Betriebliche Gesundheitsförderung - Firmenfitness
Die Uniklinik Köln (UKK) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Für die etwa 11.700 Mitarbeitenden der UKK beabsichtigt die UKK den Abschluss eines Vertrages für die betriebliche Gesundheitsförderung. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen für die Mitarbeitenden der UKK. Ziel ist es,...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Uniklinik Köln (UKK) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Für die etwa 11.700 Mitarbeitenden der UKK beabsichtigt die UKK den Abschluss eines Vertrages für die betriebliche Gesundheitsförderung. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen für die Mitarbeitenden der UKK. Ziel ist es, die Gesundheit u...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsklinikum Köln AöR
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Uniklinik Köln (UKK) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Für die etwa 11.700 Mitarbeitenden der UKK beabsichtigt die UKK den Abschluss eines Vertrages für die betriebliche Gesundheitsförderung. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen für die Mitarbeitenden der UKK. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sowie die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Die Angebote sollen zeitlich und örtlich flexibel, individuell anpassbar und einfach zugänglich sein. Insbesondere sollen die Mitarbeitenden aus einer Vielzahl möglicher Sport-, Fitness- und Wellnessangebote wählen können und nicht auf einen oder wenige Anbieter und Standorte beschränkt sein. Die Mitarbeitenden sollen aus einem möglichst vielfältigen Netzwerk von Anbietern das für sie passende Angebot auswählen können. Zu diesem Zweck soll ein Vertrag mit einem Aggregator geschlossen werden. Ein Aggregator in diesem Sinne ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches Mitgliedern ermöglicht vielfältige Sport- und Gesundheitsangebote unabhängig von einem bestimmten Anbieter vor Ort oder online zu nutzen. Der Fokus sollte dabei auf Vor-Ort-Angeboten im Umkreis von 30km zur UKK liegen. Alle Mitarbeitenden der UKK mit Entgeltbezug sollen im Anschluss Mitgliedschaften zur Teilnahme an den Sportangeboten abschließen können. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Betriebliche Gesundheitsförderung - Firmenfitness
Die Uniklinik Köln beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die betriebliche Gesundheitsförderung. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen für etwa 11.700 Mitarbeitende. Ziel ist es, Gesundheit und Wohlbefinden zu steigern sowie Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen. Ein Vertrag mit einem Aggregator soll geschlossen werden, um Mitarbeitenden ein vielfältiges Netzwerk von Sport-, Fitness- und Wellnessangeboten anzubieten. Der Fokus liegt auf Vor-Ort-Angeboten im Umkreis von 30km zur UKK.
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Eines der wesentlichen Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es, die Beschäftigten zu einem gesundheitsförderlichem Verhalten nachhaltig zu motivieren. Ein Garant hierfür sind präventive Maßnahmen und Interventionen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (sog. dritte Säule im BGM), die von Seiten des Arbeitgebers freiwillige Angebote sind. Es sollen die persönlichen Gesundheitskompetenzen gestärkt sowie eine aktive Beschäftigtenbeteiligung gefördert werden. Gesunde, motivierte und leistungsfähige Beschäftige sind Grundlage für eine zukunftsorientierte und innovative Verwaltung. In den Jahren 2026 und 2027 werden verschiedene gesundheitsförderliche Themenschwerpunkte im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten im BMFTR ausgerichtet. Die Veranstaltungen sollen regelmäßig einmal pro Quartal an beiden Dienstsitzen in Berlin und in Bonn stattfinden. Zu jeder Veranstaltung wird eine hohe Anzahl von Beschäftigten aus dem Hause erwartet. Es sind Online- Vorträge und ggfs. Diskussionsrunden im Plenum, verschiedene (interaktive) Formate (u.a. Bewegungsangebote/Workshops) sowie verschiedene Mess- und Checkmodule (diverse Screenings) zu den Themenschwerpunkten geplant. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Bestandteile sind Aufgaben des Auftragnehmers. Der Ablauf der einzelnen Themen erfolgt in sich wiederholender Reihenfolge. Nachdem der Themenschwerpunkt (siehe Anlage) mit einem zeitlichen Vorlauf von drei Wochen vom AG akquiriert und dem AN mitgeteilt wurde, findet in der ersten Woche an einem Tag (vorzugsweise dienstag-, mittwoch-, donnerstagvormittags) ein Fachvortrag statt. In der zweiten Woche wird an einem Tag (vorzugsweise dienstag-, mittwoch-, donnerstagvormittags) ein dazugehöriges -(interaktives) Format durchgeführt, um abschließend in der dritten Woche für insgesamt zwei Tage (1 Tag Berlin und 1 Tag Bonn) spezifische Screenings an den beiden aufgeführten BMFTRStandorten anbieten zu können. Ausnahme: Darmkrebs-Screening. Früherkennungsuntersuchungen erfolgen mittels Testkits (siehe Anlage).
