Beseitigung tierischer Nebenprodukte in der Stadt Münster 2026 - 2030
Beseitigung tierischer Nebenprodukte in der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 28.02.2030.
Angebotsfrist:05. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Beseitigung tierischer Nebenprodukte in der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 28.02.2030.
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Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 (gemäß VO (EG) 1069/2009), ausgenommen Gülle, Guano, Magen-/Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum, Eier und Eiprodukte. Der Auftrag umfasst ab dem 01.03.2026 anfallende Mengen, basierend auf den Daten von 2024. Gegenstand sind Falltiere aus Nutztierhaltungen, Schlachtabfälle sowie Sektions- und Probenabfälle des CVUA MEL und sonstige tierische Nebenprodukte.
Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr.
Beseitigung von Ölspuren für die Stadt Bad Kissingen mit Stadtteilen für den Zeitraum 2026 - 2027
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