Dieselschlepper 6to Klasse
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und einer maximalen Laufzeit von 4 Jahrenohne Verlängerungsmöglichkeit über die Lieferung von 9 Dieselschlepper im 6to Segment mit einerAbnahmeverpfl ichtung von 2 Stück. Die Fahrzeuge sind geeignet für das Transporti eren von Frachtpalett entrailer. Der...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und einer maximalen Laufzeit von 4 Jahrenohne Verlängerungsmöglichkeit über die Lieferung von 9 Dieselschlepper im 6to Segment mit einerAbnahmeverpfl ichtung von 2 Stück. Die Fahrzeuge sind geeignet für das Transporti eren von Frachtpalett entrailer. DerGesamtwert der Ra...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Flughafen Wien Aktiengesellschaft
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und einer maximalen Laufzeit von 4 Jahrenohne Verlängerungsmöglichkeit über die Lieferung von 9 Dieselschlepper im 6to Segment mit einerAbnahmeverpfl ichtung von 2 Stück. Die Fahrzeuge sind geeignet für das Transporti eren von Frachtpalett entrailer. DerGesamtwert der Rahmenvereinbarung von € 1.230.000,00 ist ein Schätzwert und wurde unter Berücksichti gung vonRichtwertangeboten inkl. opti onaler Mehrausstatt ungen festgelegt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (EST)
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Aus dieser Rahmenvereinbarung (Los 2) kann bis zu einem Höchstwert von 20.500.000 € netto abgerufen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 2 Jahre mit 2x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre. Die Gesamtleistung ist in 2 Mengenlose aufgeteilt. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallellaufende Vergabeverfahren. Folgende Lose werden ausgeschrieben (Kurzbezeichnung): Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 1 (Ressorts: AA, BT, BKM, BMEL, BMF, BMFTR, BMG, BMI, BMJV, BMLEH) und Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 2 (dieses Verfahren) (Ressorts: BKAmt, BMAS, BMVI, BMWi, BRH). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
- Kommunales Rechenzentrum NiederrheinKamp-Lintfort
HaSo 2023
Das KRZN beabsichtigt den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung je ausgeschriebenem Los (insgesamt 4 Lose) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 3 VgV und einer Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten, mit der einseitig zugunsten des KRZN be-stehenden Option einer dreimaligen jeweils einjährigen (12 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre), über die Lieferung und ggfs. die Wartungs-leistung für IT-Komponenten gemäß der Leistungsverzeichnisse/Preisblätter auf Grundlage der EVB-IT Verträge. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um je-weils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern das KRZN nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftragge-ber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des KRZN. Der ausgeschriebene Auftrag bezieht sich auf 4 (vier) Lose. Die Verbandsmitglieder des KRZN mit den zugehörigen Städten und Gemeinden dieser Kreise, zugehörige Schulen sowie der Kreis Borken und die eSchool Düsseldorf (vgl. Übersicht, der aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag abrufberechtigten und zu beliefernder Stellen, Anlage "Aufstellung der verbundenen Kommunalverwaltungen"), sind berechtigt, zu den je Los in den geschlossenen Rahmenvereinbarungen festgelegten Konditionen über das KRZN Artikel nach Bedarf abzurufen.
- Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus für vier Jahre
Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden S-Bahn Linien zu erbringen: S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S4: Kronberg – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S5: Friedrichsdorf – Bad Homburg – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf. Die Laufzeit des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 08.12.2029. Aktuell sind im S-Bahn Teilnetz Gallus 71 Fahrzeuge (inkl. Reserve) der Baureihe ET 423 der DB Regio AG im Einsatz. Bis Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis zum 08.12.2029) wird sich der Fahrzeugbedarf auf insgesamt 79 Fahrzeuge (inkl. 8 Reservefahrzeuge) erhöhen. Eine Neuvergabe des Verkehrsvertrags mit Neufahrzeugen für das S-Bahn-Teilnetz Gallus ist beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen bzw. noch nicht abgeschlossener infrastruktureller Ausbaumaßnamen (2. Baustufe des viergleisigen Ausbaus der S6, Verlängerung der S5 nach Usingen, Streckenneubau Nordmainische S-Bahn) sowie Unklarheiten bezüglich künftiger ETCS-Streckenausrüstung ist derzeit keine Erstellung eines langfristigen Fahrplanprogramms für das Teilnetz möglich. Weder ein verbindlicher Zeitpunkt für die ETCS-Streckenausrüstungen noch die hierfür notwendigen konkreten ETCS-Fahrzeugspezifikationen einschließlich der technischen Spezifikationen des ATO-GoA 2 sind bekannt. Diese Angaben sind jedoch für die Erstellung der Vergabeunterlagen erforderlich, da sich die Fahrplangestaltung und das ausgeschriebene Betriebsprogramm in Abhängigkeit von den vorgegebenen ETCS-Spezifikationen deutlich voneinander unterscheiden würden. Die heutige Unbestimmtheit der spezifischen Bauphasen und deren jeweilige Auswirkungen auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur erlauben es nicht, ein für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren belastbares langfristiges Betriebsprogramm zum Dezember 2029 zu definieren und wettbewerblich zu vergeben. Die Neuvergabe zum Dezember 2029 bzw. eine Betriebsaufnahme nach Neuvergabe ist auch deshalb nicht möglich, da bis Dezember 2029 nicht rechtzeitig ausreichend Neufahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Zur Gewährleistung vollständiger Kuppelfähigkeit der Fahrzeuge untereinander müssten alle Fahrzeuge vom gleichen Fahrzeughersteller beschafft werden. Eine gestufte Anschaffung von Neufahrzeugen scheidet aus. Die Produktionskapazitäten von Fahrzeugherstellern sind aber auf mehrere Jahre im Voraus ausgelastet, so dass eine fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe des Teilnetzes Gallus mit Neufahrzeugen nicht gesichert ist. Im Rahmen der aktuell laufenden Neuvergabe (Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus, TED-Nr. 590982-2025) wurde dem Auftraggeber von den Bietern mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit verschiedenen Fahrzeugherstellern eine Auslieferung der Neufahrzeuge nicht wie geplant zum Dezember 2032, sondern erst zum Dezember 2033 möglich ist. Deshalb ist nun eine Interimsdirektvergabe des Verkehrsvertrags Gallus an den Bestandsbetreiber nicht mehr nur für 3 Jahre, sondern für 4 Jahre bis Dezember 2033 – und damit bis zur Auslieferung der Neufahrzeuge und der erwarteten Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn – erfolgt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im S-Bahn Teilnetz Gallus aufgrund der Anforderungen an die Fahrzeuge bzgl. Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, als Auftragnehmer in Frage kam. Aufgrund technischer Besonderheiten kommen bei Gebrauchtfahrzeugen nur ET 423, alternativ ET 430 in Betracht. Die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main verfügt bereits über die betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 und die dafür erforderlichen Instandhaltungskapazitäten. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die die technischen Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihen ET 423 und ET430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher ist der Auftraggeber davon ausgegangen, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Flughafen Wien Aktiengesellschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.