Berufsschulzentrum Friedrichshafen, Sanierung Sheddächer und Fassade - Innenliegende Verdunkelung
'- MAßNAHMENBESCHREIBUNG Das Landratsamt Friedrichshafen plant, die bestehenden Fassaden und Scheddächer unter laufendem Betrieb energetisch zu sanieren. Die Maßnahme gliedert sich in mehrere Bauabschnitte. Begonnen wurde mit der Sheddachsanierung an der südlichen Gebäudehälfte im Jahr 2025. Die Fertigstellung der nörd...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
'- MAßNAHMENBESCHREIBUNG Das Landratsamt Friedrichshafen plant, die bestehenden Fassaden und Scheddächer unter laufendem Betrieb energetisch zu sanieren. Die Maßnahme gliedert sich in mehrere Bauabschnitte. Begonnen wurde mit der Sheddachsanierung an der südlichen Gebäudehälfte im Jahr 2025. Die Fertigstellung der nördlichen Hälfte ist...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Bodenseekreis
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
'- MAßNAHMENBESCHREIBUNG Das Landratsamt Friedrichshafen plant, die bestehenden Fassaden und Scheddächer unter laufendem Betrieb energetisch zu sanieren. Die Maßnahme gliedert sich in mehrere Bauabschnitte. Begonnen wurde mit der Sheddachsanierung an der südlichen Gebäudehälfte im Jahr 2025. Die Fertigstellung der nördlichen Hälfte ist für Februar 2027 geplant. - LEISTUNGSGEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG Gegenstand dieser Ausschreibung ist im wesentlichen die Fertigung, Lieferung und Montage von Sonnenschutzanlagen im Gebäudeinneren, raumseitig der Sheddachverglasung. - SHEDDACHSANIERUNG Zur Sanierung vorgesehen sind insgesamt 14 baugleich ausgeführte Sheddachkonstruktionen über den bestehenden Werkstätten mit einer: Gesamtbreite von ca. 2,70m einer Höhe von ca. 1,50m Einzellänge von ca. 76,50m einer Gesamtlänge von 14 Sheds x 76,50m = 945,00 m. Teil dieser Ausschreibung sind die Sonnenschutzanlagen auf der Raumseite der Lichtdachverglasung. Sie werden mit textilem Behang zwischen den bestehenden RR-Rohren aus Stahl der Unterkonstruktion verschraubt. Die viereckige Blende mit nach unten öffenbarer Revision findet in einer bauseitigen Schachtausbildung des Lichtbandes statt. Die Befestigung der Führungsschienen erfolgt durch Verschraubung seitlich in die bestehende RR-Rohr-Konstruktion. Der Kasten kann zusätzlich im Sturzbereich nach oben in ein Stahlblech-Kantteil befestigt werden. Die Behangbreite beträgt im Regelfeld (Achsraster 2,40m) ca. 2.340mm. Im abweichenden Feld an aufgehenden Giebelwänden beträgt die Behangbreite ca. 2.200mm. Die Arbeiten finden im Firstbereich der Sheddächer teilweise in beengtem Arbeitsraum statt (siehe Bilddokumentation). Die Arbeiten im beengtem Arbeitsraum sind einzukalkulieren. Notwendige Hilfsmittel wie Gerüste, Rollgerüste oder Hubsteiger nach Wahl des AN sind für die Montage einzukalkulieren. Es werden bauseits keine Gerüste gestellt. Die Einbauhöhe beträgt raumseitig Unterkante ca. +4.85m über OKF, Oberkante ca. +6.50müber OKFF. - HINWEISE ZUR ABSCHNITTSWEISEN BEARBEITUNG Die Montage soll jeweils vorwiegend in den Ferien erfolgen. Der AN hat die Montage in bis zu 4 Teilabschnitten einzukalkulieren. - FRISTEN Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistung ist unabhängig von den Sanierungsarbeiten des AN, muss jedoch auf den Schulbetrieb Rücksicht nehmen. Die Arbeiten sollen je Gebäudehälfte im Zusammenhang durchgehend in Ferienzeiträumen ausgeführt werden. Vorgesehen sind hierfür: Montage Südseite 43 Anlagen - Sommerferien 2026 (Zeitraum 32.