Drei Einsatzfahrzeuge für den kommunalen Ordnungsdienst
Kauf von drei Einsatzfahrzeugen für den kommunalen Ordnungsdienst
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Kauf von drei Einsatzfahrzeugen für den kommunalen Ordnungsdienst
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Eigenbetrieb Straßenreinigung Stadt Wuppertal
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: 09. Juni 2026
- Thema: Fahrzeuge
Ausschreibungsbeschreibung
Kauf von drei Einsatzfahrzeugen für den kommunalen Ordnungsdienst
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
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L-0268-26 Drei Einsatzfahrzeuge für den kommunalen Ordnungsdienst
Kennung des Verfahrens: 0f30465def834baa87332e7d1876a883 Interne Kennung: L026826 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 34114000 Spezialfahrzeuge 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Wuppertal Postleitzahl: 42275 Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A) Land: Deutschland 2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 280 000 Euro 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot einzureichen: eine funktions und leistungsbezogene Darstellung der angebotenen Lösung (nachfolgend ‚Produktbeschreibung‘) einzureichen, aus der hervorgeht, wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Merkmale erfüllt werden. Die Produktbeschreibung dient ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und der Prüfung der Gleichwertigkeit., Bietererklärung mit allen erforderlichen Angaben. Bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung), ausgefüllte Sanktionsverordnung. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eigennachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten
- Frist: 23. Apr.
Lieferung von drei vollelektrischen Fahrgestellen mit Pressplattenaufbau und Lifter sowie/oder fünf konventionell angetriebenen Niederflurfahrgestellen und einem Abfallsammelpressaufbau und Lifter
Los 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von drei vollelektrischen 3-achsigen Fahrgestellen mit je einem Pressplattenaufbau und einem Lifter zur Abfallsammlung. Die Abfallsammelfahrzeuge der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden zum Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt (Restabfall und Bioabfall). Das Abfallsammelfahrzeug der DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH wird zum Einsammeln und Befördern von Wertstoffabfällen (Leichtverpackungen, Metalle und Kunststoffteile) bei der kommunalen Abfuhr genutzt. Dabei sind die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten und es ist ein Radstand von maximal 4.000 mm + 1.350 mm vorgegeben. Das Fahrgestell muss bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen. Los 2: Weiterer Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von fünf konventionell angetriebenen Niederflurfahrgestellen und je einem Abfallsammelpressaufbau und je einen Lifter. Die Abfallsammelfahrzeuge der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden zum Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt (Restabfall und Bioabfall). Die Abfallsammelfahrzeuge der WELGE Entsorgung GmbH werden zum Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt (Restabfall). Dabei sind die beengten Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten. Die Pressplattenaufbauten und die Lifter müssen bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen.
- Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb.Frist: 01. Juni
Kommunale Wärmeplanung für die Kommunen Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) für den Konvoi der Gemeinden Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb. und Niederdorf. Die genannten Kommunen beabsichtigen aufgrund der räumlichen Nähe, ähnlicher Infrastruktur und bereits vorhandener Zusammenarbeit die KWP gemeinsam zu erstellen. Die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. übernimmt im Konvoi die Ausschreibung, Beauftragung und Koordination des Dienstleisters zur Erstellung der KWP und verrechnet die anfallenden Kosten auf Basis abgeschlossener Vereinbarungen mit den anderen Kommunen. Für jede der drei Kommunen ist eine separate Wärmeplanung zu erstellen. Gleichzeitig sind Synergien über die Gebietsgrenzen dieser hinweg zu nutzen, um zum einen den Prozess der Wärmeplanung finanziell günstiger zu gestalten und zum anderen den Gesamtkontext der Region bestmöglich zu berücksichtigen. Die Wärmeplanungen sollen alle gesetzlich vorgesehenen Inhalte umfassen und als strategisches Instrument dienen, um die zukünftige Ausgestaltung der lokalen und ggf. interkommunalen Wärmeversorgung strukturiert und nachhaltig zu gestalten. Es ist insbesondere der vorhandene, regionalen Bestand und die zukünftige demografische Entwicklung bei der Erstellung zu berücksichtigen.; Orte der Leistungserbringung: Ort der Leistungserbringung 1: Postleitzahl: 09387; Ort: Jahnsdorf; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 2: Postleitzahl: 09221; Ort: Neukirchen/Erzgeb.; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 3: Postleitzahl: 09366; Ort: Niederdorf; Land: Deutschland
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Eigenbetrieb Straßenreinigung Stadt Wuppertal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.