Berliner-Grundschule und Cosmas-und-Damian-Grundschule, Berliner Straße 57-63, 45145 Essen - Elektro- und Sicherheitstechnik
Art der Leistung Elektro- und Sicherheitstechnik Los1, Berliner-Grundschule Elektro- und Sicherheitstechnik Los2, Cosmas-und-Damian-Grundschule Umfang der Leistung Los1: Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt im Jahr 2026 am Standort der Berliner Schule, Berliner Straße 57 in Essen ein Elektroakustisches...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Elektro- und Sicherheitstechnik Los1, Berliner-Grundschule Elektro- und Sicherheitstechnik Los2, Cosmas-und-Damian-Grundschule Umfang der Leistung Los1: Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt im Jahr 2026 am Standort der Berliner Schule, Berliner Straße 57 in Essen ein Elektroakustisches Notfallwarnsyste...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Essen - Immobilienwirtschaft
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 27. Mai 2026
- Thema: Elektroinstallation
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Elektro- und Sicherheitstechnik Los1, Berliner-Grundschule Elektro- und Sicherheitstechnik Los2, Cosmas-und-Damian-Grundschule Umfang der Leistung Los1: Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt im Jahr 2026 am Standort der Berliner Schule, Berliner Straße 57 in Essen ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) zu installieren. Mit diesem Leistungsverzeichnis sollen die erforderlichen Arbeiten an diesem Standort umgesetzt werden. Die Leitungsverlegung kann in den Fluren sowie einigen wenigen Räume oberhalb der Abhangdecke erfolgen, größtenteils erfolgt die Leitungsführung jedoch mittels Leitungsführungskanal / Installationsrohr. Bei sämtlichen Bohr- und Stemmarbeiten ist die TRGS 519 und TRGS 521 zu beachten. Eine entsprechende Zertifizierung ist erforderlich und jederzeit nach Aufforderung nachzuweisen. Auf Grund der unklaren Schadstoffsituation sind Befestigungs-Bohrungen grundsätzlich nach dem BT30-Verfahren auszuführen, die Kosten hierfür werden über eine entsprechende Position im LV abgefragt. Für die zu erstellenden Durchbrüche werden die entsprechenden Wandflächen bauseits von eventuellen Schadstoffen befreit. Aktuell erfolgt die Alarmierung über eine Brandwarnanlage mit akustischen Signalgebern. Die Brandwarnanlage bleibt zur Ansteuerung des ENS erhalten, jedoch werden die Signalgeber nach erfolgreicher Inbetriebnahme des ENS bauseits zurückgebaut. Für die Aufstellung der SAZ wird ein entsprechender Raum errichtet. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf das ganze Gebäude. Dieses umfasst das Kellergeschoss, das Erdgeschoss bis zum zweiten Obergeschoss sowie das Dachgeschoss. Die Gesamtgeschossfläche beträgt ca. 2100 m2. Die Deckenhöhe im Kellergeschoss beträgt ca. 2,30 m, in den Obergeschossen ca. 3,80 m Die WC-Anlage im EG wird aktuell saniert, dieser Bereich wird dann nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten aufgeschaltet. Die ehemalige Hausmeisterwohnung steht aktuell leer, die zukünftige Nutzung ist noch unklar. Daher wird dieser Bereich aktuell ausser Acht gelassen. Die direkte Anfahrt mit PKW und LKW ist gewährleistet, allerdings gibt es dort außerhalb der Ferienzeiten nur bedingt Parkmöglichkeiten. Die Arbeiten sollen schwerpunktmäßig in den Sommer- und Herbstferien 2026 erfolgen. Da auch in den Ferien noch eine eingeschränkte Kinderbetreuung stattfindet haben die Arbeiten in enger Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft sowie der Schulleitung zu erfolgen. Die Arbeiten sind dabei so zu planen das eine möglichst geringe Belastung der Nutzer gewährleistet ist. Los2: Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt im Jahr 2026 am Standort der Cosmas & Damian Schule, Berliner Straße 63 in Essen ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) zu installieren. Mit diesem Leistungsverzeichnis sollen die erforderlichen Arbeiten an diesem Standort umgesetzt werden. Die Leitungsverlegung kann in den Fluren sowie einigen wenigen Räume oberhalb der Abhangdecke erfolgen, größtenteils erfolgt die Leitungsführung jedoch mittels Leitungsführungskanal / Installationsrohr. Bei sämtlichen Bohr- und Stemmarbeiten ist die TRGS 519 und TRGS 521 zu beachten. Eine entsprechende Zertifizierung ist erforderlich und jederzeit nach Aufforderung nachzuweisen. Auf Grund der unklaren Schadstoffsituation sind Befestigungs-Bohrungen grundsätzlich nach dem BT30-Verfahren auszuführen, die Kosten hierfür werden über eine entsprechende Position im LV abgefragt. Für die zu erstellenden Durchbrüche werden die entsprechenden Wandflächen bauseits von eventuellen Schadstoffen befreit. Aktuell erfolgt die Alarmierung über eine Brandwarnanlage mit akustischen Signalgebern. Die Brandwarnanlage bleibt zur Ansteuerung des ENS erhalten, jedoch werden die Signalgeber nach erfolgreicher Inbetriebnahme des ENS bauseits zurückgebaut. Für die Aufstellung der SAZ wird ein entsprechender Raum errichtet. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf das ganze Gebäude. Dieses umfasst das Kellergeschoss, das Erdgeschoss bis zum zweiten Obergeschoss sowie das Dachgeschoss. Die Gesamtgeschossfläche beträgt ca. 2100 m2. Die Deckenhöhe im Kellergeschoss beträgt ca. 2,30 m, in den Obergeschossen ca. 3,80 m Die WC-Anlage im EG wird aktuell saniert, dieser Bereich wird dann nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten aufgeschaltet. Die direkte Anfahrt mit PKW und LKW ist gewährleistet, allerdings gibt es dort außerhalb der Ferienzeiten nur bedingt Parkmöglichkeiten. Die Arbeiten sollen schwerpunktmäßig in den Sommer- und Herbstferien 2026 erfolgen. Da auch in den Ferien noch eine eingeschränkte Kinderbetreuung stattfindet haben die Arbeiten in enger Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft sowie der Schulleitung zu erfolgen. Die Arbeiten sind dabei so zu planen das eine möglichst geringe Belastung der Nutzer gewährleistet ist.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0YRVYTP2YC7FP.zip
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7- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinFrist: 21. Mai
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
- Gemeinde AdelschlagNassenfelsFrist: 01. Juni
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Gemeinde Adelschlag
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Gemeinde Adelschlag
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Gemeinde AdelschlagNassenfelsFrist: 01. Juni
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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- Der Auftraggeber ist Stadt Essen - Immobilienwirtschaft.
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