Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting (Linie N2)
Beförderung von Schülern der Pestalozzischule Neuötting auf Linie N2: Route durch Stammham, Marktl, Haiming, Neuötting (Alzgern) zu Schulen Möhrenbachstraße und Sebastiansplatz. Grundlinie 38 km. Fahrten: Mo-Do 3 Fahrten (morgens, mittags, nachmittags), Fr 2 Fahrten (morgens, mittags). Kein Transport in Ferien. Buskapa...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beförderung von Schülern der Pestalozzischule Neuötting auf Linie N2: Route durch Stammham, Marktl, Haiming, Neuötting (Alzgern) zu Schulen Möhrenbachstraße und Sebastiansplatz. Grundlinie 38 km. Fahrten: Mo-Do 3 Fahrten (morgens, mittags, nachmittags), Fr 2 Fahrten (morgens, mittags). Kein Transport in Ferien. Buskapazität: mind. 20 S...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Altötting
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Beförderung von Schülern der Pestalozzischule Neuötting auf Linie N2: Route durch Stammham, Marktl, Haiming, Neuötting (Alzgern) zu Schulen Möhrenbachstraße und Sebastiansplatz. Grundlinie 38 km. Fahrten: Mo-Do 3 Fahrten (morgens, mittags, nachmittags), Fr 2 Fahrten (morgens, mittags). Kein Transport in Ferien. Buskapazität: mind. 20 Sitzplätze. Busbegleiter Mo-Fr morgens und Fr mittags.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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4- Landkreis Altötting
Linie N2
Linie N2: Gemeindegebiet Stammham Gemeindegebiet Marktl Gemeindegebiet Haiming Teilgebiet Neuötting (u.a. Alzgern) Schule Möhrenbachstraße Neuötting Schule Sebastiansplatz Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: TED Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags) Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
- Landkreis AltöttingAltötting
Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 1 - Linie N2: Gemeindegebiet Stammham Gemeindegebiet Marktl Gemeindegebiet Haiming Teilgebiet Neuötting (u.a. Alzgern) Schule Möhrenbachstraße Neuötting Schule Sebastiansplatz Neuötting Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags) Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Beförderung von Kindern und Schülern des sonderpädagogischen Förderzentrums Pestalozzischule in Neuötting, Landkreis Altötting.
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Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 6 - Linie N-M3: Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Altötting (u.a. Konventstraße, Feuerwehr) Gemeindegebiet Kastl Gemeindegebiet Burgkirchen Gemeindegebiet Halsbach Gemeindegebiet Kirchweidach Gemeindegebiet Tyrlaching Gemeindegebiet Feichten Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 22 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Donnerstag mittags
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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