Bürgersteige Hohenlimburg Innenstadt (Streuplan B 21)
Die HEB stellt die erforderlichen Streumittel zur Verfügung. Die Streumittel sind so frühzeitig abzuholen, dass erforderliche Einsätze unverzüglich erfolgen können. Reaktionszeit: Das Räumpersonal muss spätestens 1 Stunde nach telefonischer Benachrichtigung im jeweiligen Einsatzgebiet eintreffen.
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die HEB stellt die erforderlichen Streumittel zur Verfügung. Die Streumittel sind so frühzeitig abzuholen, dass erforderliche Einsätze unverzüglich erfolgen können. Reaktionszeit: Das Räumpersonal muss spätestens 1 Stunde nach telefonischer Benachrichtigung im jeweiligen Einsatzgebiet eintreffen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
- Veröffentlicht: 17. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die HEB stellt die erforderlichen Streumittel zur Verfügung. Die Streumittel sind so frühzeitig abzuholen, dass erforderliche Einsätze unverzüglich erfolgen können. Reaktionszeit: Das Räumpersonal muss spätestens 1 Stunde nach telefonischer Benachrichtigung im jeweiligen Einsatzgebiet eintreffen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
10 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- E44485577
- E44485577
- E44485577
- E44485577
- E44485577
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10- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Mai
Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und en sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 04. Mai
Beschaffung einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegema-schine inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Das BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH - als Auftraggeber (AG) - beabsichtigt eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine zu beschaffen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegemaschine zu beauftragen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie die dazugehörigen Dienstleistungen, wie Einweisung, Installation von Software, Schulung sowie die Versorgung mit den erforderlichen Werkzeugen je Maschine. Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Installation der erforderlichen Software muss spätes-tens bis 15.12.2026 erfolgen. Die zu erwartende Lieferfrist für die Stanz-Laser-Maschine ist in der Anlage 1 Leistungsverzeichnis Stanz-Laser-Maschine unter Pkt. 14.1 anzugeben sowie in der Anlage 2 Leistungsverzeichnis Blechbiegemaschine unter Pkt. 8.1. Erfüllungsort ist der folgende Aufstell- und Lieferort: BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH Hochschulring 20 28359 Bremen Forschungshalle (Erdgeschoss) Ortsbesichtigung: Eine Vorortbesichtigung des Lieferortes (Gebäude des BIBA-Bremer Institut für Produktion und Logistik, Hochschulring 20 in 28359 Bremen) und Aufnahme des Aufstellungsbereichs für die beiden Maschinen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Für die Ortsbesichtigung stehen der 14.04.2026; alternativ der 15.04.2026 oder der 16.04.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis max. 15:00 Uhr zur Verfügung. Für die Begehung sind max. 2 Stunden einzuplanen (Besichtigung der Anlieferungsbedingungen und Aufmaß für beide Maschinen). Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist auf max. 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Für die Anlieferung sind folgende Informationen zu berücksichtigen: • Die Hoftorbreite beträgt ca. 3,8 m. Eine Anlieferung über LKW ist möglich. • Die Hallentorbreite beträgt ca. 4,6 m und die Hallentorhöhe ca. 6,1 m. • Der AG besitzt einen Hallendeckenkran mit einer Traglast von 63,00 kN • Der AG besitzt einen Gabelstapler sowie weitere elektrische und nicht elektrische Flurförderfahrzeuge und Mitgänger. Übergabe und Zustand der Anlage: Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die vollständige Anlage, bestehend aus beiden Maschinen, in vollständig funktionsfähigem, mangelfreiem und betriebs-bereitem Zustand zu liefern und zu übergeben. Die Betriebsbereitschaft ist vom AN nachzuweisen. Erstinspektion: Nach Lieferung und Aufstellung führt der AN eine Erstinspektion durch. Diese er-folgt im Beisein von Vertretern des Auftraggebers (AG). Der AN hat den Termin rechtzeitig anzu-kündigen und sich nach den terminlichen Möglichkeiten des AG zu richten. Bauseitige Voraussetzungen: Der AG stellt die erforderlichen Strom- und Druckluftanschlüsse bauseits bereit. Der AN hat den AG rechtzeitig und schriftlich über sämtliche technische Anforderungen, Anschlusswerte und notwendigen Vorbereitungen zu informieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Information, trägt der AN die daraus entstehenden Verzögerungen und Mehrkosten. Anschluss der Maschinen: Der Anschluss der Maschinen an Strom und Druckluft erfolgt ausschließlich durch den AN. Der AG oder ein von ihm benannter Dritter ist berechtigt, dem Vorgang beizu-wohnen. Der AN hat den Anschluss fachgerecht, sicher und gemäß allen geltenden Normen vorzu-nehmen. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung: Versand, Gefahrübergang und Versicherung des Liefergegenstands richten sich nach der INCOTERMS Versandklausel DPU (Delivered at Place Unloaded). Bis zur vollständigen Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort trägt der AN sämtliche Risiken, Kosten und Versicherungsaufwendungen. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der AG erbringt lediglich diejenigen Mitwirkungsleistungen, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen genannt sind. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht. Der AN trägt die Verantwortung da-für, dass alle für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Erstinspektion erforderlichen Maßnahmen von ihm selbst oder durch ihn beauftragte Dritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schulungen/Schulungspaket: Es ist ein Schulungspaket je Maschine in dem Angebot zu berücksichtigen. Das jeweilige Schulungspaket soll für mindestens zwei und maximal 4 Personen ausgestellt sein. Inhaltlich sollen die Schulungen die Teilnehmer der Kurse befähigen die Maschinen zu bedienen, ggf. zu warten und zu programmieren (Programmierkurs, Bedienerkurs, Wartungskurs). Es sind die jeweiligen Umfänge der Kurse mitzuteilen (Vorort-Kurs oder Online-Kurs, Anzahl der Schulungstage, etc.).
