Besprechungsräume
Die Investitionsbank Berlin (IBB) beabsichtigt im Rahmen der New Work Initiative einen umfassenden Austausch sämtlicher Endgeräte: Die Umstellung der Arbeitsplätze von PC auf Notebooks, den Ersatz der technischen Ausstattung in den Besprechungsräumen und aller Smartphones und Tablets. Zur Beschaffung der Endgeräte soll...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Investitionsbank Berlin (IBB) beabsichtigt im Rahmen der New Work Initiative einen umfassenden Austausch sämtlicher Endgeräte: Die Umstellung der Arbeitsplätze von PC auf Notebooks, den Ersatz der technischen Ausstattung in den Besprechungsräumen und aller Smartphones und Tablets. Zur Beschaffung der Endgeräte sollen Rahmenvereinba...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Investitionsbank Berlin
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) beabsichtigt im Rahmen der New Work Initiative einen umfassenden Austausch sämtlicher Endgeräte: Die Umstellung der Arbeitsplätze von PC auf Notebooks, den Ersatz der technischen Ausstattung in den Besprechungsräumen und aller Smartphones und Tablets. Zur Beschaffung der Endgeräte sollen Rahmenvereinbarungen mit der Laufzeit von 4 Jahren in insgesamt 4 Losen abgeschlossen werden: LOS 1 - Notebooks und Peripherie LOS 2 - Monitore LOS 3 - Smartphones LOS 4 - Besprechungsräume Jeder Anbieter kann sich auch auf ein, zwei oder alle vier Lose bewerben. Der Zuschlag pro Los wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt, dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein Anbieter den Zuschlag für ein, mehrere oder alle Lose erhält. Die Eignungs- und Zuschlagskriterien können dem Dokument 05 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien entnommen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
4- Investitionsbank Berlin
Rahmenvertrag Notebooks und Peripherie, Monitore und Smartphones
Die Investitionsbank Berlin (IBB) beabsichtigt im Rahmen der New Work Initiative einen umfassenden Austausch sämtlicher Endgeräte: Die Umstellung der Arbeitsplätze von PC auf Notebooks, den Ersatz der technischen Ausstattung in den Besprechungsräumen und aller Smartphones und Tablets. Zur Beschaffung der Endgeräte sollen Rahmenvereinbarungen mit der Laufzeit von 4 Jahren in insgesamt 4 Losen abgeschlossen werden: LOS 1 - Notebooks und Peripherie LOS 2 - Monitore LOS 3 - Smartphones LOS 4 - Besprechungsräume Jeder Anbieter kann sich auch auf ein, zwei oder alle vier Lose bewerben. Der Zuschlag pro Los wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt, dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein Anbieter den Zuschlag für ein, mehrere oder alle Lose erhält. Die Eignungs- und Zuschlagskriterien können dem Dokument 05 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien entnommen werden.
- Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbHFrist: 28. Apr.
Beschaffung von Interaktiven Tafeln, Notebooks, Ladewagen und Tablets für Schulen des AG in 4 Losen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Interaktive Wandtafeln: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE; Internet-Adresse: https://rahn.education/ Los 2, Notebooks für Schulbetrieb: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE Los 3, Tablet Apple iPad 11 mit Eingabestiften und Schutzhülle: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE Los 4, Ladewagen für Tablets: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: V 2026-IT-711 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Für die Freie Grundschule Friedemann Bach Halle, Jägerplatz 24, 06108 Halle (Saale) des Auftraggebers Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH soll interaktive Wandtafeln mit Zubehör, Notebooks, Tablets mit Zubehör sowie Lade- und Aufbewahrungslösungen für den schulischen Einsatz beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt für den in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses benannten Standort. Es handelt sich um eine Investitionsmaßnahme für den Schulstandort des Auftraggebers. Die nachfolgend beschriebene Beschaffung dient der Ausstattung der Schule mit zeitgemäßer IT-Technik zur Nutzung im Un-terricht sowie für schulische Einsatzszenarien innerhalb und außerhalb der Schulgebäude. Die nachfolgend beschriebene Beschaffung wird anteilig aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt „Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien am Standort Halle“ finanziert. Die zweckgebundenen Fördermittel sind zur Anschaffung verschiedener Endgeräte für den schulischen Einsatz vorgesehen, um ein möglichst hohes Niveau des digitalen Unterrichts zu Hause und in den Räumen der Schule zu realisieren. Vom Hersteller der ausgeschriebenen Technik aller 4 Lose muss bestätigt werden, dass die Lieferung der ausgeschriebenen Technik spätestens bis zum 15.06.2026 erfolgt. Diese Lieferzusage ist zwingend beizule-gen. Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Interaktive Wandtafeln: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE Los 2, Notebooks für Schulbetrieb: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE Los 3, Tablet Apple iPad 11 mit Eingabestiften und Schutzhülle: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE Los 4, Ladewagen für Tablets: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Der Beschaffungsvorgang wird in vier Lose gegliedert: • Los 1 umfasst interaktive Wandtafeln mit Zubehör einschließlich Befestigungs- bzw. Standlösungen, Konferenzsystemen, Soundbar sowie Demontageleistungen. • Los 2 umfasst Notebooks für den schulischen Einsatz einschließlich ergänzender Versicherungsleis-tungen. • Los 3 umfasst Tablets mit Eingabestiften, Tastaturhüllen, Geräteversicherung und MDM-Lizenzen. • Los 4 umfasst Lade- und Transportlösungen für Tablets. 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Interaktive Wandtafeln: Beginn: 18.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026; Los 2, Notebooks für Schulbetrieb: Beginn: 18.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026; Los 3, Tablet Apple iPad 11 mit Eingabestiften und Schutzhülle: Beginn: 28.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026; Los 4, Ladewagen für Tablets: Beginn: 18.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361079/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 28.04.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 10.05.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Leistungsverzeichnis 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Hardware
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Investitionsbank Berlin.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.