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Berufsfachliche Basisqualifizierung für Personen ab 25 Jahre (Erwerb, Vertiefung bzw. Auffrischung von Basiskompetenzen, berufsfeldspezifischen und überfachlichen Kompetenzen)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Berufsfachliche Basisqualifizierung für Personen ab 25 Jahre (Erwerb, Vertiefung bzw. Auffrischung von Basiskompetenzen, berufsfeldspezifischen und überfachlichen Kompetenzen)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Arbeitsmarktservice Niederösterreich
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Berufsfachliche Basisqualifizierung für Personen ab 25 Jahre (Erwerb, Vertiefung bzw. Auffrischung von Basiskompetenzen, berufsfeldspezifischen und überfachlichen Kompetenzen)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Berufsfachliche Basisqualifizierung für Personen ab 25 Jahren. Ziel ist der Erwerb, die Vertiefung sowie die Auffrischung von Basiskompetenzen, berufsfeldspezifischen und überfachlichen Fähigkeiten.
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Zielgruppe sind arbeitsmarktferne jüngere erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 bis 25 Jahre (in Einzelfällen bis max. 35 Jahre) mit multiplen Hemmnissen (insbesondere im Bereich der Schlüssel-qualifikationen, Sprache und sozialen Kompetenzen), die über einen längeren Zeitraum abgebaut werden müssen. Die Teilnehmer können nicht mehr beschult werden, Ziel ist die konkrete Heranführung an den 1. Ausbildungsmarkt bzw. 1. Arbeitsmarkt.
- Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - Vergabestelle
Neckartalschule, Hirschhorn - Trägerschaft Ganztagsförderung - Grundschule Pakt für den Ganztag
Schulkindbetreuung an der Neckartalschule Hirschhorn ab 01.08.2026 für ca. 80 Kinder. Angebot umfasst: Betreuung in Modulen (07:30-15:00 Uhr bzw. 07:30-17:00 Uhr), Ferienbetreuung, Mittagsversorgung, Bibliotheksorganisation. Es sind mind. 3 Gruppen zu je 13-25 Kindern zu betreuen. Personalschlüssel: mind. eine Fachkraft gem. §25b HKJGB, grundsätzlich zwei Kräfte pro Gruppe (mind. eine päd. Fachkraft). Max. Schließzeit: 4 Wochen/Jahr. Zuschlagskriterien: Elternbeitrag und pädagogisches Konzept.
- Göttinger EntsorgungsbetriebeFrist: 28. Mai
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung im Bestand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Bestand. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 25.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 12.500 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung. - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten ( Inspektion von Hauptkanälen, Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), - Datenaustausch per Cloud des AG, - Abrechnung. # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich. # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Göttinger EntsorgungsbetriebeFrist: 28. Mai
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart mit einer Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren
Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Der VRS wird dem Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") einen Teil der Fahrzeugflotte bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 bis 66 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Der VRS wird darüber hinaus Neufahrzeuge im sog. VRS-Eigentumsmodell beschaffen. Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Um einen möglichst wirtschaftlichen Verkehr anbieten zu können, beabsichtigt der VRS, über die o. g. Gebrauchtfahrzeuge hinaus weitere Gebrauchtfahrzeuge für den Betrieb auf den Linien der S-Bahn Stuttgart zu beschaffen. Nach derzeitigem Stand benötigt der VRS mindestens 89 weitere Gebrauchtfahrzeuge - idealerweise vom TYP ET 430 - mit einer Restnutzungsdauer von ca. 10 bis 12 Jahren für den Betrieb ab voraussichtlich 2034. Der Auftragnehmer aus dem hier vorliegenden Verfahren wird dem VRS die Fahrzeuge veräußern. Zudem wird er - abhängig von den Verhandlungen - im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodell oder einem ähnlichen Modell verpflichtet sein, die Fahrzeuge für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 12 Jahren instand zu halten und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge für diese Dauer zum Einsatz auf den Linien der S-Bahn Stuttgart verfügbar sind. Die Fahrzeuge werden dem EVU zur Durchführung des Betriebs bereitgestellt. Darüber hinaus erwägt der VRS, den Auftragnehmer auch mit der Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der vom derzeitigen Betreiber zu erwerbenden voraussichtlich 56 bis 66 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zu beauftragen. Die Gebrauchtfahrzeuge sollen die nachfolgenden Grundanforderungen erfüllen: - Länge (über Kupplung): 68,3 m - Breite: 3,02 m - Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h - 12 Fahrgasttüren pro Seite - Optimiert für einen Einstieg an Bahnsteigen mit 0,96 m Höhe - Stufenfreier Durchgang im Innenraum - Fahrzeugalter: Baujahr 2012 oder neuer - Sitzplatzanzahl 170, davon max. 25% Klappsitze - LST-Ausrüstung für den Einsatz im Netz der S-Bahn Stuttgart - ETCS-Ausrüstung - WLAN - Deckengondeln/Monitore zur Fahrgastinformation - Steckdosen für Fahrgäste - untereinander kuppelfähig
- Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen RechtsFrist: 19. Mai
Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart mit einer Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren
Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Der VRS wird dem Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") einen Teil der Fahrzeugflotte bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 bis 66 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Der VRS wird darüber hinaus Neufahrzeuge im sog. VRS-Eigentumsmodell beschaffen. Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Um einen möglichst wirtschaftlichen Verkehr anbieten zu können, beabsichtigt der VRS, über die o. g. Gebrauchtfahrzeuge hinaus weitere Gebrauchtfahrzeuge für den Betrieb auf den Linien der S-Bahn Stuttgart zu beschaffen. Nach derzeitigem Stand benötigt der VRS mindestens 89 weitere Gebrauchtfahrzeuge - idealerweise vom TYP ET 430 - mit einer Restnutzungsdauer von ca. 10 bis 12 Jahren für den Betrieb ab voraussichtlich 2034. Der Auftragnehmer aus dem hier vorliegenden Verfahren wird dem VRS die Fahrzeuge veräußern. Zudem wird er - abhängig von den Verhandlungen - im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodell oder einem ähnlichen Modell verpflichtet sein, die Fahrzeuge für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 12 Jahren instand zu halten und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge für diese Dauer zum Einsatz auf den Linien der S-Bahn Stuttgart verfügbar sind. Die Fahrzeuge werden dem EVU zur Durchführung des Betriebs bereitgestellt. Darüber hinaus erwägt der VRS, den Auftragnehmer auch mit der Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der vom derzeitigen Betreiber zu erwerbenden voraussichtlich 56 bis 66 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zu beauftragen. Die Gebrauchtfahrzeuge sollen die nachfolgenden Grundanforderungen erfüllen: - Länge (über Kupplung): 68,3 m - Breite: 3,02 m - Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h - 12 Fahrgasttüren pro Seite - Optimiert für einen Einstieg an Bahnsteigen mit 0,96 m Höhe - Stufenfreier Durchgang im Innenraum - Fahrzeugalter: Baujahr 2012 oder neuer - Sitzplatzanzahl 170, davon max. 25% Klappsitze - LST-Ausrüstung für den Einsatz im Netz der S-Bahn Stuttgart - ETCS-Ausrüstung - WLAN - Deckengondeln/Monitore zur Fahrgastinformation - Steckdosen für Fahrgäste - untereinander kuppelfähig
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Arbeitsmarktservice Niederösterreich.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.