Containertransport Trockenschlacke KHKW Hagenholz ERZ - ZAVRE Hinwil
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Transport von vollen bzw. leeren Spezialcontainern für Trockenschlacke vom Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich die Schlackenaufbereitungsanlage der ZAVRE in Hinwil und zurück.
Angebotsfrist:25. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Transport von vollen bzw. leeren Spezialcontainern für Trockenschlacke vom Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich die Schlackenaufbereitungsanlage der ZAVRE in Hinwil und zurück.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: ZAV Recycling AG
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 25. Juni 2026
- Thema: Sonderabfall
Ausschreibungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Transport von vollen bzw. leeren Spezialcontainern für Trockenschlacke vom Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich die Schlackenaufbereitungsanlage der ZAVRE in Hinwil und zurück.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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6Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
Rahmenvertrag - Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2026/2027
Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum, bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben. Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 . Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche, Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - , Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) . Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B. Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert ober geändert werden . Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und Pflasterbauweisen). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist. Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist . Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen . Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen. Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
- Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement
VE 303 - erweiterter Rohbau
In Leipzig ist im Stadtteil Mitte der Umbau und Erweiterung des ehemaligen Bowlingtreffs vorgesehen. Bauherr ist die Stadt Leipzig. Es handelt sich insgesamt um 3 leerstehende Gebäudeteile, welche zum Großteil unterirdisch verortet sind. Lediglich der achteckige Verwaltungsbau ist oberirdisch angeordnet. Bei dem Bauwerk handelt es sich um ein aus den 1920er Jahren errichtetes unterirdisches Umspannwerk, welches in den 1980er Jahren zu einem Bowlingtreff umgenutzt wurde. 1997 wurde das Gebäudeensemble geschlossen und steht seitdem leer. Die Stadt Leipzig beabsichtigt den Umbau des ehemaligen Bowlingtreffs zum "Naturkundemuseum Leipzig, Museum für Naturkunde und Biodiversität". Das Bauvorhaben befindet sich südlich der Leipziger Innenstadt und des Innenstadtrings an der nördlichen Grenze des Wilhelm-Leuschner-Platzes. Das Geländeniveau ist weitgehend eben und bewegt sich bei ca. 116,5 m ü. NHN. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken Nr. 3754, 1207 und 4016/3 und hat in seiner Gesamtheit einen polygonalen Zuschnitt. Die Außenanlagen sind und werden frei zugängig und dienen als öffentliche Freifläche. Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Leistungen am Naturkundemuseum Leipzig: - Gerüstarbeiten - Abbrucharbeiten - Abdichtungsarbeiten - Stahlbauarbeiten - Stahlbeton- und Betonarbeiten - Betonerhaltungsarbeiten - Spezialtiefbauarbeiten - Betonkerntemperierung Die Arbeiten gliedern sich in die Bereiche Osthalle, Oktagon/Mittelbau und Westhalle und beinhalten unter anderem den Abbruch von Decken, Massiv- und Trennwänden. Die spezifischen Bauteilangaben zu LxBXT sind den Allgemeinen Vorbemerkungen zu entnehmen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die sortenreine Trennung, Entsorgung und teilweise Lagerung der Abbruchmaterialien gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorgaben. Zusätzlich sind Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen sowie Konzepterstellungen Bestandteil des Leistungsumfangs. 3. Art und Umfang der Massnahme: Bei den Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um: - ca. 4.900 cbm Erdarbeiten, - ca. 3.045 cbm Abbruch Stahlbeton, Mauerwerk, - ca. 1300 qm Mauerwerk versch. Wandstärke, - ca. 1400 qm Abdichtung, - ca. 3.170 cbm Beton- und Stahlbeton, - ca. 500 qm Trägerbohlwand mit Rückverankerung, - a. 9.000 qm Betonerhaltungsarbeiten. 4. Besondere Eignungskriterien - Mindestanforderungen: Nichtvorlage bzw. Nichtnachweis der folgenden besonderen Eignungskriterien führen ohne weitere Aufklärung zum Ausschluss des Angebotes: - Vorlage von mindestens drei in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, Referenzen im Hochbau, Verwaltungs-, Wohn- und Sozialbauten, Bauen im Bestand, Sanierung, Umbau - vorzugsweise mittels vom jeweiligen AG bestätigter Referenzbescheinigung nach Muster FB 444 des VHB/B, - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 15 Mio € Netto für vergleichbare Rohbau- und Betonarbeiten im Hochbau, - Jeweils mit Angebot Vorlage Zulassung bzw. Zertifikat für o Sachkunde gem. TRGS 521 o Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 Mindestanforderungen an Referenzen 1 Referenz aus den letzten 10 Jahren, die folgende oder zumindest größer/gleich drei der folgenden Arbeiten beinhaltet haben sollen: Bauen im Bestand, Sanierung, statische Eingriffe in Tragwerk und Decken, Deckenfelderneuerung, Altbausanierung, Mischbauweise Mauerwerk/ Stahlbeton, Betonkosmetik, Betonerhaltungsarbeiten, Abdichtungen, Projektvolumen mindestens 3,25 Mio € Netto.
