Beschaffung von Dienstleistungen im IT-Service-Desk
Beschaffung eines Servicepartners für den IT-Service-Desk der hessischen Landesverwaltung (24/7-Betrieb inkl. Systemüberwachung). Aufgaben: Bearbeitung von Störungen/Anfragen. Personalbedarf: Junior-Agenten (allgemein) und Senior-Agenten (IT-Fachkräfte). Umfang: 24/7-Hotlines (2-4 Junior, 6-7 Senior), Standard-Hotlines...
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung eines Servicepartners für den IT-Service-Desk der hessischen Landesverwaltung (24/7-Betrieb inkl. Systemüberwachung). Aufgaben: Bearbeitung von Störungen/Anfragen. Personalbedarf: Junior-Agenten (allgemein) und Senior-Agenten (IT-Fachkräfte). Umfang: 24/7-Hotlines (2-4 Junior, 6-7 Senior), Standard-Hotlines (2-3 Junior pro ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Veröffentlicht: 18. Februar 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung eines Servicepartners für den IT-Service-Desk der hessischen Landesverwaltung (24/7-Betrieb inkl. Systemüberwachung). Aufgaben: Bearbeitung von Störungen/Anfragen. Personalbedarf: Junior-Agenten (allgemein) und Senior-Agenten (IT-Fachkräfte). Umfang: 24/7-Hotlines (2-4 Junior, 6-7 Senior), Standard-Hotlines (2-3 Junior pro Schicht), Kunden-Hotlines (2-3 Junior, 2-4 Senior pro Schicht).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Frist: 21. Apr.
Sicherheitsdienstleistungen HZD in Wiesbaden und Hünfeld - in 3 Losen -
Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen im Objekt Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden und Hünfeld - in Zuständigkeit der HZD. Sicherheitszentralen an den Standorten Wiesbaden und Hünfeld: Die Sicherheitszentralen in Wiesbaden und Hünfeld sind rund um die Uhr (7 x 24 x 365 Tage) mit jeweils 2 Personen pro Schicht zu besetzen. Die Sicherheitszentralen sind für sämtliche Alarmbearbeitungen und interne Hilfeleistungen zuständig. Weiter sind die Liegenschaften der HZD mit Hilfe der Bedienung von Einbruchmelde-, Brandmelde- und Lautsprecheranlagen sowie dem Videosystem durch das Personal des Dienstleisters zu überwachen. Zu den weiteren Aufgaben der Sicherheitszentralen gehört auch die Bedienung von Schleusentüren zu Sicherheitsbereichen. Zutrittskarten von Beschäftigten, Ausweise von Dienstleistern und Besuchern sind auf deren Gültigkeit sowie Berechtigung zu kontrollieren. Die zentralen Schlüsselschränke sind für die Liegenschaften zu verwalten und zu überwachen. Die Ausgabe und Rücknahme der Schlüssel ist entsprechend zu dokumentieren. Von den Sicherheitsdienstmitarbeitern sind regelmäßige Schließ- und Kontrollrundgänge nach den Vorgaben der HZD durchzuführen. Das elektronische Wächterkontrollsystem wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Dokumentation der Kontrollgänge ist täglich elektronisch an die HZD zu übermitteln. Darüber hinaus sind die Sicherheitszentralen Erste-Hilfe-Stützpunkte und Anlaufstellen für Notfälle in der HZD, so dass alle Mitarbeiter der Sicherheitszentralen über eine Erste-Hilfe-Ausbildung und den geschulten Umgang in der Anwendung von AED´s (Automatische Externe Defibrillatoren) zwingend verfügen müssen. Des Weiteren sind die Feuerlöscher (ca. 250 Stück) zu verwalten und in Form von Sichtkontrollen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze an und in den Liegenschaften ist zu überwachen und die Einweisung von Besuchern vorzunehmen. Die Durchführung von Absperrmaßnahmen, Verwahrung und Ausgabe von Fundsachen, das Hissen von Flaggen (3 Stück) sowie die Führung verschiedener Dokumentationen gehören unter anderem zum Leistungsumfang. Der Sicherheitsdienst in den Sicherheitszentralen an den Standorten Wiesbaden und Hünfeld umfasst insgesamt ca. 35.040 Jahresarbeitsstunden. Empfangsplatz im Haupthaus am Standort Wiesbaden: Der Empfangsplatz im Haupthaus ist die erste Anlaufstelle für Beschäftigte der HZD, Dienstleister, Handwerker und Besucher. Der Empfang ist zusammen mit der Sicherheitszentrale in die Notfallprozesse des Auftraggebers eingebunden. Zu den wesentlichen Aufgaben des Empfangs gehört die Vergabe von Rechten am Zutrittskontrollsystem, die Ausgabe von ID-Karten und Einweisung von Dienstleistern und Besuchern in die Sicherheitsvorschriften der HZD und in die Sicherheitszonen der Gebäude. Die Empfangsdienste am Standort Wiesbaden umfassen insgesamt ca. 2.124 Jahresarbeitsstunden. Zutritts-Kontroll-System (ZKS)-Servicebüro am Standort Wiesbaden: Der Zutritts-Kontroll-System (ZKS)-Servicebüro umfasst die Steuerung des in den Sicherheitszentralen und am Empfang in Wiesbaden eingesetzten Personals. Zu den Aufgaben gehört u.a. die Erstellung von Dienstplänen und Wachanweisungen für alle Arbeitsabläufe der Sicherheitszentralen. Des Weiteren sind verschiedene administrative und systemverwaltende sowie zusätzliche Aufgaben auszuführen. Bevor die Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden können, sind diese einer Sicherheitsüberprüfung nach HSÜG §8 (Ü2) zu unterziehen. Die Dienste für das Zutritts-Kontroll-System (ZKS-)-Servicebüro am Standort Wiesbaden umfassen insgesamt ca. 4.092 Jahresarbeitsstunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.