Brain Imaging IAI (Mesoskop)
Beschaffung eines 2-Photonen-Mesoskops zur Kalziumvisualisierung inklusive Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme. Der Auftrag umfasst zudem die Installation von zwei ultraschnellen Faserlasern sowie einen optionalen Wartungsvertrag. Ein NDA ist spätestens mit dem Letzt-Angebot einzureichen. Verhandlungsanregungen z...
Angebotsfrist:13. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschaffung eines 2-Photonen-Mesoskops zur Kalziumvisualisierung inklusive Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme. Der Auftrag umfasst zudem die Installation von zwei ultraschnellen Faserlasern sowie einen optionalen Wartungsvertrag. Ein NDA ist spätestens mit dem Letzt-Angebot einzureichen. Verhandlungsanregungen zu den Vertragsunt...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Medizinische Universität Wien
- Veröffentlicht: 10. Februar 2026
- Frist: 13. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung eines 2-Photonen-Mesoskops zur Kalziumvisualisierung inklusive Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme. Der Auftrag umfasst zudem die Installation von zwei ultraschnellen Faserlasern sowie einen optionalen Wartungsvertrag. Ein NDA ist spätestens mit dem Letzt-Angebot einzureichen. Verhandlungsanregungen zu den Vertragsunterlagen der 2. Stufe können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Ein Zuschlag auf das Erst- oder Zwischenangebot ist möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Beschaffung eines 2-Photonen-Mesoskops zur Kalziumvisualisierung inklusive Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme. Der Auftrag umfasst zudem die Installation von zwei ultraschnellen Faserlasern sowie einen optionalen Wartungsvertrag. Ein NDA ist spätestens mit dem Letzt-Angebot einzureichen. Verhandlungsanregungen zu den Vertragsunterlagen der 2. Stufe können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Ein Zuschlag auf das Erst- oder Zwischenangebot ist möglich.
- Medizinische Universität WienWienFrist: 13. März
Brain Imaging IAI (Mesoskop)
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines 2-Photonen Mesoskops zur Kalziumvisualisierung sowie optionaler Wartungsvertrag und Installation von 2 ultraschnellen Faserlasern. Fragen über Plattform möglich, NDA mit Teilnahmeantrag oder bis zum Letzt-Angebot erforderlich. Verhandlungsanregungen zu Verträgen der 2. Stufe bereits mit Teilnahmeantrag möglich. Zuschlag auf Erst- oder Zwischenangebot möglich.
- Landkreis WittenbergFrist: 05. März
Gigabitausbauprojekt im Landkreis Wittenberg - Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen in bisher unterversorgten Gebieten der Städte Coswig (Anhalt) und Kemberg sowie der Lutherstadt Wittenberg
Beschaffung von Telekommunikationsleistungen. Bieteranfragen sind bis zum 20.02.2026 über eVergabe.de oder per E-Mail einzureichen. Es können Angebote für bis zu 7 Lose eingereicht werden; ein Bieter kann den Zuschlag für maximal 7 Lose erhalten. Eignungskriterien: Nachweis von mind. 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über geförderte/eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte und Netzbetrieb sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung (Deckung: 1 Mio. € Personenschäden, 3 Mio. € Sachschäden).
- Breitband Ortenau GmbH & Co. KGFrist: 31. März
Dynamisches Beschaffungssystem zur Errichtung von FTTB-Netzen
Das Vergabeverfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem gemäß § 4b EU Abs. 1 VOB/A i.V.m. §§ 22, 23, 24 VgV im Wege des Nichtoffenen Verfahrens durchgeführt. Das dynamische Beschaffungssystem wird eingerichtet, um die Bauleistungen zur Errichtung des geförderten passiven Glasfasernetzes für die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG im Ortenaukreis an geeignete Unternehmen zu vergeben. Das dynamische Beschaffungssystem ist ein ausschließlich elektronisches, während seiner gesamten Laufzeit offenes Vergabeverfahren. - Zunächst werden die Eignung der Unternehmen geprüft und geeignete Bewerber in das System aufgenommen. - Bei jedem konkreten Bedarf werden alle zugelassenen Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. - Neue Unternehmen können während der Laufzeit des Systems jederzeit einen Teilnahmeantrag einreichen; diese werden für zukünftige Einzelvergaben zugelassen, sofern sie die festgelegten Eignungskriterien erfüllen. Im Teilnahmewettbewerb (erste Verfahrensstufe) kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag abgeben. Auf dieser Verfahrensstufe werden die Unternehmen anhand der eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Es sind in diesem Verfahrensstadium noch keine Angebotsunterlagen einzureichen! Unternehmen können sich während der gesamten Dauer des dynamischen Beschaffungssystems um die Aufnahme bewerben und die Eignung für die jeweiligen Einzelausschreibungen überprüfen lassen. Die Vergabestelle wird die eingegangenen Teilnahmeanträge gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 VgV innerhalb von 10 Arbeitstagen prüfen und die Bewerber unverzüglich über die Zulassung bzw. Nichtzulassung informieren. Auf § 24 Abs. 3 S. 2 VgV wird aufmerksam gemacht. Zugelassene Unternehmen werden sodann bei jeder folgenden Einzelausschreibung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, soweit sie die Eignungskriterien für die jeweilige Einzelausschreibung (Referenztyp 1-3) erfüllen (siehe hierzu Kapitel VI.5.1 der Bewerbungsbedingungen). Die erste Angebotsabfrage ist für Anfang Juni 2026 vorgesehen. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Versendung einer Angebotsanfrage noch nicht zugelassen sind, können für die betroffene Einzelausschreibung nicht berücksichtigt werden. Diese werden jedoch im Falle einer Zulassung für die folgenden Einzelausschreibungen berücksichtigt. Anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt (der Preis wird das einzige Kriterium darstellen). Die Anforderungen an die Angebote und die Bedingungen/Regelungen für die einzelnen Be-schaffungsmaßnahmen werden in der jeweiligen Angebotsabfrage mitgeteilt. Auf die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Kap. IX der Bewerbungsbedingungen) wird hingewiesen. Weitere Anforderungen bleiben vorbehalten. Überblick zum geplanten Verfahrensablauf: - Teilnahmeanträge können ab sofort eingereicht werden. - Erste Angebotsabfrage voraussichtlich ab Juni 2026 - Beendigung des Dynamischen Beschaffungssystems am 31.03.2028 Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Infliximab, ATC L04AB02
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Liraglutid, ATC A10BJ02
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Tafluprost, ATC S01EE05
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Guanfacin, ATC N06BA21
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Lamivudin, Tenofovirdisoproxil und Doravirin, ATC J05AR24
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 13. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Medizinische Universität Wien.
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