Beschaffung einer hyperconvergenten Server- und Storageinfrastrukter inkl. Backup
Die Stadt Memmingen beabsichtigt die Anschaffung einer hyperkonvergenten Lösung zur Erneuerung ihres Rechenzentrums. Die Lösung soll die aktuelle Serverfarm des Verwaltungsbereichs ablösen. Die Ausschreibung besteht in der Lieferung einer schlüsselfertigen HCI-Lösung bestehend aus Hardware und Software incl. Wartung un...
Angebotsfrist:22. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Memmingen beabsichtigt die Anschaffung einer hyperkonvergenten Lösung zur Erneuerung ihres Rechenzentrums. Die Lösung soll die aktuelle Serverfarm des Verwaltungsbereichs ablösen. Die Ausschreibung besteht in der Lieferung einer schlüsselfertigen HCI-Lösung bestehend aus Hardware und Software incl. Wartung und Herstellersuppo...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Memmingen
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 22. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Memmingen beabsichtigt die Anschaffung einer hyperkonvergenten Lösung zur Erneuerung ihres Rechenzentrums. Die Lösung soll die aktuelle Serverfarm des Verwaltungsbereichs ablösen. Die Ausschreibung besteht in der Lieferung einer schlüsselfertigen HCI-Lösung bestehend aus Hardware und Software incl. Wartung und Herstellersupport mit dem unten genannten Service Level für 60 Monate. Eine 3-tägige Einweisung durch Mitarbeiter des Auftragnehmers für die Mitarbeiter der Stadt Memmingen ist Teil des Angebots. Die Migration von virtuellen Maschinen, Anwendungen und Daten durch Mitarbeiter des Anbieters ist nicht Teil des Angebots, kann aber teilweise im Rahmen der Einweisung stattfinden. Die angebotene Lösung stellt eine hochintegrierte Umgebung zur Verfügung, in der Speicher- und Rechenressourcen primär in einer physikalischen Komponente (einem Server) zusammengefasst werden. Zusätzlich kann ein Leasing/Mietkaufpreis monatlich auf 60 Monate angegeben werden. Sollte der Mietkaufpreis nicht eingetragen sein, bleibt das Angebot in der Wertung, da die Wertung den reinen Kaufpreis zugrunde legt. Der Auftraggeber hat die freie Wahl hinsichtlich Kauf oder alternativ Leasing/Mietkauf. Zuschlagskriterien sind die Qualität (53,28 %) und der Preis (46,72 %). Das Zuschlagskriterium Qualität ist jeweils zu 2,96 % gewichtet in die Unterkriterien Marktrelevanz; Homogenität der Hardwareplattform, Life Cycle; Unterstützung von Hypervisoren; Unterstützung durch Veeam; Redundanz auf Knoten-Ebene; Wiederherstellung von Speichermedien; Reine Software-Virtualisierung; Skalierung der Plattform; Erhöhung der Speicher-Effizienz; Netzwerkgeschwindigkeit; Sicherheit; Proaktive Überwachung; Update Software; Update Hardware (Firmware); Migrationstools; Single Point of Service; Service Level und Werterhalt der erworbenen Software. Die Preispunkte werden auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Angebote, die die Mindestleistungspunktzahl von 70 nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Ebenfalls werden Angebote ausgeschlossen, die über der Preisobergrenze von 1.400.000,00 € brutto liegen. Bei gleicher Gesamtpunktezahl erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Vorrang. Bei gleicher Gesamt- und Leistungspunktezahl entscheidet das Los. Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Die Implementierung ist bis 31.01.2027 fertigzustellen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen
Gefordert wird ein biplanares Angiographiesystem für die interventionelle Neuroradiologie. Das anzubietende System muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. ALLGEMEINE MINDESTANFORDERUNGEN: - Das angebotene System ist ein biplanares Angiographiesystem, das für interventionelle neuroradiologische Eingriffe geeignet ist. - Zulässig sind neue sowie neuwertige Gebrauchtsysteme / generalüberholte bzw. factory-refurbished Systeme, sofern diese die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. - Für gebrauchte / generalüberholte Systeme ist ein nachvollziehbares Refurbishment-Konzept vorzulegen. Dieses hat mindestens Angaben zu Herkunft, Erstinbetriebnahme, Umfang der Aufarbeitung, ausgetauschten Hauptkomponenten, Qualitätsprozess, Hygienefreigabe, Sicherheitsprüfung, aktuellem Software- und Betriebssystemstand sowie verbleibender Hersteller- bzw. Ersatzteilunterstützung zu enthalten. - Das angebotene System muss den in Deutschland einschlägigen Anforderungen des Medizinprodukterechts, des Strahlenschutzrechts sowie den einschlägigen Sicherheits-, EMV- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. - Für alle angebotenen Systembestandteile ist eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung bzw. eine für die angebotene Konfiguration rechtlich zulässige Konformitätslage nachzuweisen. - Das System muss bei Abnahme einen aktuellen, supportfähigen Softwarestand sowie ein aktuelles, supportfähiges Betriebssystem aufweisen. - Der Bieter hat eine Mindest-Sachmängelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme zu gewährleisten. - Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 10 Jahre ab Abnahme verbindlich zu gewährleisten. - Betriebs-, Service- und Anwenderdokumentation sind in deutscher Sprache bereitzustellen. - Der vollständige Liefer- und Leistungsumfang einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten ist transparent aufzulisten. STATIVSYSTEM: - Das System ist als biplanare Konfiguration mit zwei simultan nutzbaren Bildebenen auszuführen. - Das Stativsystem ist decken- und/oder bodenmontiert oder in technisch gleichwertiger Weise auszuführen und muss motorisierte, freie sowie reproduzierbare Positionierungen ermöglichen. - Es müssen speicher- und abrufbare Arbeits- und Parkpositionen vorhanden sein. - Kollisionsschutz und definierte Parkpositionen zur Gewährleistung von Patiententransfer, Notfallzugang und Anästhesiezugang sind vorzusehen. - Die Geometrie des Systems muss einen freien Zugang zum Kopfbereich des Patienten im klinischen Routinebetrieb ermöglichen. RÖNTGENGENERATORSYSTEM: - Mikroprozessorgesteuerter Hochfrequenzgenerator mit automatischer Dosisleistungsregelung für Durchleuchtung und Akquisition. - Generatorleistung mindestens 100 kW bei 100 kV oder ein gleichwertiger, für biplanare neurointerventionelle Anwendungen geeigneter Leistungsnachweis. - Spannungsbereich mindestens 40 bis 125 kV oder gleichwertig. - Unterstützung gepulster Durchleuchtung sowie biplanarer Akquisitions- und Roadmap-Anwendungen. - Unterstützte Bildgebungsmodi müssen mindestens Fluoroskopie inkl. Last-Image-Hold und Fluoro-Store/Loop, DSA inkl. Roadmap/Overlay sowie rotationsbasierte 3D-Akquisitionen umfassen. - Die maßgeblichen Generatorleistungsdaten sind im Angebot nachvollziehbar anzugeben. RÖNTGENSTRAHLER: - Hochleistungs-Röntgenröhrensystem, geeignet für längere neurointerventionelle Prozeduren mit Durchleuchtung, Serien, DSA und 3D-Rotationsangiographie. - Mindestens zwei Fokus- / Betriebsarten oder eine technisch gleichwertige Lösung zur Sicherstellung hoher Bildqualität und thermischer Belastbarkeit. - Gepulste Durchleuchtung mit optimiertem Dosismanagement für kurze Pulszeiten. - Die angebotene Konfiguration muss unter klinisch relevanten Randbedingungen eine für neurointerventionelle Eingriffe ausreichende thermische Reserve aufweisen; die maßgeblichen Leistungsdaten sind im Angebot darzustellen. ERBRINGUNG ZUGEHÖRIGER DIENSTLEISTUNGEN: - Projektmanagementleistungen einschließlich Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. - Bereitstellung sämtlicher gerätebezogener Planungsunterlagen, Anschlusswerte, Lastangaben, Aufstellungs- und Schnittstellenpläne sowie Angaben zu Sicherheits- und Freihaltebereichen. - Lieferung, Transport, Transportversicherung, Einbringung, Montage, Positionierung, Installation und Inbetriebnahme des Systems. - Überprüfung und Justage der Systemparameter, Bildqualität, Sicherheitsfunktionen, Tisch- und Stativbewegungen sowie der bestellten Optionen und Schnittstellen. - Initiale Einweisung / Schulung der vom Auftraggeber benannten Key-User durch qualifiziertes Fachpersonal einschließlich Anwendungs- und Bedienerschulung. - Übergabe der Dokumentation, Wartungs- und Prüfunterlagen sowie der Abnahme- / Inbetriebnahmeprotokolle. - Durchführung der Funktions- und Abnahmeprüfung sowie Unterstützung des Auftraggebers bei den für die Inbetriebnahme erforderlichen qualitätssichernden bzw. sachverständigenbezogenen Prüfungen nach den einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. - Bauseitige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer hat jedoch die hierfür erforderlichen Schnittstellen- und Planungsinformationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. ABSCHLUSS SERVICEVERTRAG: Zum Auftrag gehört der Abschluss eines Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 8 Jahren: Erbringung von Vollservicevertragsleistungen für den gesamten Lieferumfang einschließlich der wesentlichen Systemkomponenten, Workstations, Displays und der USV; Weitere Anforderungen an das Gesamtsystem (u. a. Tiefenblende/Kollimation, Detektor, Patiententisch, Displaysystem, Bildverarbeitungssystem, Softwarepakete, Anzeige-/Bedienkonzept, Video-Integration, DMS, Notstromversorgung/USV, Zubehör, IT-Systemintegration) sowie an die Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- DAK-Gesundheit
