Bypass Luzern / PV Grosshofbrücken - Nachtrag
Nachtrag 06 zur Beauftragung zusätzlicher Leistungen für die SIA-Leistungsphasen 41 bis 53. Hintergrund ist die aufgrund technischer und örtlicher Komplexität notwendige Verlängerung der Bauzeit, die zu einem erhöhten Aufwand im Sitzungswesen führt. Zuvor wurden bereits die Nachträge 01-04 für die SIA-Leistungsphasen 3...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Nachtrag 06 zur Beauftragung zusätzlicher Leistungen für die SIA-Leistungsphasen 41 bis 53. Hintergrund ist die aufgrund technischer und örtlicher Komplexität notwendige Verlängerung der Bauzeit, die zu einem erhöhten Aufwand im Sitzungswesen führt. Zuvor wurden bereits die Nachträge 01-04 für die SIA-Leistungsphasen 31 bis 33 beauftra...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3
- Veröffentlicht: 08. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Nachtrag 06 zur Beauftragung zusätzlicher Leistungen für die SIA-Leistungsphasen 41 bis 53. Hintergrund ist die aufgrund technischer und örtlicher Komplexität notwendige Verlängerung der Bauzeit, die zu einem erhöhten Aufwand im Sitzungswesen führt. Zuvor wurden bereits die Nachträge 01-04 für die SIA-Leistungsphasen 31 bis 33 beauftragt. Die aktuelle Beauftragung erfolgt nach einer Neubewertung der Vertragssituation zu Beginn der Leistungsphase 41.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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2- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.