Containergestellung, Aufnahme, Transport und Verwertung von kompostierbaren Abfällen - ASN 200201
Gestellung, Aufnahme, Transport und Verwertung von kompostierbaren Abfällen (ASN 200201) sowie das Umsetzen von BWB-eigenen Containern an diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Laufzeit: ab 01.06.2026 für 1 Jahr, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr (maximal 2 Jahre).
Angebotsfrist:04. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gestellung, Aufnahme, Transport und Verwertung von kompostierbaren Abfällen (ASN 200201) sowie das Umsetzen von BWB-eigenen Containern an diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Laufzeit: ab 01.06.2026 für 1 Jahr, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr (maximal 2 Jahre).
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BWB - Allgemeiner Bedarf und Dienstleistungen
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 04. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gestellung, Aufnahme, Transport und Verwertung von kompostierbaren Abfällen (ASN 200201) sowie das Umsetzen von BWB-eigenen Containern an diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Laufzeit: ab 01.06.2026 für 1 Jahr, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr (maximal 2 Jahre).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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- Trondheim Renholdsverk ASHeimdal
Rahmenvertrag für Transport, Annahme und Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
Rahmenvereinbarung für den Transport, die Annahme und die Endbehandlung von Bauabfällen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 6,4 Mio. NOK über eine Laufzeit von 4 Jahren, bei einem Maximalwert von 8 Mio. NOK. Die Grundlaufzeit beträgt 2 Jahre ab Unterzeichnung. Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Option zur Verlängerung um bis zu 2 weitere Jahre (in Intervallen von 1+1 Jahr). Das Verfahren erfolgt als offene Ausschreibung.
- RMD Rhein-Main Deponie GmbHFlörsheim am Main
Dienstleistung in der Abfallentsorgung - Verwertung von flüssigen Gärresten der Bioabfallvergärungsanlage in Flörsheim-Wicker der RMD Rhein-Main Deponie GmbH
Aus dem Lagerbehälter für flüssige Gärreste der Bioabfallvergärungsanlage in Flörsheim-Wicker werden jährlich bis zu 36.000 m3 an flüssigen Gärresten als RAL-zertifiziertes Gärprodukt (Flüssigdünger) zur Verwertung an die Landwirtschaft abgegeben. In dieser Jahresmenge sind derzeit bis zu 15.000 m3 von der Bioabfallvergärungsanlage Frankfurt am Main enthalten. Auch zukünftig ist mit diesem Mengenansatz zu rechnen. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e.V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245. Flüssige Gärreste: TS-Gehalt ca. 6-7 % - Die Leistungen umfassen insofern die vollständige Kette der Verwertungsleistungen von der Abholung der flüssigen Gärreste am Standort der Bioabfallvergärungsanlage in Wicker (Gärrestlager) bis zum Ausbringen auf geeigneten landwirtschaftlichen Flächen mit entsprechender Vorhaltung der Transport- und Ausbringungslogistik einschließlich der Nachweisführung gegenüber der RMD und die zuständigen Behörden über die Ordnungsgemäße Verwertung der flüssigen Gärreste. Die Abstimmung mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Aufnahme der Gärrestmengen auf die Ackerfläche (Flächenmanagement) obliegt ausschließlich beim zukünftigen Dienstleistungserbringer. Um die notwendigen Lagerkapazitäten für die Bioabfallvergärungsanlage vorhalten zu können, sind im Jahr zwei Ausbringungskampagnen (Frühjahr und Herbst) erforderlich. In der Frühjahrskampagne sind Gärreste ab 01. Februar eines jeden Jahres abzuholen. Für die Ausbringung werden ca. 1.500 - 1.600 ha an geeigneter Ackerfläche benötigt. Die flüssigen Gärreste sind bevorzugt ortsnah / um Umfeld der Vergärungsanlage Flörsheim-Wicker landwirtschaftlich zu verwerten. Vertrags-/Leistungsbeginn: 01.07.2026 Weitere Informationen: siehe Vergabeunterlagen
- RMD Rhein-Main Deponie GmbHFlörsheim-Wicker
Dienstleistung in der Abfallentsorgung - Verwertung von flüssigen Gärresten der Bioabfallvergärungsanlage in Flörsheim-Wicker der RMD Rhein-Main Deponie GmbH
Aus dem Lagerbehälter für flüssige Gärreste der Bioabfallvergärungsanlage in Flörsheim-Wicker werden jährlich bis zu 36.000 m3 an flüssigen Gärresten als RAL-zertifiziertes Gärprodukt (Flüssigdünger) zur Verwertung an die Landwirtschaft abgegeben. In dieser Jahresmenge sind derzeit bis zu 15.000 m3 von der Bioabfallvergärungsanlage Frankfurt am Main enthalten. Auch zukünftig ist mit diesem Mengenansatz zu rechnen. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e.V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245. Flüssige Gärreste: TS-Gehalt ca. 6-7 % - Die Leistungen umfassen insofern die vollständige Kette der Verwertungsleistungen von der Abholung der flüssigen Gärreste am Standort der Bioabfallvergärungsanlage in Wicker (Gärrestlager) bis zum Ausbringen auf geeigneten landwirtschaftlichen Flächen mit entsprechender Vorhaltung der Transport- und Ausbringungslogistik einschließlich der Nachweisführung gegenüber der RMD und die zuständigen Behörden über die Ordnungsgemäße Verwertung der flüssigen Gärreste. Die Abstimmung mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Aufnahme der Gärrestmengen auf die Ackerfläche (Flächenmanagement) obliegt ausschließlich beim zukünftigen Dienstleistungserbringer. Um die notwendigen Lagerkapazitäten für die Bioabfallvergärungsanlage vorhalten zu können, sind im Jahr zwei Ausbringungskampagnen (Frühjahr und Herbst) erforderlich. In der Frühjahrskampagne sind Gärreste ab 01. Februar eines jeden Jahres abzuholen. Für die Ausbringung werden ca. 1.500 - 1.600 ha an geeigneter Ackerfläche benötigt. Die flüssigen Gärreste sind bevorzugt ortsnah / um Umfeld der Vergärungsanlage Flörsheim-Wicker landwirtschaftlich zu verwerten. Vertrags-/Leistungsbeginn: 01.07.2026 Weitere Informationen: siehe Vergabeunterlagen
- Frist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BWB - Allgemeiner Bedarf und Dienstleistungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.