Brückenschlag für Hamburg - Planungsleistungen und Bauleistungen für Erdbau und Straße
Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße i...
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Rad...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 01. Juni 2026
- Thema: Straßenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt. Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jah-ren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden ver-kehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Sperrungen im Bereich der Neuen Elbbrücken führen zu deutlich eingeschränkten Verkehrs-kapazitäten, die über einen mehrjährigen Zeitraum zu den relevanten Tageszeiten zu Ver-kehrsverhältnissen führen, die weder für den Pendler- noch für die Verkehre des Hamburger Hafens hinnehmbar sind. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Die Brücke soll Ende 2027 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau und die integrierte Planung eines Brückenzu-ges über die Norderelbe in Hamburg. Für eine schnelle Herstellung des Brückenzuges werden Brückengeräte für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung genutzt. Der Brücken-zug wird als Einfeldträger-Kette aus D-Brücken und S-Brücken in Abhängigkeit von der erfor-derlichen Stützweite ausgebildet. Diese Brückenelemente werden von der Auftraggeberin vo-raussichtlich vom Bund gemietet. Es wird ein Vertragspartner gesucht, der die laufenden Planungen in der Entwurfsplanung übernimmt und fortsetzt (Stufe 1 der Beauftragung) sowie nach Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft zur Realisierung einer Behelfsbrücke voraussichtlich im Oktober 2026 mit den Bauarbeiten beginnt (Stufe 2 der Beauftragung) und diese bis Ende 2027 abschließt. Der Auftragnehmer hat auf Basis der vorhandenen Unterlagen eine ausführungsreife Planung zu entwickeln und parallel die erforderlichen Leistungen zur Kampfmittelfreimachung zu erbringen. Dies umfasst die Prüfung und Fortschreibung von Räumkonzepten, Sondierungsmaßnahmen zur Befreiung von Kampfmittelverdacht sowie ggf. die technische Unter stützung der fachgerechten Räumung und Entsorgung vorhandener Kampfmittel unter Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die Planung für die Ausführung beinhaltet insbesondere die Freimachung von Bewuchs, Bodenbelägen und sonstiger Bausubstanz, Erdbaumaßnahmen zur Herstellung der Rampenkörper einschließlich Geländeaufhöhungen, die Planung von Baugrundverbesserungen nach erweiterten Baugrunderkundungen sowie die Dimensionierung erforderlicher Verbaukonstruktionen, insbesondere in Form von rückverankerten Spundwänden oder vergleichbaren Systemen sowie die Planung für den Straßenbau, unterBerücksichtigung der Belastungsklasse 100, einschließlich der Anschlussbereiche. Darüber hinaus sind die Rampenbereiche im Bereich der Widerlager unter Einsatz von Stabilisierungssäulen auszubilden und ein schlüssiges Bauablaufkonzept unter Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen zu entwickeln. Sollten im Laufe der Planung provisorische Flächenbefestigungen oder Baustraßen benötigt werden, sind diese ebenfalls Gegenstand dieser Beauftragung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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10- Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und MobilitätswendeFrist: 01. Juni
Brückenschlag für Hamburg - Planungs- und Bauleistungen für Brückenbau
Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt. Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jah-ren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden ver-kehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Sperrungen im Bereich der Neuen Elbbrücken führen zu deutlich eingeschränkten Verkehrs-kapazitäten, die über einen mehrjährigen Zeitraum zu den relevanten Tageszeiten zu Ver-kehrsverhältnissen führen, die weder für den Pendler- noch für die Verkehre des Hamburger Hafens hinnehmbar sind. