Bürgerbusse
Die Stadt Meiningen sucht im Rahmen des Projekts 'Bürgerbus' zwei baugleiche, vollelektrische Fahrzeuge für den Personentransport. Die Fahrzeuge sollen als ergänzendes Angebot zum ÖPNV im ländlichen Raum dienen und die Mobilität und Lebensqualität der Bürger verbessern. Die Fahrzeuge müssen mindestens 7+1 Sitze haben u...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Meiningen sucht im Rahmen des Projekts 'Bürgerbus' zwei baugleiche, vollelektrische Fahrzeuge für den Personentransport. Die Fahrzeuge sollen als ergänzendes Angebot zum ÖPNV im ländlichen Raum dienen und die Mobilität und Lebensqualität der Bürger verbessern. Die Fahrzeuge müssen mindestens 7+1 Sitze haben und baugleich sein.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Meiningen
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 02. Juni 2026
- Thema: Busse & Bahnen
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Meiningen sucht im Rahmen des Projekts 'Bürgerbus' zwei baugleiche, vollelektrische Fahrzeuge für den Personentransport. Die Fahrzeuge sollen als ergänzendes Angebot zum ÖPNV im ländlichen Raum dienen und die Mobilität und Lebensqualität der Bürger verbessern. Die Fahrzeuge müssen mindestens 7+1 Sitze haben und baugleich sein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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6- go.Rheinland GmbH
Rahmenvertrag Smartes Parken_Installation und Betrieb von Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystemen und digitalen Anzeigen an P+R-Anlagen
Park- and- Ride (im Folgenden P+R) kann einen effektiven Beitrag leisten, um den Autoverkehr in den (Innen-)Städten und die daraus resultierenden Verkehrsprobleme (Schadstoffemissionen, Flächenversiegelung, Parkdruck, Verkehrsstau, Verlust von urbaner Lebensqualität etc.) zu reduzieren. Damit aber mehr Menschen vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Pendler müssen einerseits von einem Zeit- oder Kostenvorteil profitieren und andererseits müssen P+R-Anlagen hinsichtlich Kapazität, Qualität und Ausstattung attraktiv gestaltet und technisch so ausgerüstet sein, dass sich Reisende über digitale Medien in Echtzeit darüber informieren können, welche P+R-Anlagen noch freie Kapazitäten haben. Letztgenannte Voraussetzung setzt die Installation und den Betrieb von Erfassungssystemen zur Messung der Belegung in Echtzeit (im Folgenden Erfassungssysteme oder P+R- Erfassungssysteme) voraus. Vor diesem Hintergrund sollen alle neuen oder zu erweiternden P+R-Anlagen im Verbandsgebiet von go.Rheinland und vom VRR mit P+R-Erfassungssystemen ausgestattet werden, die von go.Rheinland oder vom VRR gefördert werden. Die Daten sind go.Rheinland und dem VRR über eine definierte Schnittstelle in die Multimodale Datendrehscheibe NRW (MDD NRW) bzw. die Mobilitäts- und Infrastrukturplattform (MIP) zu liefern. Die an solchen "smarten Pendlerparkplätzen" erhobenen und anschließend aufbereiteten Belegungsdaten helfen Kommunen und den Zweckverbänden bei der Planung von P+R-Anlagen und werden zukünftig auch in die vorhandenen Kundeninformationssysteme (z. B. in die VRS- und VRR-App) integriert. Zudem können Kommunen die Informationen in ihre Parkleitsysteme einbinden und zur dynamischen Wegeleitung vor Ort nutzen. Zur finanziellen und personellen Entlastung der Kommunen soll dieser Rahmenvertrag für Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystem und digitale Anzeigen vergeben werden, aus dem die Eigentümer von P+R-Anlagen (i. W. Kommunen und Verkehrsunternehmen) ohne Ausschreibung Detektionstechnik und digitale Anzeigen abrufen können. Durch den vereinfachten Zugang zu dem Erfassungssystem und den digitalen Anzeigen wird eine schnellere und flächendeckendere digitale Anbindung der P+R-Anlagen im go.Rheinland- und VRR-Gebiet angestrebt. Go.Rheinland und der VRR haben sich zusammengeschlossen, um die digitale Anbindung von P+R-Anlagen zu verbessern. Diese Kooperation ermöglicht es beiden Partnern, ihre Ressourcen und Expertise zu bündeln, um den Betreibern von P+R-Anlagen ein attraktives und effizienteren Angebot anbieten zu können. Diese Kooperation ist ein strategischer Schritt, um die intermodale Mobilität in der Region zu stärken und den Nutzern*innen eine konsistente und benutzerfreundliche Erfahrung bieten zu können. Durch die Standardisierung der digitalen Anbindung von P+R-Anlagen schaffen wir eine einheitliche Basis, die zukünftige Projekte erleichtert und eine nahtlose Integration neuer Technologien ermöglicht. Dies bietet den Nutzer*innen den Vorteil einer konsistenten und benutzerfreundlichen Erfahrung. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
- Frist: 23. Apr.
Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Leistungsphasen 1-5 und 8
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Leistungsphasen 1-5 und 8. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durcheinen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 600 rn2. lm Bestand soll die Lehrküche zur Küche für die OGS und der Zahnputzraum zu WCs umgebaut werden. Es finden in mehreren Räumen Maler- und Bodenbelagsarbeitenstatt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I Eignungskriterien (siehe Anlage 2:Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung : a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (siehe Anlage2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Juni 2026 - Januar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40%, !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)
Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Belieferung der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Büromöbelsystemen (Tische, Akustik-Schutz Schränke, Container)
Es ist ein Büromöbelsystem anzubieten, das als Baukastensystem mit hoher Modularität konzipiert ist. Das beinhaltet entsprechende Tischkonzepte für Einflächen-Arbeitsplätze, Schrankelemente bis zur 5. Ebene sowie reichhaltiges Zubehör. Beim Akustik-Schutz handelt es sich um ein Wandsystem in Leichtbauweise, welches als Schallabsorber dient. Es ist durch ein funktionelles Design, Flexibilität in den Kombinationsmöglichkeiten und seine unkomplizierte Handhabung ausgezeichnet. Weitere Anforderungen sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den A-Kriterien gemäß Leistungsverzeichnis. Das anzubietende Büromöbelsystem soll mindestens folgende Typen umfassen: - Tischsysteme in verschiedenen Größen - Schreibtische, höhenverstellbar - Sitz-Steh-Schreibtisch, elektrisch höhenverstellbar - Besprechungstisch, rechteckig o Besprechungstisch, rund - Schrankanlagen in Korpus-Bauweise in den im Leistungsverzeichnis zu LOS 3 aufgeführten verschiedenen Größen und Ausführungen - Roll- und Standcontainer - Auftischwand (Akkustikschutz) Alle angebotenen Elemente sollen technisch, organisatorisch, ergonomisch und optisch eine Einheit darstellen und so gestaltet sein, dass sie frei im Raum aufstellbar sind. Ebenfalls müssen die Elemente aus einem Serienprogramm stammen, so dass im Rahmen der garantierten Nachlieferungsfrist spätere Aufträge aus diesem Programm jederzeit erfüllt werden können. Das Programm hat in Konstruktion und Gestaltung eine Einheit zu bilden, in Form und Farbgebung abgestimmt, sachlich klar und ästhetisch ansprechend zu sein. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass Planungsleistungen, wie nachfolgend be-chrieben, in die Preise einzukalkulieren sind. Es erfolgt für diese Leistungen keine gesonderte Vergütung. Aufgrund unterschiedlicher Raumnutzungskonzepte besteht im Vertragszeitraum in unterschied-ichen Situationen der Bedarf an kompetenter Planungs- und Beratungsleistung. Hierbei sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: 1. Übernahme von Grundrissplänen in Form von Skizzen im PDF-Format oder dwg-Format zur Vorbereitung 2. Feinaufmaß vor Ort 3. Bestandsaufnahme Material (Technik, Ablagen, Mobiliar) 4. Bestandsaufnahme Funktionen (wer arbeitet wie, Kommunikationswege) 5. Erarbeitung von Gestaltungs-/Einrichtungsvorschlägen (PDF) und anschließende Über-mittlung an den Auftraggeber 6. Fachliche Beratung über vorgesehene Einrichtungen in den auszustattenden Räumlich-keiten 7. Qualifizierte und spezifizierte Einrichtungsvorschläge mit Grundrisszeichnungen, 3D-Ansicht, Farbansicht und spezifizierten schriftlichen Preisangeboten gem. Rahmenver-inbarung 8. Zurverfügungstellung von entsprechenden Planungsmaterialien, wie Prospekten, Katalo-gen, Holzmuster, Plänen, Farbkarten, etc. 9. Für jedes Einzelbeschaffungsvorhaben wird ein Angebot übermittelt Diese vorgenannten Leistungen stellen das Maximum an Leistungen dar, sie werden jedoch nicht in jedem Fall im kompletten Umfang zu erbringen sein. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vertragszeit detaillierte Planungsleistungen nur punktuell und bei schwierig zu möblierenden Räumen und Bereichen in Anspruch genommen werden. Ein genaues Volumen dieser Leistung kann daher im Vorfeld nicht beziffert werden. Der Auftraggeber bemüht sich, zu standardisieren und möglichst Arbeitsplatztypen zu bestellen, für die ein eigener Planungsaufwand nicht notwendig ist. Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rech-ung zu tragen. Das Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein. Der Bieter ist verpflichtet die mitgelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu übernehmen, abzu-transportieren und vorschriftsmäßig zu entsorgen bzw. zu verwerten.
- Frist: 02. Apr.
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für das Projekt Anbau und Sanierung GS-Ländchenweg gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1 — 6.
Die Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 rri2. Der Anbau muss barrierefrei erschlossen sein und barrierefrei von außen zu erreichen sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Mai 2026 - Februar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHFrist: 28. Apr.
Rückbau Schutzzäune ASP, Abschnitt 3.1 + 3.2; Boxberg - Bahnübergang Mulkwitz - Jämlitz Hütte (LGBB)
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: ./. Faxnummer: ./. E-Mail: ./. b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: BL-26-006-SMS c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Der Baubereich 3.1 befindet sich zwischen der Bundesstraße B 156 bei Boxberg (PLZ 02943) und dem Bahnübergang über die Staatsstraße S 130 südlich der Ortslage Mulkwitz (PLZ 02959). Er verläuft weitestgehend entlang von Wald- bzw. Radwegen sowie in Teilbereichen an der S 130. Der Baubereich 3.2 beginnt an der BAB 4 und verläuft bis Bernsdorf (PLZ 02994) größtenteils parallel der Staatsstraße S 94. Der Baubereich für den Abschnitt 7.5 beginnt östlich der OL Bernsdorf und verläuft um Bernsdorf herum in nördlicher Richtung entlang der K 9202 in Richtung Leippe. f) Art und : : Rückbau von Schutzzäunen, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest errichtet wurden, Abschnitt 3.1 + 3.2 : Die Ausschreibung der anstehenden Beschaffung erfolgt gemäß VOB/A im Namen und für Rechnung des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. : 24.000 m Wildschutzzäune zurückbauen 1.350 m Maschendrahtzaun zurückbauen 280 St Kleintierdurchlässe zurückbauen 115 St Tore zurückbauen 25.350 m Vegetationsfläche mähen 25.350 m2 Flächensondierung durchführen 100 St Rundhölzer entsorgen Zusätzlich ist für dieses Vergabeverfahren das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) anzuwenden. Gemäß § 6 SächsVergabeG gilt damit ergänzend zu den Teilnahmebedingungen Pkt. 6: Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftragsgebers zulässig. Es wird auf die Möglichkeit der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: sonstiges weitere Fristen: Beginn der Ausführung: spätestens 3 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: spätestens 30 Tage nach Beginn der Ausführung j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d431a54c8-13e8db5272563f8f m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 28.04.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 29.05.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: 100% Preis s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 28.04.