-36.KW) Montage Nordseite 65 Anlagen - Weihnachts-, Fasnachts- bzw. Osterferien 2027 nach Wahl des AN, Fertigstellung spätestens 03.04.2027 In Abstimmung mit Schulleitung kann kürzere Ausführungszeit vereinbart werden, Samstagarbeit ist erlaubt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- MAßNAHMENBESCHREIBUNG Das Landratsamt Friedrichshafen plant, die bestehenden Fassaden und Scheddächer unter laufendem Betrieb energetisch zu sanieren. Die Maßnahme gliedert sich in mehrere Bauabschnitte. Begonnen wurde mit der Sheddachsanierung an der südlichen Gebäudehälfte im Jahr 2025. Die Fertigstellung der nördlichen Hälfte ist für Februar 2027 geplant. - LEISTUNGSGEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG Gegenstand dieser Ausschreibung ist im wesentlichen die Fertigung, Lieferung und Montage von Sonnenschutzanlagen im Gebäudeinneren, raumseitig der Sheddachverglasung. - ALLGEMEINE HINWEISE SHEDDACHSANIERUNG Zur Sanierung vorgesehen sind insgesamt 14 baugleich ausgeführte Sheddachkonstruktionen über den bestehenden Werkstätten mit einer: Gesamtbreite von ca. 2,70m einer Höhe von ca. 1,50m Einzellänge von ca. 76,50m einer Gesamtlänge von 14 Sheds x 76,50m = 945,00 m. Teil dieser Ausschreibung sind die Sonnenschutzanlagen auf der Raumseite der Lichtdachverglasung. Sie werden mit textilem Behang zwischen den bestehenden RR-Rohren aus Stahl der Unterkonstruktion verschraubt. Die viereckige Blende mit nach unten öffenbarer Revision findet in einer bauseitigen Schachtausbildung des Lichtbandes statt. Die Befestigung der Führungsschienen erfolgt durch Verschraubung seitlich in die bestehende RR-Rohr-Konstruktion. Der Kasten kann zusätzlich im Sturzbereich nach oben in ein Stahlblech-Kantteil befestigt werden. Die Behangbreite beträgt im Regelfeld (Achsraster 2,40m) ca. 2.340mm. Im abweichenden Feld an aufgehenden Giebelwänden beträgt die Behangbreite ca. 2.200mm. Die Arbeiten finden im Firstbereich der Sheddächer teilweise in beengtem Arbeitsraum statt (siehe Bilddokumentation). Die Arbeiten im beengtem Arbeitsraum sind einzukalkulieren. Notwendige Hilfsmittel wie Gerüste, Rollgerüste oder Hubsteiger nach Wahl des AN sind für die Montage einzukalkulieren. Es werden bauseits keine Gerüste gestellt. Die Einbauhöhe beträgt raumseitig Unterkante ca. +4.85m über OKF, Oberkante ca. +6.50müber OKFF. - HINWEISE ZUR ABSCHNITTSWEISEN BEARBEITUNG Die Montage soll jeweils vorwiegend in den Ferien erfolgen. Der AN hat die Montage in bis zu 4 Teilabschnitten einzukalkulieren. - FRISTEN Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistung ist unabhängig von den Sanierungsarbeiten des AN, muss jedoch auf den Schulbetrieb Rücksicht nehmen. Die Arbeiten sollen je Gebäudehälfte im Zusammenhang durchgehend in Ferienzeiträumen ausgeführt werden. Vorgesehen sind hierfür: Montage Südseite 43 Anlagen - Sommerferien 2026 (Zeitraum 32.-36.KW) Montage Nordseite 65 Anlagen - Weihnachts-, Fasnachts- bzw. Osterferien 2027 nach Wahl des AN, Fertigstellung spätestens 03.04.2027 In Abstimmung mit Schulleitung kann kürzere Ausführungszeit vereinbart werden, Samstagarbeit ist erlaubt.
- Landratsamt BodenseekreisFriedrichshafenFrist: 02. Apr.