sensorbasierte Assistenzsysteme am Büroarbeitsplatz
1. Technische Rahmenbedingungen - Die angebotene Lösung muss sowohl am betrieblichen Arbeits- als auch am Homeoffice-Arbeitsplatz betrieben werden können. - Die eingesetzten Hardware-Komponenten sollen hinreichend klein und leicht sein, um unter anderem den Wechsel zwischen den Arbeitsplätzen ohne hohen Aufwand/barrierefrei zu ermöglichen und auch auf kleinen Arbeitsflächen eingesetzt werden zu können. Idealerweise soll die Bildschirmgröße 6 Zoll/ Inch nicht überschreiten und das Gewicht unter 500 g liegen. - Das Gerät muss geeignete Sensorik zur Erfassung ergonomischer und bewegungsbezogener Parameter bereitstellen. - Die Lösung muss Sensorik zur Erfassung arbeitsplatzbezogener (Umgebungs)Faktoren (insbesondere CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel, Bewegungs- und Haltungsmuster) unterstützen. - Die Erkennung von Bewegungs- oder Haltungsmustern muss kamerafrei erfolgen. - Die Geräte müssen mittels Stromkabel betrieben werden können; ein entsprechendes Netzteil muss Bestandteil des Lieferumfangs sein. - Es muss eine Möglichkeit zur lokalen Datenverarbeitung ohne Cloud-Anbindung bestehen. - Vorhandene Schnittstellen zur Übermittlung anonymisierter bzw. aggregierter Nutzungsinformationen sind darzustellen. - Automatische Software-Updates oder Konfigurationsanpassungen müssen möglich sein. - Ein Einsatz des Systems muss unabhängig von der bestehenden IT-Infrastruktur im Unternehmen (z. B. ohne Einbindung in das Firmennetzwerk) möglich sein. 2. Funktionale Anforderungen - Das Produkt muss ergonomische / bewegungsbezogene Hinweise für Mitarbeitende bereitstellen. - Die Lösung muss Umgebungsfaktoren (CO2, Licht, Luftfeuchtigkeit, Geräuschpegel) erfassen und entsprechende Rückmeldungen an die Nutzenden ermöglichen. - Des Weiteren muss sie KI-gestützte Funktionen zur Identifikation von Bedarfen und zur Ableitung gesundheitsförderlicher Empfehlungen bereitstellen. - Hinweise müssen in Echtzeit und/oder zeitgesteuert ausgegeben werden können. - Individuelle Anpassungsmöglichkeiten für Nutzende müssen vorgesehen sein. Hierbei ist eine einfache Bedienbarkeit sicherzustellen. - Die Nutzung der Lösung muss im Homeoffice mit gleichwertiger Funktionalität wie am betrieblichen Arbeitsplatz möglich sein. 3. Datenschutz und Datensicherheit - Die Datenverarbeitung muss vollständig lokal (offline) möglich sein. - Es muss sichergestellt sein, dass keine Bilddaten oder identifizierbare personenbezogene Merkmale erhoben werden. - Maßnahmen zur Gewährleistung einer ausschließlich anonymisierten bzw. aggregierten Speicherung oder Übermittlung der Daten sind darzustellen. - Nutzende müssen die Möglichkeit haben, Speicherfristen festzulegen und Daten jederzeit manuell zu löschen. - Vorhandene formelle Datenschutzunterlagen (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen) sind bereitzustellen. 4. Betrieb, Service und Support -Darstellung der logistischen Abwicklung der Bereitstellung der Hardware für die Nutzenden. Diese Darstellung soll insbesondere die, für die Nutzenden kostenfreie Lieferung sowie die kostenfreie Rückholung nach Beendigung der Nutzung enthalten. Es soll weiterhin dargestellt werden, dass die für die Logistik erforderlichen Versand- und Rücksendematerialien ebenfalls den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird -Darstellung der Modalitäten und der Dauer der Hardwareüberlassung. Die Hardware soll den Nutzenden gemäß dem Präventionsgrundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" ausschließlich temporär überlassen werden. -Darstellung möglicher anonymisierter Auswertungs- und Reportingformate auf Basis der erfassten Daten. Die Reportings sollen aggregierte Erkenntnisse Nutzung und zu indentifizierten ergonomischen bzw. umgebungsbezogenen Mustern ermöglichen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen zuzulassen - Darstellung der angebotenen Installations-, Wartungs- und Serviceleistungen. Insbesondere Schulungsangebote für Nutzende und Administratoren - Angaben zu Lieferzeiten und realistischen Implementierungszeiträumen. - Darstellung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Lösung (z. B. Funktionsumfang, Datenumfang, Anzahl der Nutzenden). - Beschreibung der Supportleistungen während des Betriebs. Anbieter, die entsprechende Lösungen bereitstellen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben unter Ziffer 1. bis 4. aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 20.04.2026 an die E-Mail Adresse: vergabestelle@dak.de zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist: 02. Apr.