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Die Brücke soll Ende 2027 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau und die integrierte Planung eines Brückenzu-ges über die Norderelbe in Hamburg. Für eine schnelle Herstellung des Brückenzuges werden Brückengeräte für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung genutzt. Der Brücken-zug wird als Einfeldträger-Kette aus D-Brücken und S-Brücken in Abhängigkeit von der erfor-derlichen Stützweite ausgebildet. Diese Brückenelemente werden von der Auftraggeberin vo-raussichtlich vom Bund gemietet. Es wird ein Vertragspartner gesucht, der die laufenden Planungen in der Entwurfsplanung übernimmt und fortsetzt (Stufe 1 der Beauftragung) sowie nach Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft zur Realisierung einer Behelfsbrücke voraussichtlich im Oktober 2026 mit den Bauarbeiten beginnt (Stufe 2 der Beauftragung) und diese bis Ende 2027 abschließt. Der Brückenzug verläuft unmittelbar westlich der Trasse Neue Elbbrücken und dient als Er-satztrasse für den Straßen- und Fuß-/Radwegverkehr im Bereich der Norderelbquerung. Nach derzeitiger Planung beträgt die Gesamtlänge des Brückenzuges rund 500 bis 600 m. Hiervon entfallen ca. 400 m auf die Querung der Norderelbe; ergänzend können in den An-schlussbereichen weitere Brückenbauwerke erforderlich werden. Die Stützweiten variieren dabei zwischen 15,25 Metern und maximal 70,00 Metern. Der Verkehrsquerschnitt des Brü-ckenzuges weist eine nutzbare Breite von insgesamt 7,50 Metern auf. Davon entfallen 6,00 Meter auf die Fahrbahn, bestehend aus einer 3,25 Meter breiten Lkw-Spur und einer 2,75 Me-ter breiten Pkw-Spur. Zusätzlich ist eine Geh- und Radwegkonsole mit einer Nutzbreite von 1,50 Meter vorgesehen. Die geplante Nutzungsdauer der Brücke beträgt voraussichtlich etwa zehn Jahre. Für die Auflagerung der Brücke sind Unterbauten erforderlich, die aufgrund der begrenzten Stützweite nicht im Raster der vorhandenen Stützen der "Neuen Elbbrücke" liegen. Die Unter-bauten der Brücke werden aus geneigten und teilweise frei liegenden Pfählen mit hoch lie-gendem Pfahlkopfbalken filigran ausgeführt. Diese Konstruktion erfordert Schutz- und Leitein-richtungen entlang der Schiffsdurchfahrten. Unterhalb der bestehenden Neuen Elbbrücken sind hierfür besondere statisch-konstruktive Leitwerke vorgesehen, da das Einbringen von Dalben aufgrund der dort sehr begrenzten Bauhöhe nur mit erheblichen Schwierigkeiten mög-lich ist. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen für Wartung, Pflege und Prü-fung der Brücke gemäß der Richtlinie für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau Teil 5 Abschnitt 4.
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbHHamburgFrist: 01. Juni
Brückenschlag für Hamburg - Planungs- und Bauleistungen für Brückenbau
Planungs- und Bauleistungen für den Brückenbau in Hamburg, einschließlich Entwurfs- und Ausführungsplanung, Herstellung des Brückenzuges und wasserseitiger Leit- und Schutzeinrichtungen sowie Wartung und Prüfung der Brücke.
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Brückenschlag für Hamburg - Planungs- und Bauleistungen für Brückenbau
Die wesentlichen auszuführenden Leistungen dieser Ausschreibung sind: - Vertiefende Entwurfs- und prüffähige Ausführungsplanung einschließlich Statischer Berechnung - Herstellung des Brückenzuges inkl. der Unterbauten - Herstellung der wasserseitigen Leit- und Schutzeinrichtungen - Wartung, Pflege und Prüfung der Brücke Nicht Gegenstand dieses Auftrages sind - die Bauüberwachung der o.g. Leistungen, - Planung und Bau der landseitigen Rampen- und Anschlussbereiche - Rückbau der Brücke sowie der temporären Verkehrsanlage - Verkehrssicherungspflichten während der Nutzung
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Brückenschlag für Hamburg - Planungsleistungen und Bauleistungen für Erdbau und Straße
die wesentlichen Leistungen sind - Planung ab LPH 3 HOAI - Kampfmittelfreimachung - Gründungsarbeiten / Spezialtiefbau/ Erdstabilisierung ( - Erdbaumaßnahmen zur Herstellung der Rampenkörper - Baugrundverbesserungen - erbaukonstruktionen, insbesondere in Form von rückverankerten Spundwänden oder vergleichbaren Systemen - Straßenbauarbeiten
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbHHamburgFrist: 01. Juni
Brückenschlag für Hamburg - Planungsleistungen und Bauleistungen für Erdbau und Straße
Planungsleistungen ab LPH 3 HOAI, Kampfmittelfreimachung, Gründungs‑ und Spezialtiefbau inkl. Erdstabilisierung, Erdbaumaßnahmen zur Herstellung von Rampenkörpern, Baugrundverbesserungen, Erbaukonstruktionen (z. B. rückverankerte Spundwände oder vergleichbare Systeme) sowie Straßenbauarbeiten.
- Hamburg Port Authority AöR
Planungs- und optionale Bauleistungen
Die Ellerholzbrücken sind Bestandteil des sogenannten Argentinienknotens und führen den Hafenverkehr in Ost-West Richtung über den Reiherstieg. Die bestehenden Brücken und zugehörigen Uferwände wurden jahrzehntelang intensiv genutzt und mehrfach umgebaut. Da eine Sanierung bzw. Ertüchtigung der Brücken und Uferwände auf Grund des hohen Bauwerksalters und der gestiegenen konstruktiven Anforderungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, sollen die Bauwerke durch Neubauten ersetzt werden. Die wesentlichen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 111 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 2. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 3. Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122 mit Anpassung der Freifläche mit Zugang zum öffentlichen Anleger 4. Rückbau des Bauwerks 114 5. Rückbau eines noch im Gewässer befindlichen Pfeilerrelikts aus einer früheren Brückenquerung Die beiden zu erneuernden Straßenbrücken sind Bestandteil der sogenannten Haupthafenroute, einer der meistfrequentierten Strecken im Hamburger Hafen mit einem überdurchschnittlich hohen Schwerlast-Anteil. Während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass zu nahezu jedem Zeitpunkt jeweils eine der beiden Brücken den Hafenverkehr im 1+1-Verkehr überführt. Sofern ein Querverschub durchgeführt wird, ist eine kurzzeitige Vollsperrung der Haupthafenroute unumgänglich. Der zur Verfügung stehende Zeitraum für eine solche Vollsperrung ist auf wenige Tage begrenzt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch die äußerst beengten Platzverhältnisse maßgeblich erschwert. Zu nennen sind hier insbesondere das Brückenbauwerk BW 106 im Osten, das Brückenbauwerk BW 109 im Norden, die westlich anschließenden Rampenbauwerke BW 108 und 115 und die Bahnbrücke BW 37 nebst Bahnanlagen im Süden, die voraussichtlich ab etwa 2028 erneuert werden soll. Alle diese Bauwerke (mit Ausnahme der Bahnbrücke) bleiben unverändert bestehen und in Betrieb. Auch der Bahnbetrieb wird während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten. Für die ebenfalls geplante Erneuerung der Bahnbrücke (Baubeginn vrs. 2028) wird eine Hilfsbrücke zum Einsatz kommen. Das Projekt soll auf der Grundlage eines ECI-Vertrages umgesetzt werden. Der ECI-Vertrag sieht die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen vor. Beauftragt wird zunächst eine etwa 1-jährige Optimierungs- und Planungsphase (Stufe 1) mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen (Stufe 2).
- Hamburg Port Authority AöR
Planungs- und optionale Bauleistungen
Die Ellerholzbrücken sind Bestandteil des sogenannten Argentinienknotens und führen den Hafenverkehr in Ost-West Richtung über den Reiherstieg. Die bestehenden Brücken und zugehörigen Uferwände wurden jahrzehntelang intensiv genutzt und mehrfach umgebaut. Da eine Sanierung bzw. Ertüchtigung der Brücken und Uferwände auf Grund des hohen Bauwerksalters und der gestiegenen konstruktiven Anforderungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, sollen die Bauwerke durch Neubauten ersetzt werden. Die wesentlichen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 111 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 2. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 3. Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122 mit Anpassung der Freifläche mit Zugang zum öffentlichen Anleger 4. Rückbau des Bauwerks 114 5. Rückbau eines noch im Gewässer befindlichen Pfeilerrelikts aus einer früheren Brückenquerung Die beiden zu erneuernden Straßenbrücken sind Bestandteil der sogenannten Haupthafenroute, einer der meistfrequentierten Strecken im Hamburger Hafen mit einem überdurchschnittlich hohen Schwerlast-Anteil. Während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass zu nahezu jedem Zeitpunkt jeweils eine der beiden Brücken den Hafenverkehr im 1+1-Verkehr überführt. Sofern ein Querverschub durchgeführt wird, ist eine kurzzeitige Vollsperrung der Haupthafenroute unumgänglich. Der zur Verfügung stehende Zeitraum für eine solche Vollsperrung ist auf wenige Tage begrenzt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch die äußerst beengten Platzverhältnisse maßgeblich erschwert. Zu nennen sind hier insbesondere das Brückenbauwerk BW 106 im Osten, das Brückenbauwerk BW 109 im Norden, die westlich anschließenden Rampenbauwerke BW 108 und 115 und die Bahnbrücke BW 37 nebst Bahnanlagen im Süden, die voraussichtlich ab etwa 2028 erneuert werden soll. Alle diese Bauwerke (mit Ausnahme der Bahnbrücke) bleiben unverändert bestehen und in Betrieb. Auch der Bahnbetrieb wird während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten. Für die ebenfalls geplante Erneuerung der Bahnbrücke (Baubeginn vrs. 2028) wird eine Hilfsbrücke zum Einsatz kommen. Das Projekt soll auf der Grundlage eines ECI-Vertrages umgesetzt werden. Der ECI-Vertrag sieht die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen vor. Beauftragt wird zunächst eine etwa 1-jährige Optimierungs- und Planungsphase (Stufe 1) mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen (Stufe 2).
- Gemeinde Bönen
Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
- Gemeinde Bönen
Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
- Gemeinde BönenBönenFrist: 08. Mai
Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
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