Berufsschulzentrum Friedrichshafen, Sanierung Sheddächer und Fassade - Innenliegende Verdunkelung
Energetische Sanierung der Sheddächer des Landratsamts Friedrichshafen. Gegenstand ist die Fertigung, Lieferung und Montage von innenliegenden Sonnenschutzanlagen für 14 Sheddachkonstruktionen (Gesamtlänge 945 m). Montage erfolgt raumseitig mit textilem Behang zwischen Stahl-Unterkonstruktionen. Behangbreiten: 2.340 mm (Regelfeld) bzw. 2.200 mm (Giebel). Einbauhöhe ca. 4,85 m. Arbeiten finden teilweise in beengten Bereichen statt; Hilfsmittel (Gerüste/Hubsteiger) sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren.
- Landratsamt BodenseekreisFriedrichshafen
Berufsschulzentrum Friedrichshafen Sanierung Sheddächer und Fassade Werkstatt - Metallbauarbeiten II
- LEISTUNGSGEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG Gegenstand dieser Ausschreibung ist im wesentlichen die Fertigung, Lieferung und Montage: a) der Oberlichter als Teil der neu zu erstellenden Scheddächer, b) der raumseitigen Oberlichter als Trennwände in Shed-Längsrichtung c) Giebelwände quer zum Shed in leichter Bauart - HINWEISE ZUR ABSCHNITTSWEISEN BEARBEITUNG Die Sheddachsanierung ist auf insgesamt 4 Abschnitte gegliedert, wobei die ersten beiden Abschnitte bereits in 2025 ausgeführt wurden. In Längsrichtung werden die Sheddächer in zwei Abschnitte unterteilt. Der Übergang neuer Scheddachbereiche zu alten Sheddachbereichen mit provisorischer Abdichtung der unterschiedlichen Geometrien erfolgt über einem Querflur. Die inneren Schutzmaßnahmen werden nach Fertigstellung Abschnitt 1 in den nächsten Abschnitt umgesetzt. Sie überlappen die Bauabschnitte jeweils um den Querflur. Der Austausch der Sheddächer je Bauabschnitt erfolgt nacheinander von Shed 7 bis Shed 1. Die Arbeitsreihenfolge je Abschnitt wird in den Vorbemerkungen des Titels SHEDDACHSANIERUNG nochmals gesondert beschrieben. - ALLGEMEINE HINWEISE SHEDDACHSANIERUNG Zur Sanierung vorgesehen sind insgesamt 14 baugleich ausgeführte Sheddachkonstruktionen über den bestehenden Werkstätten mit einer: Gesamtbreite von ca. 2,70m einer Höhe von ca. 1,50m Einzellänge von ca. 76,50m einer Gesamtlänge von 14 Sheds x 76,50m = 945,00 m. Teil dieser Ausschreibung sind die Lichtbänder in den Sheddächern 1-7 auf der Nordseite. Das Sheddach 1 an der Längsseite des Gebäudes weicht am Fußpunkte geringfügig von den Regelsheds 2-7 ab, da eine Innenliegende Rinne den Übergang zur bestehenden VHF-Fassade bildet. Die Gesamtbreite der Sheds 1 und 14 beträgt ca. 3,10m. Das Lichtband wird jedoch in annähernd gleicher Konstruktion eingebaut. Im Gebäude sind in überwiegenden Bereichen feuchtigkeitsempfindliche Bodenbeläge (Parkett) und feuchtigkeitsempfindliche Einrichtungen vorhanden. Alle Schutzmaßnahmen und die werktägliche Arbeitsabfolge müssen mit dem Ziel geplant sein, jegliche Wassereintritte in das Gebäude zu vermeiden. Die Räume werden während der Sanierung der Sheddächer nach Einbau der Raumseitigen Durchsturzsicherung mit Schutzabdeckungen weiter genutzt. Die Arbeiten finden unter den Schutzdächern in beengtem Arbeitsraum statt (siehe Bilddokumentation). Die Arbeiten im beengtem Arbeitsraum sind einzukalkulieren. - ABSCHNITTSWEISE BEARBEITUNG SHEDDACHSANIERUNG Der Rückbau bzw. der Austausch der bestehenden Sheddachkonstruktion erfolgt in Längsrichtung der Sheds in zwei Bauabschnitten. Die Trennung bzw. den Übergang zum nächsten Bearbeitungsabschnitt bildet der Querflur im Gebäude. Der AN liefert die Lichtbänder in jedem Shed in zwei Bauabschnitten. Für den Austausch eines Bauabschnitts incl. Rückbau und Erneuerung der Konstruktion