Digitale Darmkrebsfrüherkennung
Die BARMER beabsichtigt einen Vertrag über eine digitale Darmkrebsfrüherkennung zu schließen. Der Vertrag soll auf § 140a Abs.1 SGB V basieren und hat zum Ziel die Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen durch ein niederschwelliges digitales Angebot zu erhöhen.
Angebotsfrist:05. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung