Brandmeldetechnik Rahmenvertrag - Wartung und Instandhaltung
Die Wartungen von Brandmeldeanlagen werden "gem. VDE 0833 und DIN 14675" unter Beachtung aller Herstelleranforderungen und den "anerkannten Regeln der Technik" im Stadtgebiet Velbert durchgeführt.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Wartungen von Brandmeldeanlagen werden "gem. VDE 0833 und DIN 14675" unter Beachtung aller Herstelleranforderungen und den "anerkannten Regeln der Technik" im Stadtgebiet Velbert durchgeführt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Velbert, Der Bürgermeister - Fachbereich 7 Immobilienservice
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Brandschutzwartung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Wartungen von Brandmeldeanlagen werden "gem. VDE 0833 und DIN 14675" unter Beachtung aller Herstelleranforderungen und den "anerkannten Regeln der Technik" im Stadtgebiet Velbert durchgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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- Stadt ChemnitzFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvs@stadt-chemnitz.de Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden post@lds.sachsen.de Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
- Stadt ChemnitzFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvs@stadt-chemnitz.de Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden post@lds.sachsen.de Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
Rahmenvertrag - Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2026/2027
Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum, bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben. Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 . Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche, Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - , Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) . Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B. Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert ober geändert werden . Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und Pflasterbauweisen). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist. Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist . Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen . Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen. Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
Rahmenvertrag - Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2026/2027
Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum, bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben. Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 . Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche, Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - , Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) . Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B. Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert ober geändert werden . Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und Pflasterbauweisen). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist. Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist . Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen . Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen. Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Velbert, Der Bürgermeister - Fachbereich 7 Immobilienservice.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.