Behebung der Feuchtigkeitsschäden GS Ruhlsdorf
Die Stadt Teltow beabsichtigt in der Grundschule Ruhlsdorf die Behebung der Feuchtigkeitsschäden im Anbau zu beauftragen. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Angebotsfrist:22. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Teltow beabsichtigt in der Grundschule Ruhlsdorf die Behebung der Feuchtigkeitsschäden im Anbau zu beauftragen. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Teltow
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: 22. April 2026
- Thema: Abdichtung & Dämmung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Teltow beabsichtigt in der Grundschule Ruhlsdorf die Behebung der Feuchtigkeitsschäden im Anbau zu beauftragen. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Ausschreibungen
10- Landkreis Schaumburg - VergabestelleN/AFrist: 14. Apr.
Klärwerk Stadthagen - Betonsanierung Regenüberlaufbehälter/Zulaufpumpwerk
Art der Leistung Der Abwasserbetrieb der Stadt Stadthagen beabsichtigt eine betontechnologische Instandsetzung eines Regenüberlaufbehälters, den Rück- und Neubau einer Schwallwand sowie die betontechnologische Instandsetzung des Zulaufpumpwerks. Umfang der Leistung Informationen zum Umfang der Arbeiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
- Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -WermelskirchenFrist: 12. Mai
Los 2
Die Stadt Wermelskirchen schreibt die Lieferung von Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit gem. § 96 Schulgesetz NRW in der derzeit geltenden Fassung für 10 Schulen der Stadt Wermelskirchen mit einem Umfang von ca. 510.000,00 € Nettobestellwert (nach Abzug des Nachlasses von 12%) für die Schuljahr 2026/27 aus. Es besteht die Option, den Auftrag zur Lieferung von Schulbüchern um zweimal ein Jahr, d. h. für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029 zu verlängern. Die Bestellung der Hauptbestellung erfolgt möglichst vor Beginn der Sommerferien durch die Schulen. Die Lieferung der Schulbücher erfolgt bis zum Schuljahresbeginn. Die Lieferanschriften können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
- Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -Frist: 12. Mai
Lieferung von Schulbüchern für 7 Grundschulen und 3 weiterführende Schulen für die Stadt Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen schreibt die Lieferung von Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit gem. § 96 Schulgesetz NRW in der derzeit geltenden Fassung für 10 Schulen der Stadt Wermelskirchen mit einem Umfang von ca. 510.000,00 € Nettobestellwert (nach Abzug des Nachlasses von 12%) für die Schuljahr 2026/27 aus. Es besteht die Option, den Auftrag zur Lieferung von Schulbüchern um zweimal ein Jahr, d. h. für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029 zu verlängern. Die Bestellung der Hauptbestellung erfolgt möglichst vor Beginn der Sommerferien durch die Schulen. Die Lieferung der Schulbücher erfolgt bis zum Schuljahresbeginn. Die Lieferanschriften können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
- Stadt Wermelskirchen -Zentrale Vergabestelle-WermelskirchenFrist: 11. Mai
Lieferung von Schulbüchern für 7 Grundschulen und 3 weiterführende Schulen für die Stadt Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen schreibt die Lieferung von Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit gem. § 96 Schulgesetz NRW in der derzeit geltenden Fassung für 10 Schulen der Stadt Wermelskirchen mit einem Umfang von ca. 510.000,00 € Nettobestellwert (nach Abzug des Nachlasses von 12%) für die Schuljahr 2026\/27 aus. Es besteht die Option, den Auftrag zur Lieferung von Schulbüchern um zweimal ein Jahr, d. h. für die Schuljahre 2027\/2028 und 2028\/2029 zu verlängern. Die Bestellung der Hauptbestellung erfolgt möglichst vor Beginn der Sommerferien durch die Schulen. Die Lieferung der Schulbücher erfolgt bis zum Schuljahresbeginn. Die Lieferanschriften können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen \/ dem Leistungsverzeichnis.
- Stadt BornheimFrist: 09. Apr.
Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen zur Verlegung der L 190 im Osten der Ortschaft Bornheim-Sechtem
Die Leistungen beinhalten die Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9, zuzüglich Besonderer Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen beabsichtigt, wobei zunächst die Stufe I mit den LP 5 HOAI Objektplanung für Verkehrsanlagen beauftragt werden sollen. In Abhängigkeit der weiteren Projektentwicklung ist es beabsichtigt in Abstimmung mit der Förderstelle und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in der Stufe II die Leistungen der LP 6 und LP 7 und in der Stufe III die Leistungen der LP 8 und LP 9 zu beauftragen. Ein Zeithonorar ist als Bedarfsposition vorgesehen. Die Stadt Bornheim plant am östlichen Rand der Ortschaft Sechtem die Erschließung neuer Wohnbauflächen. Um geeignete Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Osten der Ortslage schaffen zu können, muss die Landesstraße (L) Nr. 190, die gegenwärtig am östlichen Ortsrand von Sechtem als weitgehend anbaufreie Hauptverkehrsstraße verläuft, in eine Ortsumgehung von Sechtem umgewandelt und weiter nach Osten an den Rand der geplanten Bebauung verlegt werden.
- Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (IPGL)Bergisch GladbachFrist: 30. Apr.
Planung der Straßenüberführung über die Bahngleise der S-Bahn-Linie S 11
Im Rahmen des Ausbaus der S 11 plant die DB InfraGO AG die Beseitigung des Bahnübergangs Tannenbergstraße in Bergisch Gladbach. Hierzu hat die DB InfraGO AG am 28.03.2024 das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.2 eingeleitet. Da die verkehrlichen Ziele der vorgesehenen Ersatzmaßnahme nach Einschätzung der Stadt Bergisch Gladbach sowie gemäß gutachterlicher Bewertung mit einem Ausbau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Buchholzstraße nicht erreicht werden können, soll stattdessen eine Straßenüberführung über die künftig dreigleisig ausgebaute Strecke 2663 geplant werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die BIM‑Planung der Straßenüberführung einschließlich der Anschlussbereiche an das öffentliche Straßennetz sowie der Ausbau des Knotenpunktes an der Kalkstraße. Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Lose unterteilt. Los 1: Objekt‑ und Tragwerksplanung der Straßenüberführung sowie Objektplanung der Verkehrsanlagen (Straße einschließlich der Anschlussbereiche an das öffentliche Straßennetz) entsprechend § 43, § 47 und § 51 HOAI Los 2: Objektplanung für den Ausbau des Knotenpunktes an der Kalkstraße entsprechend § 47 HOAI Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer zunächst mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 beauftragen. Diese umfasst die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Lph 1 und Lph 2. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen in folgenden Leistungsstufen zu beauftragen: Leistungsstufe 2: Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Lph 3 und Lph 4; Leistungsstufe 3: Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Lph 5 und Lph 6; Leistungsstufe 4: Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Lph 7
- Stadt SchwelmFrist: 02. Apr.
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für das Projekt Anbau und Sanierung GS-Ländchenweg gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1 — 6.
Die Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 rri2. Der Anbau muss barrierefrei erschlossen sein und barrierefrei von außen zu erreichen sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Mai 2026 - Februar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- Stadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtFrist: 30. Apr.
Markterkundung Monitoring für Ingenieurbauwerke
Verfahren Das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt das Bauwerksmonitoring zur Überwachung spannungsrisskorrosionsgefährdeter Bauwerke im Stadtgebiet zu beauftragen. Hierzu zählen Planung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitende Bauwerksuntersuchungen und tragwerksplanerische Analysen. Ziel dieser Markterkundung ist es, einen Überblick über die am Markt vorhandenen potentiellen Auftragnehmer, deren fachliche Kompetenz und Erfahrungen sowie Monitoring-Techniken zu erhalten, um u.a. Leistungsbilder besser einschätzen zu können sowie Verfügbarkeiten und Kapazitäten festzustellen. Diese Markterkundung dient ausschließlich zur Informationsgewinnung und stellt keine Vorstufe eines Vergabeverfahrens dar. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet , auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen und ist an deren Ergebnis nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Aus der Teilnahme an der Markterkundung erwächst kein Anspruch auf eine spätere Beteiligung an einem Vergabeverfahren. Eine Nichtteilnahme an dieser Markterkundung schließt die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags nicht aus. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unentgeltlich. Diese Markterkundung richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in Planung, Installation und Betrieb von Bauwerksmonitoring bei spannrisskorrosionsgefährdeten Bauwerken sowie begleitende Bauwerksuntersuchungen und tragwerksplanerische Analysen haben. Das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main bittet interessierte Marktteilnehmer folgende Angaben, Ihre Leistung betreffend, im Rahmen dieser Markterkundung zu machen: 1. Name des Büros/Organisation/Arbeitsgemeinschaft und Standort1 2. Ansprechpartner/in 3. Mindestens 2 Referenzen zum akustischen mit fas
- Stadtverwaltung Neuwied
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Stadtverwaltung NeuwiedFrist: 05. Mai
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Teltow.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.