Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung startet eine Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien Fokus auf Arbeitsplätze und Trainingsmaßnahmen für den lokalen Arbeitsmarkt mit einer Zusatzperspektive auf Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFE) fördert Investitionsvorhaben in Ghana, Senegal und Tunesien zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Bewerbungsfrist: 01.06.2026. Förderfähig sind Produktionsanlagen, Ausrüstung und Schulungen. Zuschüsse: 800.000 € bis zu 90% (gemeinnützig, nicht gewinnorientiert) bzw. 25-35...
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFE) fördert Investitionsvorhaben in Ghana, Senegal und Tunesien zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Bewerbungsfrist: 01.06.2026. Förderfähig sind Produktionsanlagen, Ausrüstung und Schulungen. Zuschüsse: 800.000 € bis zu 90% (gemeinnützig, nicht gewinnorientiert) bzw. 25-35% (gewinnorientie...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Investitionen für Beschäftigung (Investing for Employment) GmbH - Fazilität Investitionen für Beschäftigung
- Veröffentlicht: 24. März 2026
- Frist: 01. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFE) fördert Investitionsvorhaben in Ghana, Senegal und Tunesien zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Bewerbungsfrist: 01.06.2026. Förderfähig sind Produktionsanlagen, Ausrüstung und Schulungen. Zuschüsse: 800.000 € bis zu 90% (gemeinnützig, nicht gewinnorientiert) bzw. 25-35% (gewinnorientiert) der Kosten. Kofinanzierung für lokale Ausbildungsmaßnahmen möglich. Ziel ist nachhaltige Beschäftigung im Privatsektor.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung hat eine Wettbewerbsrunde in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2026. Im Mittelpunkt dieser Wettbewerbsrunde steht die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort (Komponente „Schaffung von Arbeitsplätzen“). Zusätzlich können Antragsteller in einzelnen Ländern eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die an den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren. Die Komponente “Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterstützt Investitionen, die nachhaltige Beschäftigung in den Partnerländern schaffen und Investitionshemmnisse abbauen. Dazu gehören beispiels-weise Investitionen in Produktionsanlagen, Ausrüstung, Kompetenzentwicklung und Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit dem geplanten Beschäftigungsprojekt. Die Wettbewerbsrunde sieht Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor: 1. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten. 2. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten. 3. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten. 4. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze im Unternehmen des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten. Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 800.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind außerdem verpflichtet, Eigen-mittel beizutragen, um die Projektfinanzierung abzuschließen. Neu in 2026 (für Projekte in Ägypten und Marokko): Zusätzlich zum Zuschuss für die Schaffung von Arbeitsplätzen können Antragsteller eine Kofinanzierung für Ausbildungsmaßnahmen beantragen. Diese zielen darauf ab, die Qualität der Ausbildung für Fachkräfte zu verbessern, primär mit Fokus auf den nationalen Arbeitsmarkt, jedoch mit einer zusätzlichen Perspektive auf potenzielle Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Während die Komponente zur Schaffung von Arbeitsplätzen allen Branchen offensteht, konzentriert sich diese Teilkomponente auf folgende Sektoren: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Metall- und Elektroindustrie, Bildungs- und Sozialwesen, Lebensmittelverarbeitung, Transport und Logistik, IT sowie das Hotel- und Gastgewerbe. In Ägypten können im Rahmen dieser zweiten Komponente auch Ausbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen bezuschusst werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise den Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Gebäuden, Unterrichtsräumen oder Werkstätten, die für Ausbildungszwecke geeignet sind, sowie Sprachkurse oder technische Weiterbildungen, die auf die jeweiligen Arbeitsmarktbedürfnisse ausgerichtet sind. Projektvorschläge, die diese Komponente enthalten, werden im Bewertungsverfahren bevorzugt behandelt. Der Bewerbungsprozess: Anträge für Projekte in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko können vom 15. April bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber eingeladen, ausgearbeitete Projektvorschläge einzureichen, die im Detail evaluiert wer-den. Erfolgreichen Antragstellern wird ein Zuschussvertrag angeboten. Die Wettbewerbsbedingungen sind online verfügbar: invest-for-jobs.com/en/ife-download-center Die IFB hat ein Helpdesk für Fragen zum Bewerbungsprozess und den Zuschussbedingungen ein-gerichtet. Es kann erreicht werden unter: helpdesk-ife@invest-for-jobs.com Darüber hinaus können Anfragen auch an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com gesendet werden. Es gibt mehrere Online-Informationsveranstaltungen, in denen die Ziele der Fazilität, das Bewerbungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform vorgestellt werden. Diese Webinare finden am 23. April, 7. Mai, 21. Mai und 11. Juni 2026 in englischer Sprache sowie am 22. April, 6. Mai und 20. Mai 2026 in französischer Sprache statt. Um den Link zum Webinar zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com oder besuchen Sie unsere Internetseite: invest-for-jobs.com/en/call-for-proposals-civ-egy-mar-2026. Dort finden Sie auch den Zugang zur Bewerbungsplattform. Für weiterführende Informationen zur IFB: invest-for-jobs.com/ife Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaf-fen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Allgemeine Informationen zur Sonderinitiative: invest-for-jobs.com Für Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Investitionen für Beschäftigung (Investing for Employment) GmbH - Fazilität Investitionen für Beschäftigung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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