BETRIEB EINES GIGABITNETZES_ZWAR
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen sucht einen Konzessionsnehmer für den Betrieb eines zu errichtenden Glasfasernetzes (Gigabitnetz) in unterversorgten Bereichen auf Rügen. Ziel ist die flächendeckende Breitbandversorgung. Das Projekt wird durch das BMDV (Gigabit-Richtlinie 2.0) und das Land...
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen sucht einen Konzessionsnehmer für den Betrieb eines zu errichtenden Glasfasernetzes (Gigabitnetz) in unterversorgten Bereichen auf Rügen. Ziel ist die flächendeckende Breitbandversorgung. Das Projekt wird durch das BMDV (Gigabit-Richtlinie 2.0) und das Land Mecklenburg-Vorp...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Veröffentlicht: 22. März 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen sucht einen Konzessionsnehmer für den Betrieb eines zu errichtenden Glasfasernetzes (Gigabitnetz) in unterversorgten Bereichen auf Rügen. Ziel ist die flächendeckende Breitbandversorgung. Das Projekt wird durch das BMDV (Gigabit-Richtlinie 2.0) und das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Gegenstand der Ausschreibung ist ausschließlich der zukünftige Netzbetrieb durch ein TK-Unternehmen.
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Die Gemeinden Allmersbach im Tal, Kaisersbach und die Stadt Fellbach schreiben den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen aus. Ziel ist der flächendeckende Gigabitausbau im Rahmen des Bundes-Förderprogramms (Gigabit-Richtlinie 2.0, Lückenschluss) und einer Kofinanzierung des Landes. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr fungiert als Vergabestelle. Die Verträge werden mit den jeweiligen Kommunen geschlossen, die Abwicklung erfolgt durch den Zweckverband.
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- Gemeinde Neukirchen vorm WaldNeukirchen vorm WaldFrist: 19. Mai
NEUKIRCHEN VORM WALD-Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun-dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Neukirchen vorm Wald zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gi-gabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen.
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