Beschaffung von Notebooks für die Kreisverwaltung Saalekreis
Der Landkreis Saalekreis (LKSK) beabsichtigt, neue performante und zukunftssichere 200 Stck. Notebooks für die Kreisverwaltung zu beschaffen. Die Ausschreibung umfasst Notebooks inklusive Netzadapter, Notebooktaschen, kabelgebundener Mäuse und Docking Stations. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Support...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Landkreis Saalekreis (LKSK) beabsichtigt, neue performante und zukunftssichere 200 Stck. Notebooks für die Kreisverwaltung zu beschaffen. Die Ausschreibung umfasst Notebooks inklusive Netzadapter, Notebooktaschen, kabelgebundener Mäuse und Docking Stations. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Supportleistungen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Saalekreis
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Landkreis Saalekreis (LKSK) beabsichtigt, neue performante und zukunftssichere 200 Stck. Notebooks für die Kreisverwaltung zu beschaffen. Die Ausschreibung umfasst Notebooks inklusive Netzadapter, Notebooktaschen, kabelgebundener Mäuse und Docking Stations. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Supportleistungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Landkreis Reutlingen - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über die Beschaffung von IT-Technik
Der Landkreis Reutlingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender IT-Ausstattung: - 1300 Notebooks in unterschiedlichen Varianten und Leistungsstufen - 150 Convertible - 20 Mobile Workstations - 100 Desktop PC - 1500 Peripherie (Tastatur und Maus) - 400 Monitore 24" und 1600 Monitore 27" - sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte des Landratsamtes zu koordinieren. In den Räumlichkeiten des Landratsamtes stehen keine Lagermöglichkeiten für die Geräte und keine technischen Voraussetzungen für die Softwarebetankung dieser zur Verfügung. Die erforderliche Infrastruktur für den Austausch ist daher seitens der Vergabestelle nicht vorhanden und muss ebenfalls durch den Auftragnehmer koordiniert werden. Vor der Lieferung der Geräte müssen diese mit Parametern im BIOS (Basic Input/Output System) nach Vorgaben des Auftraggebers voreingestellt werden, sodass die Integration und Betriebssystem- und Softwareinstallation möglich ist. Alle Clients sind darüber hinaus durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Softwarepaketen vorinstalliert zu liefern. Für die Softwarebetankung ist Matrix42 Empirum zu verwenden. Während der Vertragslaufzeit wird die Vergabestelle bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers abrufen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen rund um die IT-Arbeitsplätze. Umfang der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Folgende IT-Technik mit den unten stehenden Höchstabrufmengen wird voraussichtlich beschafft (Angaben in EUR netto): Notebooks 1.100.000,-EUR Convertibles 175.000,-EUR Desktop PC 80.000,-EUR Mobile Workstations 50.000,-EUR Tastatur und Maus 120.000,-EUR Monitore 640.000,- EUR Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen (inbs. Softwarebetankung) werden auf EUR 300.000 netto geschätzt. Die Leistungen sollen über den Leistungszeitraum hinweg kontinuierlich abgerufen werden. Bitte beachten Sie: Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen die den Landkreis Reutlingen auf Leistungsabruf oder auf den Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Der Vertragsschluss ist bis zum 31. Oktober 2025 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 1. November 2025 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Oktober 2029.
- Landkreis ReutlingenReutlingen
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1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
- Infrastruktur Einkauf, Supply Chain, Produktion Einkauf Technologie, BahnsteuerungBern 65Frist: 30. Juni
Diagnosetriebzug
Der Fachbereich Mess- und Diagnosetechnik (MUD) ist verantwortlich für die maschinelle Zustandsdatenüberwachung (Fahrbahn inkl. Weichen und Fahrstromsysteme) im Normalspurnetz der SBB AG sowie bei verschiedenen Infrastrukturbetreiber in der Schweiz. Zustandsdaten werden mithilfe von SBB-eigenen Infrastrukturdiagnosefahrzeugen und externen Dienstleistern erhoben. Die zwei heute eingesetzten Infrastrukturdiagnosefahrzeuge müssen voraussichtlich 2031 und 2034 ersetzt werden. Mit dem Ziel, die hohen Anforderungen an die Zustandsdatenüberwachung weiterhin sicherzustellen und fortlaufend zu optimieren, werden bis zu 3 Infrastrukturdiagnosefahrzeuge einer neuen Generation beschafft. Gegenstand