Durchführung notwendiger Instandsetzungen und Prüfungen am Feuerlöschboot Hydra des Landes Nordrhein-Westfalen
Durchführung notwendiger Instandsetzungen und Prüfungen am Feuerlöschboot Hydra des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft gemäß Leistungsbeschreibung. Die Vergabe erfolgt als ein Gesamtauftrag ohne Unterteilung in Teillose.
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Durchführung notwendiger Instandsetzungen und Prüfungen am Feuerlöschboot Hydra des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft gemäß Leistungsbeschreibung. Die Vergabe erfolgt als ein Gesamtauftrag ohne Unterteilung in Teillose.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung notwendiger Instandsetzungen und Prüfungen am Feuerlöschboot Hydra des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft gemäß Leistungsbeschreibung. Die Vergabe erfolgt als ein Gesamtauftrag ohne Unterteilung in Teillose.
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Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vergibt den Auftrag zur Durchführung von hochmechanisierter Holzernte inklusive Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Mindener Wald des Regionalforstamtes Hochstift. Der Leistungsumfang umfasst eine Garantiemenge von 350 fm o.R. sowie eine Optionsmenge von 350 fm o.R.
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Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 4, inklusive Erst- und Wiederholungsprüfungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Prüfung, Dokumentation, Erfassung der Gerätedaten in einer zentralen Datenbank sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Datenbank ist nach Abschluss zu übermitteln. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt; Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt losweise.
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Vergabeverfahren zur Durchführung der Prüfungen elektrischer Betriebsmittel
Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 4. Der Auftrag umfasst Erst- und Wiederholungsprüfungen, fachgerechte Dokumentation, Erfassung der Gerätedaten in einer zentralen Datenbank sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen auf Basis der Prüfergebnisse. Die Datenbank ist nach Abschluss zu übermitteln. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen; Angebote sind für ein oder beide Lose möglich.
- Regionalverband Ruhr / Ruhr GrünEssenFrist: 10. Mai
Wege-Instandsetzung
Landschaftsbauliche Arbeiten Wiederherstellung Herzogsweg (Wander- Wirtschaftsweg) zw. Haltern - Bossendorf - Flaesheim/ Waldgebiet Haard Die Wegeverbindung im Waldgebiet Haard zwischen Haltern bis Flaesheim, werden als wassergebundene Wege wiederhergestellt. Abfallende Wege durch Erdarbeiten gesichert. Muldengräben nachkoffern 1.110 m Muldengräben herstellen 700 m Bankette Abschälen 3.700 m2 Bereiche Auskoffern 150 m2 Wege Profilieren 2.600 m Fräsen (Steinfräse) 100 m Tragschichtmaterial 0/22 mm 80 to Tragschichtmaterial 0/45 mm 50 to Dynamische Schicht Vorabsiebung 690 to Wasserabweiser 29 Stück. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit der Angebotsanfrage. Ihr Interesse an dem Auftrag können Sie mit der Übersendung des von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsbogens des Regionalverbandes Ruhr bis spätestens 24.04.2026 bekunden. Sie können diesen im Downloadbereich unter dem folgenden LINK herunterladen. www.vergabe.rvr.ruhr Hinweise: Eine Interessensbekundung führt zu keinem rechtsverbindlichen Anspruch zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Verfahren zu limitieren. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhaltung des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (TVgG-NRW)- -Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen-
- WVV Wiesbaden Holding GmbH
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.