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist: 11. Mai
Webrelaunch Justus-Liebig-Universität Gießen - Technische Implementierung, Hosting und Betrieb
Die JLU plant einen Relaunch ihrer Website. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll externe Unterstützung für die Bereiche Technische Implementierung (Block A) sowie Hosting und Betrieb (Block B) beauftragt werden. Vorgelagert fand bereits eine Ausschreibung für den Bereich Usability- und Interaktionsdesign statt. Im Projekt bildet Content (Redaktionskonzept und Inhalt) den dritten Bereich ab. Dieser wird vom Projektteam der JLU abgedeckt. In- und ausländische Studieninteressierte, Bewerberinnen und Bewerber, Studierende, interne und externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Mitarbeitende, Ehemalige sowie weitere externe Zielgruppen nutzen das Angebot als Wissensbasis für die unterschiedlichsten universitäre Themen und als Informationsquelle über das Universitätsgeschehen. Zentrale Schwerpunktthemen des Projekts Webrelaunch sind die Studierendengewinnung und die Exzellenzstrategie. Für die Technische Implementierung (Block A) sowie Hosting und Betrieb (Block B) des Webrelaunch-Projekts ist eine Laufzeit von vier Jahren geplant. Im ersten Jahr sind 200 Personentage (PT) für Entwicklung vorgesehen. In den Folgejahren 2 bis 4 sind jeweils 120 Personentage für Betrieb und Weiterentwicklung vorgesehen. Ein Personentag entspricht 8 Stunden. Der Bereich Usability- und Interaktionsdesign wurde separat ausgeschrieben. Es ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und der Designagentur vorgesehen, um die technische Umsetzbarkeit des entwickelten Designs zu gewährleisten. Der Webrelaunch wird nach einem hybrid-agilen Projektmanagement-Ansatz umgesetzt, um insbesondere schnell sichtbare Ergebnisse zu erzielen. Block A: Technische Implementierung umfasst u.A.: - Umsetzung Corporate Design (Web): Implementierung des Plone-Themes gemäß dem Entwurf der Designagentur, Entwicklung von Contenttypen für zentrale Übersichtsseiten, Entwicklung von Templates zur Contentpflege durch Webredakteur/innen, Implementierung des zentralen Navigationskonzepts, Entwicklung/Anpassung einer Mechanik für Webformulare - Besondere Kernfeatures - Automatisierte Datenintegration aus Drittsystemen - Authentifizierung und Zugriffskontrolle - Rollen- und Rechteverwaltung - Mehrsprachigkeit - Suchmaschinenoptimierung (SEO) / Generative Engine Optimization (GEO) - Suche und Suchoptimierung - Webstatistik und Analyse - Anpassungen an den Plone-Standard - Teilmigration ausgewählter Inhalte - Mechanik zum Erhalt von URLs im Hybrid-Betrieb - Dokumentation - Projektmanagement Technische Umsetzung Block B: Hosting und Betrieb umfasst u.A.: - Serverinfrastruktur und Clusteraufbau - Betriebsaufgaben und Wartung - Continuous Release Planung und Staging-Prozesse - Service-Level-Agreements (SLA) - IT-Sicherheit Außerdem Querschnittsthemen (Barrierefreiheit, Datenschutzkonformer Betrieb) Anforderungen für das Projektteam des Auftragnehmers: Für die Umsetzung des Webrelaunch-Projekts erwartet die Auftraggeberin ein erfahrenes und interdisziplinäres Projektteam. Für das angebotene Personal sind die Rollenprofile ausgefüllt vorzulegen. Je Person ist ein Dokument vollständig ausgefüllt vorzulegen. Rollenprofile: - Projektkoordination - Senior-Softwareentwicklung / Technische Leitung - Softwareentwicklung / Frontend & CMS - Qualitätssicherung / Testing Eine abschließende Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Memmingen.
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