und Umfang der Ausschreibung umfasst 2 Lose. Fixer Auftrag: Los 1: Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines Infrastrukturdiagnosefahrzeug (inklusive Wartung Peripheriesysteme) Los 2: Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines Fahrbahn- und Schieneninspektionssystem Die SBB AG beabsichtigt den Bezug von * 1 Infrastrukturdiagnosefahrzeug inkl. Peripherie- und Supportsysteme sowie Service und Support für die Peripherie- und Supportsysteme (Los 1) * 1 Fahrbahn- und Schieneninspektionssystem (TSIS) sowie Service und Support für das Peripheriesystem während der gesamten Vertragslaufzeit. (Los 2) Optionen: Die dazugehörigen Optionen können nach Ermessen der SBB AG einzeln vergeben werden. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Optionen vollumfänglich, in Teilen oder gestaffelt nachzubestellen: • 2 zusätzliche Infrastrukturdiagnosefahrzeuge Los1 • 2 zusätzliche Fahrbahn- und Schieneninspektionssysteme Los 2 • Instandhaltung und Supportleistungen für die Infrastrukturdiagnosefahrzeuge (Rollmaterial ohne Peripherie- und Supportsysteme) Los 1 • Vorbereitung der Integration TC Messsysteme (SBB entscheidet über diese Optionseinlösung vor Werkvertragsunterzeichnung) und Integration Mobilfunkantenne Los 1 • Riffelmesssystem RCMS Los 2 • Erweiterungen zum TSIS-Teil-Peripheriesystem RSIS, TMS und REIS Los 2 Die Anbieterin ist berechtigt, ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) oder ausschliesslich für eines der Lose (nur Los 1 bzw. nur Los 2) einzureichen. Die Bewertung sowie Zuschlag erfolgt für jedes Los einzeln. Sollte nur für Los 2 ein Angebot eingereicht werden, für Los 1 jedoch nicht, ist die SBB berechtigt, keinen Zuschlag zu erteilen.
- Infrastruktur Einkauf, Supply Chain, Produktion Einkauf Technologie, BahnsteuerungBern 65Frist: 25. Aug.
Diagnosetriebzug
Der Fachbereich Mess- und Diagnosetechnik (MUD) ist verantwortlich für die maschinelle Zustandsdatenüberwachung (Fahrbahn inkl. Weichen und Fahrstromsysteme) im Normalspurnetz der SBB AG sowie bei verschiedenen Infrastrukturbetreiber in der Schweiz. Zustandsdaten werden mithilfe von SBB-eigenen Infrastrukturdiagnosefahrzeugen und externen Dienstleistern erhoben. Die zwei heute eingesetzten Infrastrukturdiagnosefahrzeuge müssen voraussichtlich 2031 und 2034 ersetzt werden. Mit dem Ziel, die hohen Anforderungen an die Zustandsdatenüberwachung weiterhin sicherzustellen und fortlaufend zu optimieren, werden bis zu 3 Infrastrukturdiagnosefahrzeuge einer neuen Generation beschafft. Gegenstand und Umfang der Ausschreibung umfasst 2 Lose. Fixer Auftrag: Los 1: Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines Infrastrukturdiagnosefahrzeug (inklusive Wartung Peripheriesysteme) Los 2: Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines Fahrbahn- und Schieneninspektionssystem Die SBB AG beabsichtigt den Bezug von * 1 Infrastrukturdiagnosefahrzeug inkl. Peripherie- und Supportsysteme sowie Service und Support für die Peripherie- und Supportsysteme (Los 1) * 1 Fahrbahn- und Schieneninspektionssystem (TSIS) sowie Service und Support für das Peripheriesystem während der gesamten Vertragslaufzeit. (Los 2) Optionen: Die dazugehörigen Optionen können nach Ermessen der SBB AG einzeln vergeben werden. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Optionen vollumfänglich, in Teilen oder gestaffelt nachzubestellen: • 2 zusätzliche Infrastrukturdiagnosefahrzeuge Los1 • 2 zusätzliche Fahrbahn- und Schieneninspektionssysteme Los 2 • Instandhaltung und Supportleistungen für die Infrastrukturdiagnosefahrzeuge (Rollmaterial ohne Peripherie- und Supportsysteme) Los 1 • Vorbereitung der Integration TC Messsysteme (SBB entscheidet über diese Optionseinlösung vor Werkvertragsunterzeichnung) und Integration Mobilfunkantenne Los 1 • Riffelmesssystem RCMS Los 2 • Erweiterungen zum TSIS-Teil-Peripheriesystem RSIS, TMS und REIS Los 2 Die Anbieterin ist berechtigt, ein Angebot für beide Lose (Los 1 und Los 2) oder ausschliesslich für eines der Lose (nur Los 1 bzw. nur Los 2) einzureichen. Die Bewertung sowie Zuschlag erfolgt für jedes Los einzeln. Sollte nur für Los 2 ein Angebot eingereicht werden, für Los 1 jedoch nicht, ist die SBB berechtigt, keinen Zuschlag zu erteilen.
- Landkreis FreudenstadtFrist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Landkreis Freudenstadt
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Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-NysaN/A
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
- Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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