Bw F506 Allermöher Bahnfleet/ südl. Parkplatz EKZ, Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)
Abbruch einer Holzbrücke mit einer Fläche von ca. 55 m². Neubau einer Stahlbrücke mit nahezu gleichen Abmessungen. Bw F506 Allermöher Bahnfleet/ südl. Parkplatz EKZ, Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Abbruch einer Holzbrücke mit einer Fläche von ca. 55 m². Neubau einer Stahlbrücke mit nahezu gleichen Abmessungen. Bw F506 Allermöher Bahnfleet/ südl. Parkplatz EKZ, Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Abbruch einer Holzbrücke mit einer Fläche von ca. 55 m². Neubau einer Stahlbrücke mit nahezu gleichen Abmessungen. Bw F506 Allermöher Bahnfleet/ südl. Parkplatz EKZ, Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25277642
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Ersatzneubau BW 3a, Brücke Anton- Günther- Straße über den Auerbauer Dorfbach
Es handelt sich bei der Bauleistung um den Ersatzneubau des Bauwerks BW 3a, Brücke Anton-Gnther-Straße über den Auerbacher Dorfbach in Auerbach im Erzgebirge (Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt L/H/B ca. 2,48 x 1,79 m, Querschnittsfläche ca. 3,47 m², Umfang ca. 6,72 m, Blechstärke ca. 3,50 mm). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, die Herstellung des neuen Brückenbauwerks mit Wellstahlrohr, selbsttragenden Stirnwänden aus Stahlbeton (Breite 0,50 m, Höhe Einlauf 2,79 m / Auslauf 2,96 m, Länge 2,53 m) und Flügelwänden (Wandschaft ca. 0,95 m, Breite am Wandfuß ca, 1,35 m, Längen ca. 1,02–6,21 m, Höhe ab OK Bachsohle ca. 1,55 m bis 1,80 m), die hydraulische und naturnahe Gestaltung der Gewässersohle sowie die erforderlichen Erd-, Wasserhaltungs-, Straßenbau- und Landschaftsbauarbeiten. Das neue Bauwerk wird als Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt ausgeführt, welches den Auerbacher Dorfbach im Winkel von ca. 78 gon kreuzt. Die Ein- und Ausläufe des Wellstahlrohres schließen jeweils rechtwinklig an. Ober- und unterstrom sind Flügelwände und Stirnwände vorgesehen. Die unterstromigen Flügelwände erhalten, wie auch die Strinwände, eine ca. 30 cm starke. Die oberstromigen Flügelwände erhalten keine Natursteinverblendung. Der Querschnitt der Sohle wird muldenförmig ausgebildet. Auf den Boden des Wellstahlrohres werden Wasserbausteine in Frischbeton gesetzt. Ober- und unterstrom der Brücke wird eine Anschlusssteinschüttung ohne Beton in die Baugrube eingebracht, welche der Form und Struktur wie im Bereich der Brücke entspricht. Einzelne Spitzen der Steine werde dabei bis zur geplanten Gewässersohlhöhe reichen. Die Steinschüttung erfolgt auf einer Fläche von ca. 24 m² . Zwischen den gesetzten Steinen im Brückenbereich und den verfüllten Anschlussbereichen der ehem. Baugrube wird Flusssediment eingetragen. Diese wird ausschließlich vom Auerbacher Dorfbach verwenden. Das Flusssediment ist so einzubauen und ggf. durch größere Steine zu ergänzen, wie oberstrom und unterstrom charakteristisch erkennbar. Der Ein- und Auslaufbereich wird durch Kolkschutzriegel aus großformatigen und ortsüblichen Natursteinen begrenzt. Die Anton- Günther- Straße wird vom Kreuzungsbereich bis kurz hinter das Brückenbauwerk auf einer Fläche von ca. 130 m² neu asphaltiert. Während der Bauzeit ist die Zuwegung zu zwei Flurstücken nur über eine bauzeitliche Behelfsstraße möglich. Die ca. 260 m² große Fläche der Behelfsstraße besteht aus einer Schottertragschicht, die auf einem Geotextil verlegt wird. Zusätzlich wird in einem Kurvenbereich auf einer Fläche von ca. 75 m² Wirtschaftsewegepflaster verlegt, um ein Abrutschen bzw. Ausspülen des Schotters zu verhindern.
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Die Stadt Chemnitz plant den Ersatzneubau der "Brücke Südring". Die Brücke "Südring" beinhaltet zwei dreifeldrige Brücken. Die Brücken überqueren eine vierspurige Straße mit zwei elektrifizierten Gleisen in der Mitte liegend. Das BW 60.12 ist an gleicher Stelle wie der Bestand zu planen. Bestandteil dieser Ausschreibung sind die folgenden Leistungsphasen der HOAI - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 - Leistungsphasen 1 bis 6 und 8; - Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 - Leistungsphasen 2 bis 6; Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Zuschlag werden die Leistungsphasen 1-3 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen beauftragt. Optionen: Die weiteren Leistungsphasen sowie dazu gehörenden Besonderen Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht. Weiterhin werden die folgenden Besonderen Leistungen gemäß des Ingenieurvertrags optional beauftragt: Erstellen von koordinierten Leitungsplänen; Fortschreiben von koordinierten Leitungsplänen; Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung; Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen; SiGeKo Planungsphase; Örtliche Bauüberwachung; Prüfen von Nachträgen; Geotechnik (Baugrundgutachten und Gründungsberatung) gemäß HOAI 2021 Anlage 1 Punkte 1.3.1 bis 1.3.4, Grundleistungen einschl. besondere Leistungen; Ingenieurvermessung (planungsbegleitende Vermessung) gemäß HOAI 2021 Anlage 1 Punkte 1.4.1 bis 1.4.4, Grundleistungen einschl. besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung liegen bei ca. 13 Mio.€ (netto).
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Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.