Direktvergabe: Anny Sitzplatzreservierung
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Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
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Direktvergabe: Anny Sitzplatzreservierung
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Gegenstandslosigkeit der ex ante Bekanntmachung Direktvergabe CXP4DEKMH09
Die am 12.12.2025 auf dem Deutschen Vergabeportal veröffentlichte ex-ante-Bekanntmachung zur geplanten Direktvergabe "Beschaffung von 50 Microsoft Office 2024 Professional Lizenzen" (Bekanntmachungs-ID: CXP4DEKMH09) wird nicht weiterverfolgt. Die Bekanntmachung ist gegenstandslos.
Generalinstandsetzung (GenSan) der Sanitär- und Lüftungsanlagen (Pl+RL) im Objekt 010 der Birago-Kaserne in 3390 Melk. Beauftragung von Ziviltechnikerleistungen für die örtliche Bauaufsicht im Rahmen einer Direktvergabe.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den ÖPNV an die STADTWERKE REMSCHEID GmbH. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession gemäß § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Die Stadt Remscheid übt die erforderliche Kontrolle über das Verkehrsunternehmen aus, welches seine Dienste ausschließlich im Zuständigkeitsgebiet der Behördengruppe erbringt.
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (Linien 7554.1 und 7554) ab dem 01.06.2027. Der Umfang beträgt ca. 88.250 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Die Vergabe dient als Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste auf den Linien 7554.1 und 7554 ab dem 01.06.2027. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG mit einem Umfang von ca. 88.250 Fahrplan-Kilometern pro Jahr. Die Vergabe dient der Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Betreiber muss die Anforderungen des LTMG Baden-Württemberg sowie den TVN-BW einhalten. Die Vergabe erfolgt direkt gemäß Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007.
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Linien 40 und 44 ab dem 01.10.2027. Ziel ist die Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Umfang beträgt ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr (Linienverkehr nach § 42 PBefG). Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.
Stadt Neu-Ulm schreibt öffentlichen Personennahverkehr aus und beabsichtigt Direktvergabe an eigenes Verkehrsunternehmen. Gegenstand sind Personenbeförderungsleistungen auf den genannten Linien gemäß § 42 PBefG. Es werden ausschließliche Rechte gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a PBefG gewährt. Antrag auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr ist innerhalb von 3 Monaten nach Vorabbekanntmachung zu stellen.
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (R80, R90, 7554.2) ab dem 01.06.2027. Ziel ist die Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Das Volumen beträgt ca. 495.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Der Auftrag umfasst Linienverkehr nach § 42 PBefG als Gesamtleistung. Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.
Vodafone Baufeldfreimachung Direktvergabe