Beschaffung Limsophy LIMS
Beschaffung weiterer Lizenzen für das bestehende LIMS zur Abbildung der Geschäftsprozesse des LTZ, insbesondere für Auftragsabwicklung, Rechnungsbearbeitung und Laboraufgaben. Es handelt sich um eine zusätzliche Lieferleistung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV.
Angebotsfrist:02. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Beschaffung weiterer Lizenzen für das bestehende LIMS zur Abbildung der Geschäftsprozesse des LTZ, insbesondere für Auftragsabwicklung, Rechnungsbearbeitung und Laboraufgaben. Es handelt sich um eine zusätzliche Lieferleistung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Veröffentlicht: 28. März 2026
- Frist: 02. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung weiterer Lizenzen für das bestehende LIMS zur Abbildung der Geschäftsprozesse des LTZ, insbesondere für Auftragsabwicklung, Rechnungsbearbeitung und Laboraufgaben. Es handelt sich um eine zusätzliche Lieferleistung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV.
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Beschaffung Softwarelösung zur integrierten Stunden-, Raum-, Gruppen- und Dozierendenplanung sowie zur Kurseinschreibung für den Modellstudiengang Medizin
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Beschaffung von zwei Supermicro Serversystemen für die Nimbus-Plattform
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Objektplanung Innenräume gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.3 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.3 HOAI über die LP 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LP 1 bis 4 bezüglich des gesamten Scheunengebäudes (1. Bauabschnitt Nordteil und 2. Bauabschnitt Südteil) beauftragt. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 für den 1. Bauabschnitt Nordteil erfolgt optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 1 bis 4 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf den 1. Bauabschnitt (Scheune Nordteil). Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt), 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 5 - 7. Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil) zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Stufe 1 (LP 1 bis 4), KG 600 (netto, gesamt) 193.277,31, Stufe 2, (LP 5 bis 9), KG 600 (netto, 1. Bauabschnitt Teilkosten Nordteil) 115.966,39. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
- Landkreis Ravensburg
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.10.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 40 und 44. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 40 und 44. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
- Landkreis Ravensburg
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien R80, R90 und 7554.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.06.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien R80, R90 und 7554.2. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien R80, R90 und 7554.2. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 495.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr, die aufgrund der kurzen Laufzeit jedoch nicht erreicht werden. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.