- DAK-Gesundheit
sensorbasierte Assistenzsysteme am Büroarbeitsplatz
1. Technische Rahmenbedingungen - Die angebotene Lösung muss sowohl am betrieblichen Arbeits- als auch am Homeoffice-Arbeitsplatz betrieben werden können. - Die eingesetzten Hardware-Komponenten sollen hinreichend klein und leicht sein, um unter anderem den Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen ohne hohen Aufwand/barrierefrei zu ermöglichen und auch auf kleinen Arbeitsflächen eingesetzt werden zu können. Idealerweise soll die Bildschirmgröße 6 Zoll/ Inch nicht überschreiten und das Gewicht unter 500 g liegen. - Das Gerät muss geeignete Sensorik zur Erfassung ergonomischer und bewegungsbezogener Parameter bereitstellen. - Die Lösung muss Sensorik zur Erfassung arbeitsplatzbezogener (Umgebungs)Faktoren (insbesondere CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel, Bewegungs- und Haltungsmuster) unterstützen. - Die Erkennung von Bewegungs- oder Haltungsmustern muss kamerafrei erfolgen. - Die Geräte müssen mittels Stromkabel betrieben werden können; ein entsprechendes Netzteil muss Bestandteil des Lieferumfangs sein. - Es muss eine Möglichkeit zur lokalen Datenverarbeitung ohne Cloud-Anbindung bestehen. - Vorhandene Schnittstellen zur Übermittlung anonymisierter bzw. aggregierter Nutzungsinformationen sind darzustellen. - Automatische Software-Updates oder Konfigurationsanpassungen müssen möglich sein. - Ein Einsatz des Systems muss unabhängig von der bestehenden IT-Infrastruktur im Unternehmen (z. B. ohne Einbindung in das Firmennetzwerk) möglich sein. 2. Funktionale Anforderungen - Das Produkt muss ergonomische / bewegungsbezogene Hinweise für Mitarbeitende bereitstellen. - Die Lösung muss Umgebungsfaktoren (CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel) erfassen und entsprechende Rückmeldungen an die Nutzenden ermöglichen. - Des Weiteren muss sie KI-gestützte Funktionen zur Identifikation von Bedarfen und zur Ableitung gesundheitsförderlicher Empfehlungen bereitstellen. - Hinweise müssen in Echtzeit und/oder zeitgesteuert ausgegeben werden können. - Individuelle Anpassungsmöglichkeiten für Nutzende müssen vorgesehen sein. Hierbei ist eine einfache Bedienbarkeit sicherzustellen. - Die Nutzung der Lösung muss im Homeoffice mit gleichwertiger Funktionalität wie am betrieblichen Arbeitsplatz möglich sein. 3. Datenschutz und Datensicherheit - Die Datenverarbeitung muss vollständig lokal (offline) möglich sein. - Es muss sichergestellt sein, dass keine Bilddaten oder identifizierbare personenbezogene Merkmale erhoben werden. - Maßnahmen zur Gewährleistung einer ausschließlich anonymisierten bzw. aggregierten Speicherung oder Übermittlung der Daten sind darzustellen. - Nutzende müssen die Möglichkeit haben, Speicherfristen festzulegen und Daten jederzeit manuell zu löschen. - Vorhandene formelle Datenschutzunterlagen (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen) sind bereitzustellen. 4. Betrieb, Service und Support -Darstellung der logistischen Abwicklung der Bereitstellung der Hardware für die Nutzenden. Diese Darstellung soll insbesondere die, für die Nutzenden kostenfreie Lieferung sowie die kostenfreie Rückholung nach Beendigung der Nutzung enthalten. Es soll weiterhin dargestellt werden, dass die für die Logistik erforderlichen Versand- und Rücksendematerialien ebenfalls den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird -Darstellung der Modalitäten und der Dauer der Hardwareüberlassung. Die Hardware soll den Nutzenden gemäß dem Präventionsgrundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" ausschließlich temporär überlassen werden. -Darstellung möglicher anonymisierter Auswertungs- und Reportingformate auf Basis der erfassten Daten. Die Reportings sollen aggregierte Erkenntnisse Nutzung und zu indentifizierten ergonomischen bzw. umgebungsbezogenen Mustern ermöglichen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen zuzulassen - Darstellung der angebotenen Installations-, Wartungs- und Serviceleistungen. Insbesondere Schulungsangebote für Nutzende und Administratoren - Angaben zu Lieferzeiten und realistischen Implementierungszeiträumen. - Darstellung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Lösung (z. B. Funktionsumfang, Datenumfang, Anzahl der Nutzenden). - Beschreibung der Supportleistungen während des Betriebs. Anbieter, die entsprechende Lösungen bereitstellen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben unter Ziffer 1. bis 4. aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 20.04.2026 an die E-Mail Adresse: vergabestelle@dak.de zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 21. Mai
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Magistrat der Stadt Bremerhaven - Historisches Museum
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 21. Mai
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb.
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