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Um der zunehmenden Digitalisierung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind nur noch elektronische Angebote zugelassen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine. Gemäß § 14 (6) VOB/A wird die Mitteilung Ausschreibungsergebnis Öffnungstermin unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: ./. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und Weitere Besondere Vertragsbedingungen. Es besteht die Möglichkeit die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz mit dem Angebot einzureichen. v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Von ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder ausländischen Unterauftrag-/Nachunternehmen (UAN/NU) werden für alle benannten Angaben (Ang), Erklärungen (Erkl) und Nachweise (Nachw) entsprechend gleichwertige verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die mit dem Angebot bzw auf gesondertes Verlangen (ges Verl) vorzulegenden Ang, Erkl und Nachw sind gemäß den Fristen der VOB/A vorzulegen. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung zur Eignung (EK Eignung) vorzulegen: Der Bieter hat zum Nachw seiner Fachkunde (FK), Leistungsfähigkeit (LF) und Zuverlässigkeit (Zuverl) die Ang gem § 6a VOB/A Eignungsnachw einzureichen. Mittel der Nachweisführung gem § 6b (1) und (2) VOB/A. Der Bieter hat die im PQ-System hinterlegten Ang, Erkl und Nachw (insbesondere die Referenzen (Ref)) projektspezifisch auf Aktualität und Eignung entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung zu prüfen. Maßgebend für die Wertung des Angebotes des Bieters sind seine bis zum Ablauf der Angebotsfrist im PQ-System hinterlegten Ref. Es besteht die Möglichkeit, neben den im PQ-System hinterlegten Ref, weitere Ref mit dem Angebot abzugeben. Zum Nachw der wirtschaftlichen und finanziellen LF ist in der EK Eignung, Pkt. I Verpflichtende Eignungsnachw der Jahresumsatz (gefordert mindestens in Höhe von (iHv) 120.000 €) und der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich (gefordert mindestens iHv 120.000 €) in den letzten 3 Jahren anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachw seiner FK weitere Ang gem § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf ges Verl der Vergabestelle durch den Bieter und ggf seiner UAN/NU folgende Nachw vorzulegen: Bieter: Erkl + Nachw gem EK Eignung Ergänzung des Verzeichnisses der UAN/NU-Leistungen um die Namen der UAN/NU und ggf vorh PQ-Nr UAN/NU: Angaben, Erkl + Nachw gem § 6a (2) VOB/A Bieter und ggf UAN/NU: Nachw (Ref-Bescheinigung) von 2 Ref für vergleichbare Leistungen des Leistungserbringers (: Es sind insgesamt mindestens zwei Referenzen vorzulegen. Davon jeweils eine Referenz Errichtung oder Rückbau eines Wildschutzzaunes und eine Referenz Errichtung oder Rückbau oder Unterhaltung eines Wildschutzzaunes) der letzten 5 Kalenderjahre (seit 2021). Die Ref müssen folgende Angaben beinhalten: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Die Ref-Bescheinigungen sind von allen Bietern für die im Angebot benannten Ref vom Ref-Geber (AG/Bauherr/bevollmächtigter Vertreter des AG/Bauherren) bestätigt, zu erbringen. Dies gilt somit auch für die Bieter, welche neben den im PQ-System hinterlegten Ref weitere Ref im Rahmen der Angebotsabgabe einreichen. Urkalkulation (Sperrvermerk führt zum Ausschluss). x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Albertstraße 10 01097 Dresden Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von Abbruchmaterialien,Grünflächenpflege/ Grasmahd
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Meiningen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.