Beschaffung von Verkehrsleistungen mit Kraftomnibussen (Unterauftragnehmerleistungen)
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark schreibt Teile des öffentlichen Personennahverkehrs für die Zeit vom 01.06.2026 für 10 Jahre an Unterauftragnehmer aus. Die Leistung ist in 11 Lose aufgeteilt und wird in einem zweistufigen Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) vergeben.
Angebotsfrist:05. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark schreibt Teile des öffentlichen Personennahverkehrs für die Zeit vom 01.06.2026 für 10 Jahre an Unterauftragnehmer aus. Die Leistung ist in 11 Lose aufgeteilt und wird in einem zweistufigen Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) vergeben.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
- Veröffentlicht: 22. Januar 2026
- Frist: 05. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark schreibt Teile des öffentlichen Personennahverkehrs für die Zeit vom 01.06.2026 für 10 Jahre an Unterauftragnehmer aus. Die Leistung ist in 11 Lose aufgeteilt und wird in einem zweistufigen Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb) vergeben.
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Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.06.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien R80, R90 und 7554.2. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien R80, R90 und 7554.2. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 495.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr, die aufgrund der kurzen Laufzeit jedoch nicht erreicht werden. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
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