Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) beschafft ein barrierefreies Vorgangsbearbeitungssystem (VBS). Das System muss unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse (Seh-/Hörbehinderungen, kognitive Beeinträchtigungen) und Kanäle (Text, Niederschrift, Gebärdensprache) integrieren. Anforde...
Angebotsfrist:13. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) beschafft ein barrierefreies Vorgangsbearbeitungssystem (VBS). Das System muss unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse (Seh-/Hörbehinderungen, kognitive Beeinträchtigungen) und Kanäle (Text, Niederschrift, Gebärdensprache) integrieren. Anforderungen: Barrieref...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Veröffentlicht: 10. März 2026
- Frist: 13. April 2026
- Thema: Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) beschafft ein barrierefreies Vorgangsbearbeitungssystem (VBS). Das System muss unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse (Seh-/Hörbehinderungen, kognitive Beeinträchtigungen) und Kanäle (Text, Niederschrift, Gebärdensprache) integrieren. Anforderungen: Barrierefreiheit (BGG, BITV 2.0), DSGVO-Konformität, hohe Informationssicherheit, Prozessautomatisierung zur Effizienzsteigerung sowie Flexibilität für künftige Fallzahlen und Rechtsänderungen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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- Bundesministerium für Arbeit und SozialesFrist: 04. Mai
Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 13. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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