mit Einbau Lichtband sind jeweils 2 Wochen Ausführungsdauer vorgesehen: 1. Woche: Rückbau Bestandshed und Mauerwerksgiebel, Einbau neuer Giebeltrennwände aus STB für neue Shedgeometrie 2. Woche: Montage der Stahl-UK incl.Trapezblech, Montage Lichtband, Einbau Dampfsperre als Notabdichtung ca. 8,40m statt, die den gesamten Bauabschnitt überdecken (Max 6 Stück x 8,40m = 50m). Die Schutzdächer werden für Materialtransporte durch jeden AN eigenverantwortlich und kurzzeitig geöffnet. Nach Abschluss eines Bauabschnitts werden die Schutzdächer im 2-wöchigen Rhythmus an den nächsten Bauabschnitt versetzt. Unabhängig vom vorbeschriebenen Montagerhythmus werden die Dämmung und Dachdeckung incl. Verblechungen, die Innenverdunkelung und Trennwände im Innenbereich (Leistung des An) ausgeführt. Abschnittsbildung und Ausführungszeiträume siehe auch beiliegende Terminpläne: 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 2.pdf 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 4.pdf - WERK- UND MONTAGEPLANUNG Für die bisher ausgeführten Sheddächer der Südhälfte des Gebäudes liegt die Werk- und Montageplanung des bsherigen AN im PDF- und dwg-Format vor. Systemgeber der bsiherigen Konstruktionen ist WICONA mit dem System Wickline 75 evo. Das System wird nicht zwingend für die Weiterführung vorgeschrieben, da die Lichtbände nicht im Zusammenhang sichtbar sind. Lediglich Bautiefe und konstruktive Möglichkeiten sind einzuhalten. Für den noch auszuführenden Bereich hat der bsiherige AN ebenfalls bereits Werk- und Montagepläne im PDF -Format erstellt. Diese können als Grundlage für die eigene Werk- und Montageplanung des AN im Format PDF übergeben werden (Siehe auch beiliegende Bilddokumentation). - FRISTEN Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten. Für jeden Bauabschnitt sind die Bauelemente vorzufertigen, "just in time" an die Baustelle zu liefern und umgehend einzubauen. Die Lagerkapazitäten auf dem Gelände und den Baustelleneinrichtungsflächen sind begrenzt. Die im Rahmenterminplan aufgeführten Termine sind vor allem im Hinblick auf die Arbeitsabfolge mit beteiligten Gewerken zu verstehen. Sie sind vertraglich vereinbarte Einzelfristen. Die Einzeltermine sind durch den AN in einem eigens zu verfassenden Ausführungsterminplan zu planen. Eine enge Abstimmung mit AG und Nutzer (Schule) ist hierbei zwingend erforderlich. Ausführungszeiträume siehe beiliegende Terminpläne: 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 2.pdf 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 4.pdf Folgende Einzelfristen sollen Vertragsgrundlage werden: Werk- und Montageplanung, Materialvorbereitung ab 13.05.2026 Montagebeginn ab 06.07.2026 jeweils im 14-tägigem Rhythmus Fertigstellung 12.02.2027
- Landratsamt Bodenseekreis
Berufsschulzentrum Friedrichshafen Sanierung Sheddächer und Fassade Werkstatt - Metallbauarbeiten II
'- LEISTUNGSGEGENSTAND DIESER AUSSCHREIBUNG Gegenstand dieser Ausschreibung ist im wesentlichen die Fertigung, Lieferung und Montage: a) der Oberlichter als Teil der neu zu erstellenden Scheddächer, b) der raumseitigen Oberlichter als Trennwände in Shed-Längsrichtung c) Giebelwände quer zum Shed in leichter Bauart - HINWEISE ZUR ABSCHNITTSWEISEN BEARBEITUNG Die Sheddachsanierung ist auf insgesamt 4 Abschnitte gegliedert, wobei die ersten beiden Abschnitte bereits in 2025 ausgeführt wurden. In Längsrichtung werden die Sheddächer in zwei Abschnitte unterteilt. Der Übergang neuer Scheddachbereiche zu alten Sheddachbereichen mit provisorischer Abdichtung der unterschiedlichen Geometrien erfolgt über einem Querflur. Die inneren