Druckleistungen
Beschaffung diverser Druckleistungen basierend auf einem exemplarischen Warenkorb, der das Leistungsspektrum der vergangenen Jahre abbildet. Der Auftragnehmer muss die aufgeführten Leistungen sowie vergleichbare Druckaufträge mit abweichenden Formaten und Umfängen unterjährig abrufen und produzieren können. Die Kalkula...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschaffung diverser Druckleistungen basierend auf einem exemplarischen Warenkorb, der das Leistungsspektrum der vergangenen Jahre abbildet. Der Auftragnehmer muss die aufgeführten Leistungen sowie vergleichbare Druckaufträge mit abweichenden Formaten und Umfängen unterjährig abrufen und produzieren können. Die Kalkulation hat gemäß de...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsche Welle, Standort Bonn
- Veröffentlicht: 25. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung diverser Druckleistungen basierend auf einem exemplarischen Warenkorb, der das Leistungsspektrum der vergangenen Jahre abbildet. Der Auftragnehmer muss die aufgeführten Leistungen sowie vergleichbare Druckaufträge mit abweichenden Formaten und Umfängen unterjährig abrufen und produzieren können. Die Kalkulation hat gemäß den bereitgestellten Beschreibungen zu erfolgen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Frist: 09. Apr.
Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen, Los: Druckleistungen
Rahmenvertrag für Druckleistungen, Verpackung und Anlieferung von Druckerzeugnissen (Broschüren, Flyer, diverse Drucksachen) für die Kommunikationsmaßnahmen der EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen (Förderperioden 2021-2027 und 2028-2034). Die Abrufe erfolgen per Einzelauftrag. Es gelten definierte Mindest- und Höchstabnahmemengen sowie geschätzte Abnahmemengen für die einzelnen Positionen gemäß den Vertragsunterlagen.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
Fachplanungsleistungen der Anlagengruppen 440 u. 450 im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Gebäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und technischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konnte bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei der Planung mit berücksichtigt werden. Es muss aufgrund der Abhängigkeiten von energetischen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Der genaue Umfang der Sanierungen ist im Rahmen der Planungsbesprechungen mit den internen und externen Planungsbeteiligten zu besprechen und final abzustimmen. Hierzu werden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung entsprechende Entscheidungsvorlagen notwendig, die bei Bedarf Alternativen (z. B. zur Kosteneinsparung) aufzeigen sollen. Die Wirtschaftlichkeit steht dabei stets im Vordergrund und gilt auch für den späteren Gebäudebetrieb. Die Maßnahme wurde in die folgenden Titel • Titel 1: Sanierung der Turnhalle • Titel 2: Sanierung des Hauptgebäudes Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Fachplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruckim Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung derLeistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen).
- KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
Scan-Dienstleistungen
Die öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Mai
Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und en sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist: 12. Mai
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Frist: 27. Apr.
