Beförderung zu und von der Janusz-Korczak-Schule Zeven, Scheeßeler Str. 3, 27404 Zeven
Beförderung zu und von der Janusz-Korczak-Schule Zeven, Scheeßeler Str. 3, 27404 Zeven
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beförderung zu und von der Janusz-Korczak-Schule Zeven, Scheeßeler Str. 3, 27404 Zeven
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Rotenburg (Wümme)
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Beförderung zu und von der Janusz-Korczak-Schule Zeven, Scheeßeler Str. 3, 27404 Zeven
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landkreis Rotenburg (Wümme)Frist: 21. Mai
Schülerbeförderung von und zur Sprachheilklasse der Janusz-Korczak-Schule Zeven (freigestellte Personenbeförderung)
Ausschreibung im nicht offenen Verfahren über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 NSchG von und zur Sprachheilklasse der Janusz-Korczak-Schule im Rahmen freigestellter Personenbeförderung.
- Kreis Wesel - Der Landrat - - Zentrale Vergabestelle -Frist: 14. Apr.
Ausschreibung SSV Janusz-Korczak-Schule in Voerde
Ausschreibung der Linien des Schülerspezialverkehrs für die Janusz-Korczak-Schule in Voerde
- Kreis Wesel -Der Landrat-Frist: 13. Apr.
Ausschreibung der Linien des Schülerspezialverkehrs für die Janusz-Korczak-Schule in Voerde
Ausschreibung der Linien des Schülerspezialverkehrs für die Janusz-Korczak-Schule in Voerde mit insgesamt 19 Linien
- Kreis Wesel -Der Landrat-Frist: 02. Mai
Reinigungsleistung für die Janusz-Korczak-Schule
Der Kreis Wesel vergibt die Unterhaltsreinigung der Janusz-Korczak-Schule in Voerde-Möllen für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027. Die Leistungen sind werktags ab 15:30 Uhr zu erbringen. Das Objekt umfasst das Schulgebäude (3033,57 qm), die Turnhalle (536,49 qm) sowie einen Unterrichtscontainer. Die Gesamtfläche beträgt 3570,06 qm.
- Region HannoverHannover
Erstellung Interimsgebäude in Containerbauweise für die Janusz-Korczak-Schule Springe
Die Janusz-Korczak-Schule (JKS) in Springe ist eine Förderschule der Region Hannover für die die Beschulung von Schüler*innen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Hier werden im Schuljahr 2025/2026 107 Schüler*innen beschult. Die räumlichen Kapazitäten der Schule reichen nicht mehr aus, weswegen kurzfristiger Handlungsbedarf zur Entlastung des Schulbetriebes besteht. Es wurde entschieden, auf dem Nachbargrundstück durch einen Totalunternehmer (Leistungen ab LPH 5) eine Interimslösung mit e
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027
- Bezirksamt Lichtenberg von BerlinFrist: 26. März
Mildred-Harnack- Schule, Schulhofsanierung - 3. BA Schulze Boysen-Str. 12 - 20
Mildred-Harnack- Schule, Schulhofsanierung - 3. BA Schulze Boysen-Str. 12 - 20
- Landkreis AltöttingAltötting
Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 1 - Linie N2: Gemeindegebiet Stammham Gemeindegebiet Marktl Gemeindegebiet Haiming Teilgebiet Neuötting (u.a. Alzgern) Schule Möhrenbachstraße Neuötting Schule Sebastiansplatz Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags) Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen
Tägliche Beförderung von ca. 61 Schüler*innen mit Standardlinienbussen zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und -fahrer*innen sind vorzuhalten. Fahrer*innen müssen mindestens 21 Jahre alt sein und vorlegen: erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Belehrung nach IfSG, Fahreignungsauskunft, ggf. Impfnachweis. Busse max. 14 Jahre alt, Laufleistung max. 650.000 km, grüne Feinstaubplakette, alle Anforderungen des Bundesverkehrsministers erfüllen. Details siehe Verdingungsunterlagen und Anlage 4.
- Kreis Lippe - Der LandratDetmoldFrist: 30. März
Schülerspezialverkehr für 3 Schulen des Kreises Lippe
Schülerbeförderung für die Astrid-Lindgren-Schule (Lemgo) in 26 Losen. Beförderung von Kindern mit geistiger Entwicklung an die Standorte Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Straße 3. Einzugsbereich: Bad Salzuflen, Barntrup, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe, Oerlinghausen. Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Schulzeiten: Mo-Fr, 8:15-14:00 Uhr (Fr bis 12:15 Uhr). Max. Beförderungszeit 80 Min./Linie. Details zu 26 Linien und Schülerzahlen sind den Unterlagen zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Rotenburg (Wümme).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.