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sensorbasierte Assistenzsysteme am Büroarbeitsplatz
1. Technische Rahmenbedingungen - Die angebotene Lösung muss sowohl am betrieblichen Arbeits- als auch am Homeoffice-Arbeitsplatz betrieben werden können. - Die eingesetzten Hardware-Komponenten sollen hinreichend klein und leicht sein, um unter anderem den Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen ohne hohen Aufwand/barrierefrei zu ermöglichen und auch auf kleinen Arbeitsflächen eingesetzt werden zu können. Idealerweise soll die Bildschirmgröße 6 Zoll/ Inch nicht überschreiten und das Gewicht unter 500 g liegen. - Das Gerät muss geeignete Sensorik zur Erfassung ergonomischer und bewegungsbezogener Parameter bereitstellen. - Die Lösung muss Sensorik zur Erfassung arbeitsplatzbezogener (Umgebungs)Faktoren (insbesondere CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel, Bewegungs- und Haltungsmuster) unterstützen. - Die Erkennung von Bewegungs- oder Haltungsmustern muss kamerafrei erfolgen. - Die Geräte müssen mittels Stromkabel betrieben werden können; ein entsprechendes Netzteil muss Bestandteil des Lieferumfangs sein. - Es muss eine Möglichkeit zur lokalen Datenverarbeitung ohne Cloud-Anbindung bestehen. - Vorhandene Schnittstellen zur Übermittlung anonymisierter bzw. aggregierter Nutzungsinformationen sind darzustellen. - Automatische Software-Updates oder Konfigurationsanpassungen müssen möglich sein. - Ein Einsatz des Systems muss unabhängig von der bestehenden IT-Infrastruktur im Unternehmen (z. B. ohne Einbindung in das Firmennetzwerk) möglich sein. 2. Funktionale Anforderungen - Das Produkt muss ergonomische / bewegungsbezogene Hinweise für Mitarbeitende bereitstellen. - Die Lösung muss Umgebungsfaktoren (CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel) erfassen und entsprechende Rückmeldungen an die Nutzenden ermöglichen. - Des Weiteren muss sie KI-gestützte Funktionen zur Identifikation von Bedarfen und zur Ableitung gesundheitsförderlicher Empfehlungen bereitstellen. - Hinweise müssen in Echtzeit und/oder zeitgesteuert ausgegeben werden können. - Individuelle Anpassungsmöglichkeiten für Nutzende müssen vorgesehen sein. Hierbei ist eine einfache Bedienbarkeit sicherzustellen. - Die Nutzung der Lösung muss im Homeoffice mit gleichwertiger Funktionalität wie am betrieblichen Arbeitsplatz möglich sein. 3. Datenschutz und Datensicherheit - Die Datenverarbeitung muss vollständig lokal (offline) möglich sein. - Es muss sichergestellt sein, dass keine Bilddaten oder identifizierbare personenbezogene Merkmale erhoben werden. - Maßnahmen zur Gewährleistung einer ausschließlich anonymisierten bzw. aggregierten Speicherung oder Übermittlung der Daten sind darzustellen. - Nutzende müssen die Möglichkeit haben, Speicherfristen festzulegen und Daten jederzeit manuell zu löschen. - Vorhandene formelle Datenschutzunterlagen (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen) sind bereitzustellen. 4. Betrieb, Service und Support -Darstellung der logistischen Abwicklung der Bereitstellung der Hardware für die Nutzenden. Diese Darstellung soll insbesondere die, für die Nutzenden kostenfreie Lieferung sowie die kostenfreie Rückholung nach Beendigung der Nutzung enthalten. Es soll weiterhin dargestellt werden, dass die für die Logistik erforderlichen Versand- und Rücksendematerialien ebenfalls den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird -Darstellung der Modalitäten und der Dauer der Hardwareüberlassung. Die Hardware soll den Nutzenden gemäß dem Präventionsgrundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" ausschließlich temporär überlassen werden. -Darstellung möglicher anonymisierter Auswertungs- und Reportingformate auf Basis der erfassten Daten. Die Reportings sollen aggregierte Erkenntnisse Nutzung und zu indentifizierten ergonomischen bzw. umgebungsbezogenen Mustern ermöglichen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen zuzulassen - Darstellung der angebotenen Installations-, Wartungs- und Serviceleistungen. Insbesondere Schulungsangebote für Nutzende und Administratoren - Angaben zu Lieferzeiten und realistischen Implementierungszeiträumen. - Darstellung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Lösung (z. B. Funktionsumfang, Datenumfang, Anzahl der Nutzenden). - Beschreibung der Supportleistungen während des Betriebs. Anbieter, die entsprechende Lösungen bereitstellen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben unter Ziffer 1. bis 4. aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 20.04.2026 an die E-Mail Adresse: vergabestelle@dak.de zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung.
