Belieferung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar mit Mittagsverpflegung
Belieferung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen mit Mittagsverpflegung einschließlich Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Anforderungen, sowie Kenneichnung von Allergenen. Los 1 Anlieferungsform Cook & Hold, 5 Kindertageseinrichtungen, ca. 215 Portionen/Tag.
Angebotsfrist:11. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Belieferung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen mit Mittagsverpflegung einschließlich Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Anforderungen, sowie Kenneichnung von Allergenen. Los 1 Anlieferungsform Cook & Hold, 5 Kindertageseinrichtungen, ca. 215 Portionen/Tag.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Esslingen am Neckar, Städtische Gebäude Esslingen
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: 11. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Belieferung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen mit Mittagsverpflegung einschließlich Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Anforderungen, sowie Kenneichnung von Allergenen. Los 1 Anlieferungsform Cook & Hold, 5 Kindertageseinrichtungen, ca. 215 Portionen/Tag.
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Der Magistrat der Stadt Kirchhain sucht einen Betreiber für die tägliche Mittagsverpflegung (Cook & Hold) in 9 städtischen Kindertageseinrichtungen (8 Kernstadt, 1 Niederwald). Beliefert werden bis zu 390 Kinder (U3/Ü3) montags bis freitags bis 12:00 Uhr. Gefordert sind saisonale/regionale Lebensmittel, täglich 2 Menüs zur Wahl (inkl. vegetarisch/muslimisch) sowie Allergie-Essen. Keine Lieferung an Feiertagen/Schließtagen (ca. 30 Tage). Abrechnung nach tatsächlichen Anmeldungen.
- Stadtverwaltung NeuwiedFrist: 05. Mai
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
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Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Vitos gemeinnützige GmbHKasselFrist: 12. Mai
Ausschreibungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen über die Belieferung mit Lebensmitteln
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Die Vitos Service gGmbH, ein erfolgreicher Dienstleister mit den Geschäftsfeldern der Speisen-versorgung- sowie Unterhaltsreinigung, ist eine Tochtergesellschaft der Vitos gGmbH. Sie führt in den hessenweit 13 Vitos Gesellschaften mit ihren zahlreichen Außenstellen, Tageskliniken und Ambulanzen, sowie in Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, die Speisenversorgung durch. Für die Vitos Kliniken sowie für interne und externe Kunden produziert die Vitos Service gGmbH täglich ca. 2.750 Frühstück, 3.300 Mittagessen und 2.650 Abendessen. Die Zubereitung der Essen erfolgt zum Teil im Cook & Serve / Cook & Hold Verfahren und ist teilweise auf Systemmenüs Zukauf umgestellt. Die Vitos Service gGmbH unterhält zurzeit 7 Küchen und 4 Bistros an verschiedenen Standorten in Hessen. Sie ist Dienstleister für alle Vitos Kliniken. Des Weiteren versorgt die Vitos Service gGmbH interne und externe Kunden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Belieferung mit Lebensmitteln regelt. Leistungsgegenstand ist die standortbezogene Belieferung sämtlicher betreuter Einrichtungen der Vitos Service gGmbH, sowie Selbstversorger Stationen in den Vitos Tochtergesellschaften, mit Lebensmitteln und Getränken, die in Großküchen / Stationsküchen Verwendung finden. Die Vitos Service gGmbH kann sich hierzu aus dem gesamten Sortiment des Auftragnehmers bedienen. Die Vitos Service gGmbH nutzt das Großküchenmenübestellsystem der Firma OrgaCard. Die im Leistungsverzeichnis gelisteten und vom Anbieter zu bepreisenden Lebensmittel stellen den überwiegenden Teil der sich bei der Vitos Service gGmbH in Verwendung befindlichen Lebensmitteln dar und wurden als Hochrechnung der benötigten Waren auf der Grundlage der Rezepturen erstellt und auf der Basis der voraussichtlichen Beköstigungsteilnehmer kalkuliert. Die Vitos Service gGmbH vergibt die Leistung in Losen, die in Untergruppen aufgeteilt sind. Weiteres siehe Kapitel 3.3 Losindividuelle Anforderungen. Ein Bieter kann für mehrere Lose gleichzeitig oder nur ein Los anbieten. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Leistungsbeginn ist der 03.07.2026. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag endet vorzeitig, sobald die Summe der abgerufenen Einzelverträge das für das jeweilige Los vereinbarte Höchstvolumen erreicht. Es ist geplant den Zuschlag in KW 24 zu erteilen. Das maximale Auftragsvolumen verteilt sich auf die Lose: Für Los 1 Molkereiprodukte: 3 Mio € netto. Der Rahmenvertrag endet automatisch mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Die Leistungen sind entsprechend der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben zu erbringen. Die Vitos gGmbH in Kassel schreibt den Auftrag für die Vitos Service gGmbH als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Vitos gGmbH ist zur Durchführung des Vergabeverfahrens bevollmächtigt. Sämtlicher Schriftverkehr bezüglich des Vergabeverfahrens ist ausschließlich mit dieser zu führen. Sie ist auch in einem Nachprüfungsverfahren einzige und bevollmächtigte Adressatin.
- Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale VergabestelleFrist: 15. Apr.
Rahmenvertrag zur Belieferung von Erste Hilfe und medizinischen Materialien
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0005 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle Friedensplatz 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvs@stadt-chemnitz.de Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag zur Belieferung von Erste Hilfe und medizinischen Materialien Menge und Umfang: Grobübersicht über die einzelnen Produktgruppen des Leistungsverzeichnisses: Verbandstoffe Heftpflaster Wunddesinfektion Wärme- und Kälteprodukte Instrumente Erste-Hilfe Hygiene Sprechstundenbedarf Sanitätsliegen Ort der Leistung: Die Lieferung von Erste Hilfe- und medizinischen Materialien soll an ca. 300 verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz frei Verwendungsstelle erfolgen. Das heißt, die Lieferung hat an Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung, Jobcenter, Theater, Schulen, Kindertagesstätten sowie Horte bis ins Zimmer des Verbrauchers zu erfolgen. 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19cbd092ed2-74b10f5048534d07 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 15.04.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 26.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Un-terlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zustän-diger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifika-tes im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäf-tigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe von Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (bei Bietergemeinschaft gemeinsam) Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufsregister, falls verpflichtet (bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße: Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden post@lds.sachsen.de Möbel (Medizinischer Bereich),Medizinisches Verbrauchsmaterial,Medizintechnik
- Abwasserverband SaaleHofFrist: 01. Mai
Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
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