Betreuung der Gemeinde Rietschen für das Sanierungsgebiet „An der Flusssiedlung“, gefördert im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP)
Betreuung der Gemeinde Rietschen für das Sanierungsgebiet „An der Flusssiedlung“, gefördert im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP). Im Rahmen der Betreuungsleistung bei der Durchführung des Sanierungsverfahrens gem. §§ 136 ff. BauGB, einschließlich der Betreuung im Bund-Länder-Programm „Le-bendige Zentren“ (...
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Betreuung der Gemeinde Rietschen für das Sanierungsgebiet „An der Flusssiedlung“, gefördert im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP). Im Rahmen der Betreuungsleistung bei der Durchführung des Sanierungsverfahrens gem. §§ 136 ff. BauGB, einschließlich der Betreuung im Bund-Länder-Programm „Le-bendige Zentren“ (LZP) für das Sani...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Rietschen
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 01. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Betreuung der Gemeinde Rietschen für das Sanierungsgebiet „An der Flusssiedlung“, gefördert im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP). Im Rahmen der Betreuungsleistung bei der Durchführung des Sanierungsverfahrens gem. §§ 136 ff. BauGB, einschließlich der Betreuung im Bund-Länder-Programm „Le-bendige Zentren“ (LZP) für das Sanierungsgebiet „An der Flusssiedlung“, ist der Auf-tragnehmer als Beauftragter gem. § 158 BauGB für die Vorbereitung und Durchfüh-rung der Sanierungsmaßnahme sowie die Erbringung von Leistungen zur förderrechtli-chen, verfahrensrechtlichen Beratung, Begleitung und der finanztechnischen Maß-nahmen-/Mittelbewirtschaftung der Gesamtmaßnahme verantwortlich. Der Beauftragte verpflichtet sich, bei Beauftragung bis zum 15.07.2026 seinen Leis-tungsbeginn ab 20.07.2026 zu gewährleisten. Die zu erbringende Leistung umfasst: - Planung und Konzeptentwicklung - Koordination und Steuerung - Kosten, Finanzierung und Fördermittelmanagement - Beratung - Grundstücksmanagement und Neuordnung - Bau- und Planungskoordination - Private Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen - Gestaltungsberatung - Verfügungsfonds - Öffentlichkeitsarbeit Eine detailllierte Leistungsbeschreibung ist in der beigelegten in Unterlage D enthalten. Zu erbringen sind alle Leistungen auf Basis des beigelegten Zuwendungsbescheides (Unterlage B) und des Kosten- und Finanzierungsplans (Unterlage C).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Betreuungsleistungen für das Sanierungsverfahren gemäß §§ 136 ff. BauGB im Gebiet „Östliches Stadtgebiet“, inklusive Bund-Länder-Programm WEP. Der Auftragnehmer fungiert als Beauftragter gemäß § 158 BauGB für die Vorbereitung, Durchführung, förder- und verfahrensrechtliche Beratung sowie die finanztechnische Mittelbewirtschaftung der Gesamtmaßnahme. Leistungsbeginn ist der 22.06.2026, sofern die Beauftragung bis zum 15.06.2026 erfolgt.
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Die Stadt Oederan schreibt die städtebauliche Sanierungsbetreuung für das Gebiet „Östliches Stadtgebiet“ aus. Die Maßnahme wird im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) gefördert. Gegenstand ist die fachliche Begleitung und Umsetzung der Sanierungsziele im festgelegten Gebiet.
- Stadt Wunstorf
Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Rietschen.
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