- go.Rheinland GmbH
Rahmenvertrag Smartes Parken_Installation und Betrieb von Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystemen und digitalen Anzeigen an P+R-Anlagen
Park- and- Ride (im Folgenden P+R) kann einen effektiven Beitrag leisten, um den Autoverkehr in den (Innen-)Städten und die daraus resultierenden Verkehrsprobleme (Schadstoffemissionen, Flächenversiegelung, Parkdruck, Verkehrsstau, Verlust von urbaner Lebensqualität etc.) zu reduzieren. Damit aber mehr Menschen vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Pendler müssen einerseits von einem Zeit- oder Kostenvorteil profitieren und andererseits müssen P+R-Anlagen hinsichtlich Kapazität, Qualität und Ausstattung attraktiv gestaltet und technisch so ausgerüstet sein, dass sich Reisende über digitale Medien in Echtzeit darüber informieren können, welche P+R-Anlagen noch freie Kapazitäten haben. Letztgenannte Voraussetzung setzt die Installation und den Betrieb von Erfassungssystemen zur Messung der Belegung in Echtzeit (im Folgenden Erfassungssysteme oder P+R- Erfassungssysteme) voraus. Vor diesem Hintergrund sollen alle neuen oder zu erweiternden P+R-Anlagen im Verbandsgebiet von go.Rheinland und vom VRR mit P+R-Erfassungssystemen ausgestattet werden, die von go.Rheinland oder vom VRR gefördert werden. Die Daten sind go.Rheinland und dem VRR über eine definierte Schnittstelle in die Multimodale Datendrehscheibe NRW (MDD NRW) bzw. die Mobilitäts- und Infrastrukturplattform (MIP) zu liefern. Die an solchen "smarten Pendlerparkplätzen" erhobenen und anschließend aufbereiteten Belegungsdaten helfen Kommunen und den Zweckverbänden bei der Planung von P+R-Anlagen und werden zukünftig auch in die vorhandenen Kundeninformationssysteme (z. B. in die VRS- und VRR-App) integriert. Zudem können Kommunen die Informationen in ihre Parkleitsysteme einbinden und zur dynamischen Wegeleitung vor Ort nutzen. Zur finanziellen und personellen Entlastung der Kommunen soll dieser Rahmenvertrag für Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystem und digitale Anzeigen vergeben werden, aus dem die Eigentümer von P+R-Anlagen (i. W. Kommunen und Verkehrsunternehmen) ohne Ausschreibung Detektionstechnik und digitale Anzeigen abrufen können. Durch den vereinfachten Zugang zu dem Erfassungssystem und den digitalen Anzeigen wird eine schnellere und flächendeckendere digitale Anbindung der P+R-Anlagen im go.Rheinland- und VRR-Gebiet angestrebt. Go.Rheinland und der VRR haben sich zusammengeschlossen, um die digitale Anbindung von P+R-Anlagen zu verbessern. Diese Kooperation ermöglicht es beiden Partnern, ihre Ressourcen und Expertise zu bündeln, um den Betreibern von P+R-Anlagen ein attraktives und effizienteren Angebot anbieten zu können. Diese Kooperation ist ein strategischer Schritt, um die intermodale Mobilität in der Region zu stärken und den Nutzern*innen eine konsistente und benutzerfreundliche Erfahrung bieten zu können. Durch die Standardisierung der digitalen Anbindung von P+R-Anlagen schaffen wir eine einheitliche Basis, die zukünftige Projekte erleichtert und eine nahtlose Integration neuer Technologien ermöglicht. Dies bietet den Nutzer*innen den Vorteil einer konsistenten und benutzerfreundlichen Erfahrung. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- Leibniz Universität IT ServicesHannoverFrist: 21. Mai
Lieferung frei Verwendungsstelle inkl. Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung des Bedienpersonals für ein Selected Ion Flow Tube Massenspektrometer (kurz SIFT-MS)
