Bundesstichprobenmonitoring 2026/2027 von FFH-Lebensraumtypen (Anhang I der FFH-Richtlinie) in Hessen – Bereich „Gewässer (Nr. 2)“ und Bereich „Grünland & Moore (Nr. 3)“
Bundesstichprobenmonitoring 2026/2027 von FFH-Lebensraumtypen (Anhang I der FFH-Richtlinie) in Hessen – Bereich „Gewässer (Nr. 2)“ und Bereich „Grünland & Moore (Nr. 3)“
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Bundesstichprobenmonitoring 2026/2027 von FFH-Lebensraumtypen (Anhang I der FFH-Richtlinie) in Hessen – Bereich „Gewässer (Nr. 2)“ und Bereich „Grünland & Moore (Nr. 3)“
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Bundesstichprobenmonitoring 2026/2027 von FFH-Lebensraumtypen (Anhang I der FFH-Richtlinie) in Hessen – Bereich „Gewässer (Nr. 2)“ und Bereich „Grünland & Moore (Nr. 3)“
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25285752
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Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland
2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017) 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen 4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster
Transparenzbekanntmachung: Mahd Gewässerrandstreifen + Böschungsmahd Lober, Schwarzbach und Leine 2026/2027
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung: Mahd Gewässerrandstreifen + Böschungsmahd Lober, Schwarzbach und Leine 2026/2027; Vergabenummer: 2/2026/60; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster; Straße, Hausnummer: Gartenstraße 34; PLZ: 04571; Ort: Rötha; Land: Deutschland; Telefon: +49 34206-588-0; Fax: +49 34206-588-666; E-Mail: betrieb.emuwe@ltv.sachsen.de; Internet-Adresse: https://www.talsperren-sachsen.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Mahd Gewässerrandstreifen An den Gewässern Lober, Leine und Schwarzbach werden in einigen wenigen ausgewählten Bereichen ab August des Jahres Mahdarbeiten auf den Gewässerrandstreifen erforderlich. Bei diesen Arbeiten handelt es um eine Schlegelmahd mittels Schlegel- und Rotationsmähwerken ohne Beräumung des Mahdgutes. Böschungsmahd An den Gewässern Lober, Leine und Schwarzbach werden in einigen wenigen ausgewählten Bereichen ab August des Jahres Böschungsmahdarbeiten erforderlich. Aufgrund naturschutzfachlicher Vorgaben ist die Böschungsmahd mit Messerbalkenmähwerken (als Anbaugerät oder handgeführt) bzw. mit handgeführtem Freischneider durchzuführen. Der Einsatz von Schlegel- und Rotationsmähwerken ist hier verboten. Die Abschnitte der Böschungsmahd sind generell vollständig vom Mahdgut zu beräumen. Die besonderen Anforderungen an die Qualität der Durchführung der Mahd incl. der Beräumung des Mahdgutes ist in kürzester Zeit zu gewährleisten. Die teilweise erschwerte Zugänglichkeit aufgrund der Bepflanzung und der damit verbundenen Mehraufwendungen für Handarbeit und die Beräumung des Mahdgutes sind bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Mahd Staudenknöterich An den Gewässern Lober und Schwarzbach werden in einigen wenigen ausgewählten Bereichen bereits ab Mai des Jahres die mehrmalige Mahd von Staudenknöterichbeständen an Böschungen erforderlich. Die Abschnitte der Böschungsmahd sind generell vollständig vom Mahdgut zu beräumen. Die besonderen Anforderungen an die Qualität der Durchführung der Mahd incl. der Beräumung des Mahdgutes ist in kürzester Zeit zu gewährleisten. Die erschwerte Zugänglichkeit aufgrund der Bebauung und der damit verbundenen Mehraufwendungen für Handarbeit und die Beräumung des Mahdgutes sind bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen 5. Ausführungsorte: 1. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Schwarzbach - Gemeinde Doberschütz und Stadtgebiet Bad Düben; PLZ: 04849; Ort: Bad Düben; Land: Deutschland; 2. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Lober – Gemeinde Rackwitz und Stadtgebiet Delitzsch; PLZ: 04509; Ort: Delitzsch; Land: Deutschland; 3. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Leine – Gemeinde Krostitz, Gemeinde Schönwölkau, Gemeinde Löbnitz; PLZ: 04519; Ort: Löbnitz; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 45246400; Art und voraussichtlicher : Schlegelmahd Gewässerrandstreifen ohne Beräumung; Langmahd Böschung mit Beräumung; Mahd + Beräumung Staudenknöterich 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 26.05.2026 bis 25.10.2026 und 26.04.2027 bis 24.10.2027 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 30.06.2026 9. Dokumente: - Hochwasserschutz/ Deiche,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Grünflächenpflege/ Grasmahd
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.