmer zu ermitteln; - Zusammenstellen der erforderlichen Mengendaten nach ElektroG für die Erstellung der Monatsmeldungen über die erfassten und einer Verwertung oder Beseitigung zugeführten EAG zzgl. Untergruppe batteriebetrieben Geräte gemäß ElektroG und stiftung ear (Elektro Altgeräte Register) durch den Auftraggeber, Übersendung der Monatsstatistik nach ElektroG an den Auftraggeber bis spätestens zum 10. des dem Leistungsmonat folgenden Monats, sowie der entsprechenden Jahresstatistik bis zum 10.03. des dem Leistungsjahr folgenden Jahres, Erstellen der Monats- und Jahresstatistik über den erfassten Metallschrott und Übermittlung an den Auftraggeber zu denselben Stichtagen. - Vermarktung oder Verwertung des übernommenen Metallschrotts und Nachweis der Masse sowie der Verwertungswege Wird für Gruppe 5 nicht optiert => bei Los 3 zuzügliche Übernahme der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil Die Ausführung des Loses 3 ist davon abhängig, dass Los 2 ebenfalls beauftragt werden kann, da sich die Sammelgruppe 4 auf diese beiden Lose verteilt. Für den Fall, dass Los 2 mangels Angeboten oder mangels Wirtschaftlichkeit nicht beauftragt werden kann, eine Optierung daher für Gruppe 5 nicht in Betracht kommt, hat der Auftragnehmer des Loses 3 zzgl. zum dargestellten Leistungsspektrum auch die EAG der Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil zu übernehmen und zu verwerten. Diese betragen schätzungsweise rund 1 t pro Monat.
- Stadt Naumburg (Saale)
Transparenzbekanntmachung
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung; Vergabenummer: I.30-28/26; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: ja 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadt Naumburg (Saale); Bereich/Abteilung: Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Markt 1; PLZ: 06618; Ort: Naumburg (Saale); Land: Deutschland; Telefon: +49 34452730; E-Mail: Vergabestelle@naumburg-stadt.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Gewerbegebiet Steinkreuzweg in 06618 Naumburg (Saale) Grünflächenpflege und Grabenunterhaltung im Gewerbegebiet Am Steinkreuzweg (Franz-Julius-Haenel-Straße Landesweingut, Am Hohen Stein). Die zupflegenden Flächen befinden sich an Straßen, Wegen und Gräben mit teilweise erschwerten Bedingungen. Geplanter Vertragszeitraum 2026 – 2027. 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Stadt Naumburg (Saale); Straße, Hausnummer: Markt 1; PLZ: 06618; Ort: Naumburg (Saale); Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 77300000-3; Art und voraussichtlicher : Grabenmahd, 2 AG / Jahr insgesamt 4 Arbeitsgänge a 6.609 m² Rasenmahd, ebene Flächen, 2 AG / Jahr insgesamt 4 Arbeitsgänge a 3.280 m² Gehölzentnahme, Überhang 1 AG / Jahr insgesamt 2 Arbeitsgänge a 697 m² Stamm- und Stockaustriebe entfernen, 1 AG / Jahr insgesamt 2 Arbeitsgänge a 20 Stk Laubaufnahme: Laub und andere organische losen Stoffe aus dem Grabenprofil aufnehmen und entsorgen Vor allem an den Durchlässen, manuell, 2 AG / Jahr insgesamt 4 Arbeitsgänge a 7.387 m² Erdarbeiten "Boden in Gewässern profilgerecht lösen,an Gefälle angleichen,laden und transportieren, BK 3 u. 4, maschinell Erdstoffe werden Eigentum des AN und werden von der Baustelle entfernt; Kippgebühren werden einkalkuliert, gilt auch für die Säuberung von Rohrdurchlässen. Ausführung nach Schadensereignissen und wenn der Wasserfluß beeinträchtigt ist auf Anordnung des AG. Abrechnung nach Aufmaß 1 Arbeitsgang nach Aufforderung des AG" 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 15.06.2026- 31.12.2027 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 08.09.2026 9. Dokumente: - Landschaftsbau/ Außenanlagen,Erdbau ,Grünflächenpflege/ Grasmahd
- Gemeinde SatowFrist: 11. Mai
Außenanlagen
2.735 m² Mähen Brache, 4.685 m² Vegetationsschicht fräsen, 1.200 m³ vorh. Boden wieder einbauen, 270 m³ Boden als Füllmaterial verwenden, 450 m³ Oberboden wieder einbauen, 120 m³ Oberboden liefern, 185 m³ Sand zum Ausmagern von Wiesenflächen, 3.730 m² Geländemodellierung, 240 m³ Baugrundverbesserung, 480 m² Wege begehbar unterschiedliche Pflasterarten, 105 m² befahrbare Flächen Pflaster, 170 m² Fallschutzsand, 10 m² Spielsand, 25 m Tiefborde, 115 m Rasenborde, 85 m Winkelbordsteine, 100 m Trenn- und Schutzlage, 175 m Stabgittermattenzaun moosgrün, 3 Tore, 2 Gerätehäuser, 110 m RW-Leitung DN 150 und DN 200, 9 m SW-Leitung, 8 Fallrohre anschließen, 7 Kunststoffschächte DN 400 Kl. B125, 21 m Kastenrinne Kl. A, 10 Einlaufkästen, 5 m Kastenrinne Kl. B125, 155 m Planumsentwässerung Spielflächen VSR DN 100 PVC, 4 Kunststoffschächte ohne/ mit Sandfang, 2 m Trinkwasseranschluss, 55 m Umverlegung Leerrohr, 180 m Kabelgraben, 180 m Kabelschutzrohr, 290 m E-Kabel verschiedene Dimensionen einschließlich Anschließen, 2 Mastleuchten EVAI/U LED, 2 Parkbänke, 11 Abtretroste, 1 Abfallbehälter, 3 Standpfosten mit Türstopper, 3 Fahrradanlehnbügel, 2 Pfosten mit Beschilderung, 1 Sandspielkombination, 1 Spielkombination Sonderanfertigung, 1 Blümchenwiege, 1 Rundholz-Wippe, 1 Siebtisch, 1 Kindergartenschirm SCHATELLO, 1 Tafel, 1 Sonnenschutzanlage, 1.010 m² Pflanzflächen, 20 Hochstämme StU 16-18 cm, 7 Solitärsträucher, 1.554 Gehölze/ Sträucher, Fertigstellungpflege für Bäume, Solitäre und Gehölze/ Sträucher einschl. Wässerungsgänge, 2.410 m² Rasenflächen mit Gebrauchsrasen, davon 160 m² Fertigrasen, 1.320 m² Mähwiesen mit Regio-Saatgut, Fertigstellungspflege für Rasen- und Mähwiesen, 3 Jahre Entwicklungspflege für Bäume, Solitäre und Gehölze/ Sträucher einschließl. Wässerungsgänge.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Dresden, GB Umwelt und Klima, Recht und Ordnung, Amt f. Stadtgrün u. Abfallwirtschaft.
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