Schutzmaßnahmen werden nach Fertigstellung Abschnitt 1 in den nächsten Abschnitt umgesetzt. Sie überlappen die Bauabschnitte jeweils um den Querflur. Der Austausch der Sheddächer je Bauabschnitt erfolgt nacheinander von Shed 7 bis Shed 1. Die Arbeitsreihenfolge je Abschnitt wird in den Vorbemerkungen des Titels SHEDDACHSANIERUNG nochmals gesondert beschrieben. - SHEDDACHSANIERUNG Zur Sanierung vorgesehen sind insgesamt 14 baugleich ausgeführte Sheddachkonstruktionen über den bestehenden Werkstätten mit einer: Gesamtbreite von ca. 2,70m einer Höhe von ca. 1,50m Einzellänge von ca. 76,50m einer Gesamtlänge von 14 Sheds x 76,50m = 945,00 m. Teil dieser Ausschreibung sind die Lichtbänder in den Sheddächern 1-7 auf der Nordseite. Das Sheddach 1 an der Längsseite des Gebäudes weicht am Fußpunkte geringfügig von den Regelsheds 2-7 ab, da eine Innenliegende Rinne den Übergang zur bestehenden VHF-Fassade bildet. Die Gesamtbreite der Sheds 1 und 14 beträgt ca. 3,10m. Das Lichtband wird jedoch in annähernd gleicher Konstruktion eingebaut. Im Gebäude sind in überwiegenden Bereichen feuchtigkeitsempfindliche Bodenbeläge (Parkett) und feuchtigkeitsempfindliche Einrichtungen vorhanden. Alle Schutzmaßnahmen und die werktägliche Arbeitsabfolge müssen mit dem Ziel geplant sein, jegliche Wassereintritte in das Gebäude zu vermeiden. Die Räume werden während der Sanierung der Sheddächer nach Einbau der Raumseitigen Durchsturzsicherung mit Schutzabdeckungen weiter genutzt. Die Arbeiten finden unter den Schutzdächern in beengtem Arbeitsraum statt (siehe Bilddokumentation). Die Arbeiten im beengtem Arbeitsraum sind einzukalkulieren. - ABSCHNITTSWEISE BEARBEITUNG SHEDDACHSANIERUNG Der Rückbau bzw. der Austausch der bestehenden Sheddachkonstruktion erfolgt in Längsrichtung der Sheds in zwei Bauabschnitten. Die Trennung bzw. den Übergang zum nächsten Bearbeitungsabschnitt bildet der Querflur im Gebäude. Der AN liefert die Lichtbänder in jedem Shed in zwei Bauabschnitten. Für den Austausch eines Bauabschnitts incl. Rückbau und Erneuerung der Konstruktion mit Einbau Lichtband sind jeweils 2 Wochen Ausführungsdauer vorgesehen: 1. Woche: Rückbau Bestandshed und Mauerwerksgiebel, Einbau neuer Giebeltrennwände aus STB für neue Shedgeometrie 2. Woche: Montage der Stahl-UK incl.Trapezblech, Montage Lichtband, Einbau Dampfsperre als Notabdichtung ca. 8,40m statt, die den gesamten Bauabschnitt überdecken (Max 6 Stück x 8,40m = 50m). Die Schutzdächer werden für Materialtransporte durch jeden AN eigenverantwortlich und kurzzeitig geöffnet. Nach Abschluss eines Bauabschnitts werden die Schutzdächer im 2-wöchigen Rhythmus an den nächsten Bauabschnitt versetzt. Unabhängig vom vorbeschriebenen Montagerhythmus werden die Dämmung und Dachdeckung incl. Verblechungen, die Innenverdunkelung und Trennwände im Innenbereich (Leistung des An) ausgeführt. Abschnittsbildung und Ausführungszeiträume siehe auch beiliegende Terminpläne: 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 2.pdf 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 4.pdf - WERK- UND MONTAGEPLANUNG Für die bisher ausgeführten Sheddächer der Südhälfte des Gebäudes liegt die Werk- und Montageplanung des bsherigen AN im PDF- und dwg-Format vor. Systemgeber der bsiherigen Konstruktionen ist WICONA mit dem System Wickline 75 evo. Das System wird nicht zwingend für die Weiterführung vorgeschrieben, da die Lichtbände nicht im Zusammenhang sichtbar sind. Lediglich Bautiefe und konstruktive Möglichkeiten sind einzuhalten. Für den noch auszuführenden Bereich hat der bsiherige AN ebenfalls bereits Werk- und Montagepläne im PDF -Format