Druckdienstleistungen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich zum einen um die Produktion und Weiterverarbeitung der vom Beitragsservice jährlich auszubringenden personalisierten Briefe sowie die Produktion von sonstigen Papieren. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die für den Briefversand benötigten Aussende- und Antwortbriefhüllen beschafft werden. Ziel der Vergabemaßnahme ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem wirtschaftlichsten Bieter. Der Rahmenvertrag soll für eine vierjährige Festlaufzeit abgeschlossen werden. Frühester Leistungsbeginn ist der 01.10.2026. Auftraggeber (AG) sind die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt). Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können, beabsichtigt der Beitragsservice im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag über die nachfolgend geforderten Leistungen mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Der Auftragnehmer (AN) wird nach erfolgreichem Abschluss einer Testphase sowohl die Produktion und Weiterverarbeitung der vom AG jährlich auszubringenden personalisierten Briefe (Simplex- bzw. Duplexdruck, teilweise TwoUp) als auch und die Produktion von sonstigen Papieren auf Farbdigitaldruckern übernehmen. Die Druckdienstleistungen sind ausschließlich an einem Standort des AN zu erbringen. Eine Standortverlagerung ist nur ausnahmsweise und mit vorheriger Zustimmung des AG möglich. Der AN muss über die erforderliche technische Ausstattung, insbesondere über IT-Technik, Hard- und Software sowie ausreichend dimensionierte Druck- und Kuvertiermaschinen für den Transaktionsdruck verfügen. Der AG beabsichtigt, seine Textverarbeitung sukzessive auf die Software Inspire der Fa. Quadient umzustellen und im Rahmen der Vertragslaufzeit Druckdaten bspw. im Inspire Native Format inkl. TNO an den AN zu liefern. Der AG sucht mit diesem Vergabeverfahren einen Druckdienstleister, der sowohl die fach- und fristgerechte Materialbeschaffung (Papiere und Briefhüllen etc.) als auch die Produktion und Weiterverarbeitung seiner personalisierten Briefe im Farb-Transaktionsdruck sowie die Produktion von sonstigen Papieren sicherstellt. Ziel ist es, dass der AN für eine ausreichende und rechtzeitige Materialbeschaffung sorgt (Papiere, Briefhüllen, Briefbehälter etc.), die personalisierten Briefe arbeitstäglich nach Vorgabe des AG produziert und die Briefe zur Abholung um 14:00 Uhr durch den vom AG eingesetzten PDL bereitstellt. Zusätzlich hat der AN "sonstige Papiere" die vom AG verwendet werden, in jährlich zwei Abrufen zu produzieren bzw. zu beschaffen und kostenfrei an den Standort des AG zu liefern. Zur Erfüllung seiner Aufgabenstellung benötigt der AG folgende Leistungen: - Lagerung und Produktion auf Endlos-Blankopapier Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: Für das Regelverfahren werden 157,6 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 164,8 Mio. Briefen benötigt. Für das Mailingverfahren werden voraussichtlich 23,6 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 22,3 Mio. Briefen im Rahmen der Marktbearbeitung benötigt. Für den MDA 2026 werden im Jahr 2027 zusätzlich voraussichtlich 3,8 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 3,7 Mio. Briefen benötigt. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 185,0 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion benötigt. - Lagerung und Produktion sowie Lieferung von sonstigen Papieren an den AG Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: voraussichtlich 1,048 Mio. Formbriefe 0330 für den Einzelblattdruck. voraussichtlich 6,0 Mio. Anträge auf Befreiung/Ermäßigung (7420) für den Einzelblattdruck voraussichtlich 4,4 Mio. Trennblätter (4006) für den Scanbetrieb. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 11,4 Mio. sonstige Papiere benötigt. - Beschaffung und Lagerung von Briefhüllen für die personalisierten Briefe Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: Für das Regel- und Mailingverfahren werden voraussichtlich 187,1 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) für Test und Produktion während der Vertragslaufzeit (4 Jahre) benötigt. Für den MDA 2026 werden im Jahr 2026/2027 zusätzlich voraussichtlich 3,7 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) für Test und Produktion benötigt. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 190,8 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) benötigt. Für das Regelverfahren werden ca. 600 Versandtaschen (0028) für Test und Produktion der geplanten Großbriefe benötigt. Für den Brief 9692 werden voraussichtlich 2,5 Mio. Antwortbriefhüllen (0006) für Test und Produktion benötigt. Die vorstehenden Planmengen dienen ausschließlich der Kalkulation. Der Beitragsservice muss berechtigt sein, von den genannten Planmengen abzuweichen sowie größere und auch geringere Mengen abzurufen. Die vom Beitragsservice prognostizierten Planmengen stellen keine garantierte Mindestabnahmemenge dar. Die Planmengen können somit nicht für die Vertragslaufzeit garantiert werden und unterliegen Schwankungen.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Ertüchtigung Baulicher Brandschutz, Bezirksrathaus Mühlheim, Wiener-Platz 2 A, 51065 Köln
Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen (ALG) 3, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 2 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (ALG 3, 4, 8) und Leistungsphasen 4-9 (ALG 5+7). Die Leistungen aller Anlagengruppen sind nach VDI 6026 zu erbringen. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die ALG 3,4,8 die Leistungsphasen 1-3 und für die ALG 5 und 7, die Leistungsphase 4. Optional ist die Vergabe der Leistungsphasen 5,6,7,8 und 9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Projektbeschreibung Bei dem Bezirksrathaus Mülheim handelt es sich um ein 6-stöckiges, freistehendes Gebäude im Innenstadtbereich von Köln-Mülheim, Wiener Platz. Es wurde im Jahr 1997 fertiggestellt und wird seitdem als Verwaltungsgebäude mit angegliederter Bibliothek genutzt. Die Volkshochschule unterhält ebenfalls mehrere Seminarräume, die bis in die Abendstunden genutzt werden. Das Gebäude ist einseitig an öffentliche Verkehrsflächen angebunden, womit die An- und Ablieferungen für Baumaterialien sichergestellt sind. Die Zugangs- und Park- möglichkeiten sind begrenzt. Firmenfahrzeuge können kostenpflichtig im hauseigenen Parkhaus abgestellt werden. Das Gebäude ist überwiegend in Massivbauweise in einer Stahlbetonskelettkonstrukt- ion erstellt. Die tragenden Wände bestehen aus Stahlbeton, beziehungsweise Mauerwerk. Die nicht tragenden Trennwände bestehen überwiegend ausTrockenbau wänden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Dadurch ist bereits bei der Planungsphase ein besonderes Augenmerk auf ausreichende Kompensationsmaßnahmen zu legen, bei denen die unterschiedlichen Nutzer des Gebäudes mit einzubinden sind. Für das Gebäude liegt ein Brandschutz- konzept aus dem Jahr 2022 vor. Infolgedessen müssen mehrere brandschutzver- bessernde Maßnahmen umgesetzt werden. Diese werden im im Einzelnen hier aufgeführt: KG 430 Lufttechnische Anlagen Planung der Lüftungsanlagen inklusive Brandschutz- klappen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, sowie Gefahrenmelde- und Alarm- anlagen, und Niederspannungsinstallation für Rauchabzugsanlagen im gesamten Gebäude (Meldehalle, Büro, Bibliothek und Teilbereiche des Bistro). Die technischen Spezifikationen und Anforderungen sind detailliert in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 1-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 476.254,04 € KG 440 Starkstrom /Beleuchtung Planung und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen im Erdgeschoss und 1. OG des Verwaltungsgebäudes. Insgesamt circa 6.019 qm Leistungsphase 1-9 (HOAI 2021) Planung der Starkstromanlagen im gesamten Gebäude: Erneuerung und Optimierung der Starkstromanlagen im gesamten Verwaltungsgebäude. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 1-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 505.117,93 € KG 450 Fernmeldeanlagen Planung der Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen im Erdgeschoss und 1. OG des Verwaltungsgebäudes. Insgesamt circa 6.019 qm Leistungsphase 4-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 432.958,22 € KG 474 Feuerlöschanlagen Planung von selbstständigen Feuerlöschsystemen im gesamten Verwaltungsgebäude. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 4-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 998.690,30 € KG 480 Gebäudeautomation Planung der Gebäudeautomation im gesamten Verwaltungsgebäude. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 1-3 +5-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 707.165,10 € Schnittstelle Projekt 21-12088-003 Das Projekt 21-12088-003 beinhaltet die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierungsanlagen, und Brandmeldeanlage durch das Ingenieurbüro Göbel. Wegen der Änderung des Brandschutzkonzeptes durch den Einbau einer Sprinkler- anlage, müssen diese Anlagen in ihrer Nutzung angepasst werden. Eine Ausführungs- planung für die oben genannten Systeme ist bereits vorhanden. Die Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die vollständige Projektbeschreibung inklusive Maßnahmenbeschreibung und Kostenangaben und ist zu beachten. Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung Datei: 20250507_Anlage_1_BA_Muehlheim.pdf aufgeführt und ist zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden.
- WVV Wiesbaden Holding GmbH
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Deutsche Welle, Standort Bonn.
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