Lieferung frei Verwendungsstelle inkl. Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung einer Selected Ion Flow Tube Massenspektrometer (kurz SIFT-MS). Ziel ist die hochauflösende Echtzeitanalyse von volatilen organischen Substanzen (kurz VOCs), Emissionen und Geruchsstoffen aus Kunststoffen und Rezyklaten. Dies soll zum einen als Headspace-Messung unter Laborbedingungen möglich sein. Gleichzeitig soll es möglich sein die Emissionen der Kunststoffschmelze während des Extrusionsprozesses durch die Adaptierung an geeigneten Stellen zu analysieren. Position 1: SIFT-MS-System - Massenspektrometer-System basierend auf der Selected Ion Flow Tube Technologie zur direkten Analyse ohne chromatographische Trennung. - Adaption an einen Extruder mittels 1/8" oder 1/4" Rohrleitung möglich. - Ionenquelle und Reagenzionen: o Reagenzionen: mindestens drei Kationen und vier Anionen o Das Gerät ermöglicht ein schnelles Umschalten zwischen den Reagenzionen (im Millisekundenbereich bei den Ionen einer Polarität) zur simultanen Analyse verschiedener Stoffklassen. Der Wechsel zwischen den Polaritäten der Reagenzionen soll innerhalb von 30 s erfolgen. o Der Wechsel der Reagenzionen erfolgt automatisiert durch die Messeinstellungen und -parameter innerhalb der Messsoftware durch die Programmierung von Messabläufen. Es ist keine manuelle Umschaltung notwendig. o Für die Erzeugung der Reagenzionen wird ausschließlich deionisiertes Wasser und Umgebungsluft benötigt. - Quadrupol-Massenfilter (oder gleichwertig robust) mit einem Massenbereich von mindestens 20 bis 350 amu. - Nachweisgrenzen im pptv-Bereich für gängige VOCs. - Das System soll über eine hohe Stabilität in einer variablen Messumgebung verfügen. - Wünschenswert ist ein geringer Wartungsaufwand (z.B. durch eine integrierte Auto-Tune-Funktion). Position 2: Probeneinlass und Gasmanagement - Anschluss über eine beheizte Transferleitung möglich, um Kondensation von schwerflüchtigen Verbindungen zu vermeiden. - Mehrwege-Einlasssystem (mit Temperatursteuerung bis 150 °C) zum automatischen Wechselzwischen verschiedenen Probenströmen. - Kompatibilität zur direkten Anbindung an Gasbeutel (Tedlar-Bags) sowie 1/8"- und 1/4"-Rohrverbindungen (z.B. Swagelok) - Geringer Probenflussbedarf (z.B. < 50 ml/min), um auch kleine Probenvolumina analysieren zu können. Position 3: Auswertesoftware und Datenbank - Umfangreiche Substanzbibliothek mit kinetischen Daten (Reaktionsratenkonstanten) zur Quantifizierung ohne zwingende Kalibrierung für jede Einzelkomponente. - Identifizierung und Quantifizierung von Zielsubstanzen über Substanzbibliothek. - Möglichkeit zur Automatisierung von Messabläufen (Batch-Processing). - Exportfunktionen in gängige Dateiformate (CSV) zur Weiterverarbeitung. Position 4: Bedienung, Abmaße und Sicherheit der Gesamtanlage - Die Gesamtanlage ist durch eine Fachperson allein bedienbar. - Kompakte Bauweise in mobiler Ausführung. Auch für Anwendungen außerhalb des Labors. - Anschlussmöglichkeiten für benötigte Betriebsgase (Stickstoff/Helium) oder integrierte Generatoren. - Notwendige Sicherheitsfeatures und CE-Konformität. Position 5: Inbetriebnahme, Schulung und Wartung - Einweisung und Schulung des Laborpersonals bei der Inbetriebnahme vor Ort. - Remote-Support und Wartung für mindestens 1 Jahr. Position 6: Dokumentation - 1x in gedruckter deutscher Form. - 1x in digitaler Form mittels USB-Stick. Zusätzliche Anforderungen - Lieferung: o Alle Fracht- und Lieferkosten müssen im Angebot enthalten sein. o Lieferung bis spätestens Ende 4. Quartal 2026 - Gewährleistung/Garantie Es sollen die üblichen zweijährigen Gewährleistungspflichten aus dem Verbraucherrecht auch hier Anwendung finden. - Preisstellung Preisangaben sind bitte Brutto anzugeben (inkl. MwSt.). Kontaktstellen Eine Kommunikation darf nur elektronisch über die Vergabeplattform "www.dtvp.de" erfolgen. Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen Es gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Sprache Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher oder englischer Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hannover. Zahlungsbedingungen Sollten Anzahlungen gewünscht werden, so sind diese nur gegen Vorlage einer unbefristet für den Auftraggeber kostenlosen Bankbürgschaft möglich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Köln AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.