erstellt. Diese können als Grundlage für die eigene Werk- und Montageplanung des AN im Format PDF übergeben werden (Siehe auch beiliegende Bilddokumentation). - FRISTEN Die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten. Für jeden Bauabschnitt sind die Bauelemente vorzufertigen, "just in time" an die Baustelle zu liefern und umgehend einzubauen. Die Lagerkapazitäten auf dem Gelände und den Baustelleneinrichtungsflächen sind begrenzt. Die im Rahmenterminplan aufgeführten Termine sind vor allem im Hinblick auf die Arbeitsabfolge mit beteiligten Gewerken zu verstehen. Sie sind vertraglich vereinbarte Einzelfristen. Die Einzeltermine sind durch den AN in einem eigens zu verfassenden Ausführungsterminplan zu planen. Eine enge Abstimmung mit AG und Nutzer (Schule) ist hierbei zwingend erforderlich. Ausführungszeiträume siehe beiliegende Terminpläne: 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 2.pdf 22112_AP_SD_001_UE_Übersicht Termine Nord - 4.pdf Folgende Einzelfristen sollen Vertragsgrundlage werden: Werk- und Montageplanung, Materialvorbereitung ab 13.05.2026 Montagebeginn ab 06.07.2026 jeweils im 14-tägigem Rhythmus Fertigstellung 12.02.2027
- Landratsamt BodenseekreisFriedrichshafenFrist: 02. Apr.
Berufsschulzentrum Friedrichshafen Sanierung Sheddächer und Fassade Werkstatt - Metallbauarbeiten II
Fertigung, Lieferung und Montage von Oberlichtern für Scheddächer, raumseitigen Oberlichtern als Trennwände und Giebelwänden in Leichtbauweise. Sanierung von 14 baugleichen Sheddachkonstruktionen (Gesamtlänge ca. 945m, Breite ca. 2,70m/3,10m, Höhe ca. 1,50m). Die Arbeiten erfolgen in 4 Abschnitten (Sheds 1-7). Besondere Schutzmaßnahmen für feuchtigkeitsempfindliche Bodenbeläge und Einrichtungen sind erforderlich. Die Arbeitsreihenfolge und Übergänge sind gemäß Vorbemerkungen einzuhalten.
- Kreis PaderbornPaderbornFrist: 13. Mai
Aufstockung Liebfrauengymnasium, Fachplanung Statik, Bauphysik
Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 7 der Planungsdisziplin Statik und Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) gemäß HOAI. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Grundsätze der Eignungsprüfung Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Eignung werden ausschließlich die vom Bieter im Rahmen der Teilnahmeanträge eingereichten und geforderten Nachweise herangezogen. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben und nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien Kriterien. Alle Angebote werden gleichbehandelt und anhand derselben Bewertungsgrundlagen geprüft. Im Teilnahmeantrag sind die für die Eignungsprüfung erforderlichen Informationen und Nachweise einzureichen. Darüber hinaus sind auch diejenigen Nachunternehmer zu benennen, die im Auftragsfall zur Leistungserbringung vorgesehen sind, ohne dass deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen werden (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe). Für diese Nachunternehmer sind keine Eignungsnachweise vorzulegen, sofern sie nicht zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen werden. Ein Unternehmen, das im Wege der Eignungsleihe zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen wird, nimmt im Rahmen der Eignungsprüfung eine bewerbergleiche Stellung ein. Eine Mehrfachverwendung derselben Eignungsressourcen im selben Vergabeverfahren ist ausgeschlossen. Eine Addition von Referenzen mehrerer Mitglieder innerhalb derselben Leistungsphase findet nicht statt. Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Landratsamt Bodenseekreis.
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