- Stadt Leipzig, Amt für GebäudemanagementLeipzigFrist: 19. Mai
VE 303 - erweiterter Rohbau
In Leipzig ist im Stadtteil Mitte der Umbau und Erweiterung des ehemaligen Bowlingtreffs vorgesehen. Bauherr ist die Stadt Leipzig. Es handelt sich insgesamt um 3 leerstehende Gebäudeteile, welche zum Großteil unterirdisch verortet sind. Lediglich der achteckige Verwaltungsbau ist oberirdisch angeordnet. Bei dem Bauwerk handelt es sich um ein aus den 1920er Jahren errichtetes unterirdisches Umspannwerk, welches in den 1980er Jahren zu einem Bowlingtreff umgenutzt wurde. 1997 wurde das Gebäudeensemble geschlossen und steht seitdem leer. Die Stadt Leipzig beabsichtigt den Umbau des ehemaligen Bowlingtreffs zum "Naturkundemuseum Leipzig, Museum für Naturkunde und Biodiversität". Das Bauvorhaben befindet sich südlich der Leipziger Innenstadt und des Innenstadtrings an der nördlichen Grenze des Wilhelm-Leuschner-Platzes. Das Geländeniveau ist weitgehend eben und bewegt sich bei ca. 116,5 m ü. NHN. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken Nr. 3754, 1207 und 4016/3 und hat in seiner Gesamtheit einen polygonalen Zuschnitt. Die Außenanlagen sind und werden frei zugängig und dienen als öffentliche Freifläche. Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Leistungen am Naturkundemuseum Leipzig: - Gerüstarbeiten - Abbrucharbeiten - Abdichtungsarbeiten - Stahlbauarbeiten - Stahlbeton- und Betonarbeiten - Betonerhaltungsarbeiten - Spezialtiefbauarbeiten - Betonkerntemperierung Die Arbeiten gliedern sich in die Bereiche Osthalle, Oktagon/Mittelbau und Westhalle und beinhalten unter anderem den Abbruch von Decken, Massiv- und Trennwänden. Die spezifischen Bauteilangaben zu LxBXT sind den Allgemeinen Vorbemerkungen zu entnehmen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die sortenreine Trennung, Entsorgung und teilweise Lagerung der Abbruchmaterialien gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorgaben. Zusätzlich sind Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen sowie Konzepterstellungen Bestandteil des Leistungsumfangs. 3. Art und Umfang der Massnahme: Bei den Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um: - ca. 4.900 cbm Erdarbeiten, - ca. 3.045 cbm Abbruch Stahlbeton, Mauerwerk, - ca. 1300 qm Mauerwerk versch. Wandstärke, - ca. 1400 qm Abdichtung, - ca. 3.170 cbm Beton- und Stahlbeton, - ca. 500 qm Trägerbohlwand mit Rückverankerung, - a. 9.000 qm Betonerhaltungsarbeiten. 4. Besondere Eignungskriterien - Mindestanforderungen: Nichtvorlage bzw. Nichtnachweis der folgenden besonderen Eignungskriterien führen ohne weitere Aufklärung zum Ausschluss des Angebotes: - Vorlage von mindestens drei in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, Referenzen im Hochbau, Verwaltungs-, Wohn- und Sozialbauten, Bauen im Bestand, Sanierung, Umbau - vorzugsweise mittels vom jeweiligen AG bestätigter Referenzbescheinigung nach Muster FB 444 des VHB/B, - durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 15 Mio € Netto für vergleichbare Rohbau- und Betonarbeiten im Hochbau, - Jeweils mit Angebot Vorlage Zulassung bzw. Zertifikat für o Sachkunde gem. TRGS 521 o Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 Mindestanforderungen an Referenzen 1 Referenz aus den letzten 10 Jahren, die folgende oder zumindest größer/gleich drei der folgenden Arbeiten beinhaltet haben sollen: Bauen im Bestand, Sanierung, statische Eingriffe in Tragwerk und Decken, Deckenfelderneuerung, Altbausanierung, Mischbauweise Mauerwerk/ Stahlbeton, Betonkosmetik, Betonerhaltungsarbeiten, Abdichtungen, Projektvolumen mindestens 3,25 Mio € Netto.
- Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 04. Juni
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist ZAV Recycling AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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