Bundesstadt Bonn: Neubau Schulzentrum Tannenbusch - Generalunternehmer
Generalunternehmerauftrag für den Ersatzneubau des Schulzentrums Tannenbusch in Bonn. Das Gebäude vereint Realschule und Gymnasium. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Baudurchführung, Abnahmen und Inbetriebnahme. Die Arbeiten erfolgen auf engem Raum bei laufendem Schulbetrieb. Eine bereits erstellte Ausführungsplanun...
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Generalunternehmerauftrag für den Ersatzneubau des Schulzentrums Tannenbusch in Bonn. Das Gebäude vereint Realschule und Gymnasium. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Baudurchführung, Abnahmen und Inbetriebnahme. Die Arbeiten erfolgen auf engem Raum bei laufendem Schulbetrieb. Eine bereits erstellte Ausführungsplanung (LPH 1-5 HOAI) ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Generalunternehmerauftrag für den Ersatzneubau des Schulzentrums Tannenbusch in Bonn. Das Gebäude vereint Realschule und Gymnasium. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Baudurchführung, Abnahmen und Inbetriebnahme. Die Arbeiten erfolgen auf engem Raum bei laufendem Schulbetrieb. Eine bereits erstellte Ausführungsplanung (LPH 1-5 HOAI) dient als verbindliche Referenzplanung für die Umsetzung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht aktuell eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 11 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-6) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Abbruchplanung), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht aktuell eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Die Kosten der Kgr. 500 werden aktuell auf ca. 0,42 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Kreis PaderbornPaderbornFrist: 13. Mai
Aufstockung Liebfrauengymnasium, Objektplanung
Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 der Objektplanung gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind weitgehend abgeschlossen. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Schwerpunkt der Beauftragung ist somit die Überführung der Entwurfsplanung in eine ausführungsreife Planung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie die Bauüberwachung. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination aller an der Maßnahme beteiligten Fachplaner, insbesondere der Tragwerksplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung, der Freianlagenplanung sowie der Fachplanungen für Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz. Ziel ist eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und termingerechte Umsetzung der Maßnahme im laufenden Schulbetrieb. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Bewertung und Gewichtung: Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.